Die Stadt Sehnde weist alle Zahlungspflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen und mit Zahlungen in Verzug geraten können, darauf hin, dass die Mahn- und Vollstreckungsgebühren gestiegen sind.
Abhängig vom Betrag der rückständigen Forderung waren bisher Mahngebühren von 2,50 € bis 16,00 € fällig, jetzt sind es mindestens 4,00 € und höchstens 20,00 €. Bei den Vollstreckungsgebühren wurden die Beträge von bisher 11,00 € bis 90,00 € erhöht auf ab sofort 14,00 € bis 110,00 €.
Der Grund für die Änderung liegt nicht im Einflussbereich der Stadt Sehnde, sondern wird durch eine neue Kostenverordnung des Landes Niedersachsen festgelegt.
Zahlungspflichtigen, die sicher gehen wollen, dass kein Zahlungsverzug eintritt und keine Zusatzkosten durch ein Mahn- oder Vollstreckungsverfahren entstehen, empfiehlt die Stadtkasse die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Vordrucke dafür sind u.a. auf der städtischen Homepage unter www.sehnde.de zu finden.