Die Grundgebühren für KFZ-Angelegenheiten wurden zum 01.09.2023 vom Gesetzgeber geändert. Für die Bearbeitung im herkömmlichen Verfahren in den KFZ-Zulassungsstellen der Region Hannover sind die einzelnen Grundgebühren zum Teil deutlich angehoben worden. Details erfragen Sie bitte in der Zulassungsstelle. Deutlich günstiger sind die Grundgebühren geworden, wenn Sie das Angebot der internetbasierten Bearbeitung (i-KFZ) nutzen.
Die weiteren Gebühren wie Wunschkennzeichen, erforderliche Ausgaben von Zulassungsbescheinigungen, Klebesiegel und Gebühren für das Kraftfahrt-Bundesamt etc. sind unverändert geblieben.