a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
b) Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauG:
Öffentlichkeit
Einwendung Nr. B2
- Schreiben vom 03.06.2016
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme einer privaten Einwenderin, Schreiben vom 03.06.2016 zum Planverfahren der 39. Änderung bezieht sich auf Inhalte des Bebauungsplans Nr. 353 „Kleines Öhr“ und wird daher im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens behandelt (siehe dort Einwendung Nr. B2).
TÖB Bundesnetzagentur
- Schreiben vom 01.06.2016
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Bundesnetzagentur wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB Region Hannover
- Schreiben vom 22.06.2016
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Region Hannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
- Schreiben vom 24.06.2016
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im Bebauungsplan sowie ggf. im Rahmen der Ausführungsplanung berücksichtigt. Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen der Deutschen Telekom Technik GmbH wird zugestimmt.
- Schreiben vom 27.06.2016
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie wird zugestimmt. Der Hinweis zur Gasleitung wird berücksichtigt.
TÖB Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
- Schreiben vom 28.06.2016
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser wird zugestimmt. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
2. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauG:
- Schreiben vom 08.11.2016
Beschlussvorschlag:
Den Bedenken, Anregungen und Hinweisen des Einwenders Nr. F1 wird nicht gefolgt. Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen des Einwenders Nr. F1 wird zugestimmt.
- Schreiben vom 11.10.2016
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im Bebauungsplan berücksichtigt. Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr wird zugestimmt.
TÖB Deutsche Telekom Technik GmbH
- Schreiben vom 28.10.2016
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im Bebauungsplan sowie ggf. im Rahmen der Ausführungsplanung berücksichtigt. Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen der Deutschen Telekom Technik GmbH wird zugestimmt.
TÖB Region Hannover
- Schreiben vom 10.11.2016 & 16.11.2016
Beschlussvorschlag:
Die Hinweise zu den Belangen Gewässerschutz und Regionalplanung werden zur Kenntnis genommen. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen der Region Hannover wird zugestimmt.
3. Feststellungsbeschluss:
Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 39. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Kleines Öhr“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.