Inhaltsbereich

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2020/0792  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 332 "Ortskern Neu II, 5. Änderung, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
04.08.2020 
Sitzung des Ortsrates Sehnde ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
11.08.2020 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
20.08.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
332-5_Anlage BV_AK5+GB1500
332-5_Anlage BV_DOP2019+GB1500
332-5_Anlage BV_Urfassung+GB1500

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 332 „Ortskern Neu II“, 5. Änderung im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde beschlossen.

 

Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Nordstraße, im Süden durch die Bebauung entlang der Straße des Großen Freien, im Osten durch die Mittelstraße und im Norden durch die vorhandene Bebauung entlang des Marktplatzes sowie die Hofstelle nördlich des Karl-Backhaus-Rings begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 332 „Ortskern Neu II“, 5. Änderung ist aus den anliegenden Kartenauszügen zu entnehmen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Derzeitige Nutzung der Flächen

Die den Marktplatz umgebenden Einzelhandelsgebäude weisen teilweise Leerstand auf, die vorhandenen Verkaufsflächengrößen entsprechen darüber hinaus nicht mehr den marktüblichen Bedingungen beispielsweise des ansässigen Vollsortimenters. Das Rathaus als öffentliche Einrichtung entspricht mit seinem Raumangebot ebenfalls nicht mehr den Anforderungen an eine moderne Verwaltung, einige Aufgabengebiete wurden bereits wegen fehlender Räumlichkeiten an einen externen Standort ausgegliedert.

 

Ziele und Zwecke der Planung

Das vom Rat beschlossene Einzelhandelskonzept für die Stadt Sehnde (BV 2015/0241) enthält für den Zentralen Versorgungsbereich im Ortszentrum die strategische Aussage, eine Marktanpassung vorhandener Lebensmittelmärkte in Form von Verlagerung/ Erweiterung/ Modernisierung zu ermöglichen. Insbesondere aus städtebaulicher Sicht ist der Standort Ortszentrum zwingend notwendig und prioritär zu entwickeln. Notwendige Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Ortszentrums sollen schnellstmöglich ergriffen werden, um den Funktionserhalt der Mittelstraße zu gewährleisten und eine Stärkung in diesem Bereich zu ermöglichen. Insbesondere die Bestandssicherung des Lebensmittelmarktes Edeka, der für die Mittelstraße eine starke Magnetfunktion besitzt, sollte mit Nachdruck verfolgt werden und hierbei Möglichkeiten gefunden werden, sich anzupassen.

 

Neben der Überplanung der in die Jahre gekommenen Gebäudekomplexe am Marktplatz wird die Möglichkeit der Nutzung weiterer angrenzender Potenzialflächen gesehen. Das ebenfalls sanierungsbedürftige Rathaus sowie die gegenüber liegenden Flächen am Karl-Backhaus-Ring bieten ein potenzielles Areal zur Neustrukturierung eines größeren Bereiches in unmittelbarer Nähe zur Mittelstraße. Hier soll eine Mischnutzung von öffentlicher Einrichtung in Kombination mit Einzelhandel- und Dienstleistung sowie Wohnen etabliert werden. Ein modern und zukunftsfähig aufgestellter Edeka-Markt in Verbindung mit der öffentlichen Funktion eines Rathauses sowie ggf. weiterer Einzelhandels-/ Dienstleistungsbetriebe stellt in Kombination mit zentrumsnahen Wohnen einen leistungsstarken Magneten dar, auf den die Mittelstraße angewiesen ist. Die Vorteile liegen in der Konzentrierung zentrenprägender und sich ergänzender Funktionen an einem Standort.

 

Mit der geplanten Entwicklung des Ortskerns soll dem fortschreitenden Trading-Down-Prozess in der Mittelstraße entgegengewirkt werden.

 

Der in den Anlagen dargestellte Geltungsbereich weist eine Größe von ca. 2,18 ha auf.

 

Rechtliche Auswirkungen:

Zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 332 „Ortskern Neu II“, 5. Änderung ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

66.751,44

Ca. 32.000,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

66.751,44

Ca. 32.000,00 €

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Darstellung des Geltungsbereiches mit AK5, DOP 2019 sowie Urfassung des Bebauungsplanes Nr. 332 „Ortskern Neu II“

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 332-5_Anlage BV_AK5+GB1500 (613 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 332-5_Anlage BV_DOP2019+GB1500 (1566 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 332-5_Anlage BV_Urfassung+GB1500 (525 KB)