Inhaltsbereich

Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Sehnde  

Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Sehnde
Gremium: Rat der Stadt Sehnde
Datum: Do, 20.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der KGS Sehnde
Ort: Am Papenholz 11, 31319 Sehnde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15.07.2020
SI/2020/316  
Ö 3  
Mitteilungen des Bürgermeisters
Enthält Anlagen
2020/0795  
Ö 4  
Berichte der Ausschussvorsitzenden und der Mitglieder sonstiger Gremien    
Ö 5  
Anfragen des Rates an die Verwaltung    
Ö 6  
Umbesetzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste
2020/0794  
Ö 7  
Ergänzende und Zusatzvereinbarung zum Vertrag über die Wahrnehmung der Aufgaben gemäß §§ 22, 23, 23, 43 und 90 SGB VIII (Kindertagespflege) auf Grundlage von § 13 Nds. AG SGB VIII
Enthält Anlagen
2020/0785  
Ö 8  
Maßnahmen Kitabedarfsplanung 2021
Enthält Anlagen
2020/0786  
Ö 9  
Betriebsführungsvertrag Familienzentrum und Kindertagesstätte in Trägerschaft des Evangelisch-lutherischer Kirchenkreises Burgdorf
Enthält Anlagen
2020/0787  
Ö 10  
Bebauungsplan Nr. 332 "Ortskern Neu II, 5. Änderung, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde hier: Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2020/0792  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 332 „Ortskern Neu II“, 5. Änderung im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde beschlossen.

 

Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Nordstraße, im Süden durch die Bebauung entlang der Straße des Großen Freien, im Osten durch die Mittelstraße und im Norden durch die vorhandene Bebauung entlang des Marktplatzes sowie die Hofstelle nördlich des Karl-Backhaus-Rings begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 332 „Ortskern Neu II“, 5. Änderung ist aus den anliegenden Kartenauszügen zu entnehmen.

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Sehnde    DATUM: Di, 04.08.2020    TOP: Ö 4
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 332Ortskern Neu II, 5. Änderung im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde beschlossen.

 

Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Nordstraße, im Süden durch die Bebauung entlang der Straße des Großen Freien, im Osten durch die Mittelstraße und im Norden durch die vorhandene Bebauung entlang des Marktplatzes sowie die Hofstelle nördlich des Karl-Backhaus-Rings begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 332 „Ortskern Neu II“, 5. Änderung ist aus den anliegenden Kartenauszügen zu entnehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimme/n

3

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

Beratendes Ortsratsmitglied Wolfgang Toboldt verlässt die Sitzung um 19:48 Uhr.

   
    GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt    DATUM: Di, 11.08.2020    TOP: Ö 3
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: (offen)   
   

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 20.08.2020    TOP: Ö 10
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 332Ortskern Neu II, 5. Änderung im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde beschlossen.

 

Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Nordstraße, im Süden durch die Bebauung entlang der Straße des Großen Freien, im Osten durch die Mittelstraße und im Norden durch die vorhandene Bebauung entlang des Marktplatzes sowie die Hofstelle nördlich des Karl-Backhaus-Rings begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 332 „Ortskern Neu II“, 5. Änderung ist aus den anliegenden Kartenauszügen zu entnehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

27

Ja-Stimme/n

2

Nein-Stimme/n

1

Enthaltung/en

 

Ö 11  
Erlass einer Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Burgdorfer Aue, der Neuen Aue, der Alten Aue, der Thöse, des Hechtgrabens, der Seebeeke, des Lehrter Bachs, des Immensen-Arpker Grabens und des Billerbachs Anhörungsverfahren gemäß § 115 Abs. 3NWG
Enthält Anlagen
2020/0793  
Ö 12  
Antrag der CDU/FDP Gruppe im Rat der Stadt Sehnde vom 15.07.2020 hier: Warmwasserversorgung der WC Anlagen in allen Schulen im Stadtgebiet
Enthält Anlagen
2020/0791  
N 13     (nichtöffentlich)      
N 13.1     (nichtöffentlich)