Tagesordnung - Sitzung des Ortsrates Sehnde
Bezeichnung: |
Sitzung des Ortsrates Sehnde |
Gremium: |
Ortsrat Sehnde |
Datum: |
Di, 06.12.2016 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
18:50 - 21:25 |
Anlass: |
Sitzung |
Raum: |
Ratssaal des Rathauses |
Ort: |
Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde |
Zusatz: |
Die Tagesordungspunkte 2 bis 6 finden gemeinsam mit dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt statt. |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Soletransport der Firma K+S zur Flutung des Bergwerks "Friedrichshall" in Sehnde
hier: Vortrag von Herrn Rumphorst, K+S Inaktive Werke |
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Ö 3 |
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38. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Keramische Hütte" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise
- Feststellungsbeschluss |
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2016/0022 |
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Ö 4 |
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39. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Kleines Öhr" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise
- Feststellungsbeschluss |
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2016/0023 |
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Ö 5 |
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Bebauungsplan Nr. 353 "Kleines Öhr" mit Örtlicher Bauvorschrift im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise
- Satzungsbeschluss |
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2016/0024 |
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Ö 6 |
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Bebauungsplan Nr. 312 "Ortskern Neu", 5. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss mit neuem Geltungsbereich |
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2016/0025 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 312 „Ortskern Neu“ mit neuem Geltungsbereich beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 5. Änderung liegt zwischen Bahnstrecke „Lehrte – Hildesheim“ im Westen, Nordstraße (L410) im Osten und der „Straße des Großen Freien“ im Süden. Im Norden grenzt eine Hofstelle an den Geltungsbereich. Der neue Geltungsbereich ist aus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen. |
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GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt DATUM: Di, 06.12.2016 TOP: Ö 9 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: (offen) |
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Beschluss: Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 312 „Ortskern Neu“ mit neuem Geltungsbereich beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 5. Änderung liegt zwischen Bahnstrecke „Lehrte – Hildesheim“ im Westen, Nordstraße (L410) im Osten und der „Straße des Großen Freien“ im Süden. Im Norden grenzt eine Hofstelle an den Geltungsbereich. Der neue Geltungsbereich ist aus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Ortsrat Sehnde DATUM: Di, 06.12.2016 TOP: Ö 6 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: (offen) |
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Beschluss: Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 312 „Ortskern Neu“ mit neuem Geltungsbereich beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 5. Änderung liegt zwischen Bahnstrecke „Lehrte – Hildesheim“ im Westen, Nordstraße (L410) im Osten und der „Straße des Großen Freien“ im Süden. Im Norden grenzt eine Hofstelle an den Geltungsbereich. Der neue Geltungsbereich ist aus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 10 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 15.12.2016 TOP: Ö 14 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 312 „Ortskern Neu“ mit neuem Geltungsbereich beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 5. Änderung liegt zwischen Bahnstrecke „Lehrte – Hildesheim“ im Westen, Nordstraße (L410) im Osten und der „Straße des Großen Freien“ im Süden. Im Norden grenzt eine Hofstelle an den Geltungsbereich. Der neue Geltungsbereich ist aus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 28 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 1 | Enthaltung/en |
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Ö 7 |
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Umbenennung der Straße Seufzerallee
- ohne BV |
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Ö 8 |
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Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung |
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Ö 9 |
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Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung |
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N 10 |
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(nichtöffentlich) |
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N 11 |
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(nichtöffentlich) |
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