Einführung der neuen Grundsteuer ab Januar 2025.
Wenn Sie bisher Ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben profitieren Sie jetzt von der Fristverlängerung bis zum 31.01.2023.
Seit dem 1.7.2022 werden die elektronischen Formulare für die Grundsteuererklärung im Portal „Mein ELSTER“ bereit.
Es ist ausschließlich eine elektronische Übermittlung vorgesehen, für die im Portal „Mein ELSTER“ ein Benutzerkonto erforderlich ist. Ist dies noch nicht vorhanden, ist zunächst eine kostenlose Registrierung unter www.elster.de vorgenommen werden. Sie kann bis zu zwei Wochen dauern.
Weitere Informationen und Hilfen finden Sie im Internet unter www.grundsteuerreform.de und www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de. Bei Fragen rund um das Thema Grundsteuer unterstützt Sie auch der virtuelle Assistent der Steuerverwaltung, den Sie unter www.steuerchatbot.de erreichen.
Bitte sehen Sie von Anfragen bei der Stadt Sehnde ab. Weder stehen uns Papierformulare zur Verfügung, noch dürfen wir bei der Erstellung der Grundsteuererklärung behilflich sein, denn das ist ausschließlich den steuerberatenden Berufen vorbehalten.