In der Sitzung des Rates der Stadt Sehnde am 05. März 2024 wurde die Satzung der Stadt Sehnde über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Dies bedeutet, dass für bereits begonnene und künftige Straßenausbauten keine anteiligen
Straßenausbaukosten mehr für die Anlieger entstehen.
Zur Gegenfinanzierung der wegfallenden Anliegerbeiträge sollen künftig neu geschaffene Flächen zur Gewerbeansiedlung sowie zur regenerativen Energiegewinnung dienen.
Dass schon seit Längerem von der Stadt erstellte und fortgeschriebene Straßenzustandskataster sowie der Zustand der Kanalleitungen im Untergrund sollen der Maßstab für die Reihenfolge der
auszubauenden Straßen sein.
Allerdings sind noch drei bereits fertiggestellte Straßen abzurechnen. Dies muss sowohl aus Gründen der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung, als auch aus den der Verwaltung (aber auch dem Rat der Stadt) obliegenden Vermögensbetreuungspflichten, zwingend erfolgen.
Denn sobald in den fertiggestellten Straßen die letzte Unternehmerrechnung vorliegt, tritt hier die sogenannte sachliche Beitragspflicht für die Anlieger ein. Sollte in diesem Fall die Stadt trotz Vorliegen einer wirksamen Satzung auf die Beitragserhebung verzichten, läge hierin ein unzulässiger Beitragsverzicht.