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Tagesordnung - Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt  

Bezeichnung: Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
Gremium: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt
Datum: Di, 19.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 13.11.2018
SI/2018/786  
Ö 2.1  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 20.11.2018
SI/2018/038  
Ö 2.2  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 04.12.2018
SI/2018/787  
Ö 3  
40. Änderung des Flächennutzungsplan für das Stadtgebiet der Stadt Sehnde hier: - Prüfung der eingegangenen Anregungen - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
Enthält Anlagen
2019/0457  
Ö 4  
Bebauungsplan Nr. 332 "Ortskern Neu II", 4. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 BauGB
Enthält Anlagen
2019/0458  
Ö 5  
Einziehung von Teilflächen der Straßen "Kapellenberg" und "Fliederstraße" in Sehnde, Ortsteil Dolgen gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG) -Einziehungsbeschluss-
Enthält Anlagen
2018/0396-1  
Ö 6  
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Sehnde vom 16.04.2018 hier: Artenvielfalt erhöhen - Insektensterben stoppen
Enthält Anlagen
2018/0335  
Ö 6.1  
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Sehnde vom 16.04.2018 hier: Artenvielfalt erhöhen - Insektensterben stoppen
Enthält Anlagen
2018/0335-1  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt kommunale Grünflächen, dort wo es fachlich sinnvoll ist, durch Ansaat oder Initialpflanzungen mit ein- und mehrjärigen, standortheimischen Blühpflanzen sukzessive zu versehen.

 

2. Die Flächen sind möglichst so zu mähen, dass sich die Blütenpflanzen aussamen können und so ihr dauerhafte Erhaltung auch ohne Neueinsaat möglich ist.


Zur Abmagerung der Flächen und Verbesserung des Aufwuchses durch Aussaat ist dort, wo es fachlich sinnvoll ist, auf den Einsatz eines Mulchmähers zu verzichten. Weiterhin sind Blüh- und Altgrasstreifen stellenweise stehen zu lassen und große Wiesenflächen in Teilflächen zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu mähen.
 

3. Kommunale Wegseitenränder an Feld- und Wirtschaftswege werden sukzessive in ihrer Funktion für Natur- und Artenschutz revitalisiert. Je nach der standörtlichen Eignung sind sie künftig mit standortheimischen Gehölzen zu bepflanzen, der natürlichen Sukzession zu überlassen oder mit standortheimischen, mehrjährigen Blütenpflanzen einzusäen.

 

 

   
    GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt    DATUM: Di, 19.02.2019    TOP: Ö 6.1
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:

Der Fachausschuss empfiehlt dem Rat den Beschlussvorschlag als Grundsatzbeschluss zu fassen:

Der Rat beschließt grundsätzlich folgende Umsetzung und Vorgehensweise:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt kommunale Grünflächen, dort wo es fachlich sinnvoll ist, durch Ansaat oder Initialpflanzungen mit ein- und mehrjärigen, standortheimischen Blühpflanzen sukzessive zu versehen.

 

2. Die Flächen sind möglichst so zu mähen, dass sich die Blütenpflanzen aussamen können und so ihr dauerhafte Erhaltung auch ohne Neueinsaat möglich ist.


Zur Abmagerung der Flächen und Verbesserung des Aufwuchses durch Aussaat ist dort, wo es fachlich sinnvoll ist, auf den Einsatz eines Mulchmähers zu verzichten. Weiterhin sind Blüh- und Altgrasstreifen stellenweise stehen zu lassen und große Wiesenflächen in Teilflächen zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu mähen.
 

3. Kommunale Wegseitenränder an Feld- und Wirtschaftswege werden sukzessive in ihrer Funktion für Natur- und Artenschutz revitalisiert. Je nach der standörtlichen Eignung sind sie künftig mit standortheimischen Gehölzen zu bepflanzen, der natürlichen Sukzession zu überlassen oder mit standortheimischen, mehrjährigen Blütenpflanzen einzusäen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 28.02.2019    TOP: Ö 12
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Herr Pöser erläutert Näheres zum Sachverhalt.

 

Der Rat fasst folgenden Beschluss:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt kommunale Grünflächen, dort wo es fachlich sinnvoll ist, durch Ansaat oder Initialpflanzungen mit ein- und mehrjärigen, standortheimischen Blühpflanzen sukzessive zu versehen.

 

2. Die Flächen sind möglichst so zu mähen, dass sich die Blütenpflanzen aussamen können und so ihr dauerhafte Erhaltung auch ohne Neueinsaat möglich ist.


Zur Abmagerung der Flächen und Verbesserung des Aufwuchses durch Aussaat ist dort, wo es fachlich sinnvoll ist, auf den Einsatz eines Mulchmähers zu verzichten. Weiterhin sind Blüh- und Altgrasstreifen stellenweise stehen zu lassen und große Wiesenflächen in Teilflächen zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu mähen.
 

3. Kommunale Wegseitenränder an Feld- und Wirtschaftswege werden sukzessive in ihrer Funktion für Natur- und Artenschutz revitalisiert. Je nach der standörtlichen Eignung sind sie künftig mit standortheimischen Gehölzen zu bepflanzen, der natürlichen Sukzession zu überlassen oder mit standortheimischen, mehrjährigen Blütenpflanzen einzusäen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

30

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

Ö 7  
Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Rat der Stadt Sehnde vom 16.04.2018 hier: Zurückgewinnung von Randstreifen für die Artenvielfalt
Enthält Anlagen
2018/0336  
Ö 7.1  
Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Rat der Stadt Sehnde vom 16.04.2018 hier: Zurückgewinnung von Randstreifen für die Artenvielfalt
Enthält Anlagen
2018/0336-1  
Ö 8  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 9  
Anfragen an die Verwaltung    
N 10     (nichtöffentlich)