Schieds- und Schöffenamt
Sie stehen ehrenamtlich für Recht und Gerechtigkeit ein!
Schiedsamt
Bei kleineren Rechtsstreitigkeiten müssen die Gerichte nicht in Anspruch genommen werden. Die Schiedsämter bieten hier eine kostengünstigere und für den Laien auch einfachere Möglichkeit der Streitschlichtung.
Bei kleineren Straftaten, wie zum Beispiel Hausfriedensbruch, Beleidigung besteht sogar die Pflicht eines Schlichtungsversuchs vor dem Schiedsamt. Erst wenn dieser Schlichtungsversuch erfolglos geblieben ist, kann eine Privatklage vor dem zuständigen Strafgericht erhoben werden.
Schöffenamt
Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die im Hauptverfahren von Strafprozessen mitwirken.
Schöffen werden für einen Zeitraum von fünf Jahren gewählt. Die aktuelle Schöffenperiode endet am 31.12.2023. Gerne können Sie sich schon jetzt für die Wahlperiode ab 01.01.2024 bewerben.