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Entwässerungsgenehmigung

Allgemeine Informationen

Für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung bedarf es einer Entwässerungsgenehmigung.

Die zuständige Stelle hat in ihren Entwässerungssatzungen Einleitungsbedingungen für die Abwässer festgelegt, um den einwandfreien Betrieb der Kanalisation und der Kläranlage zu gewährleisten. Bei der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung entscheidet sie auch, ob insbesondere im industriellen und gewerblichen Bereich eine Vorbehandlung des Abwassers erforderlich ist.

Für die Einleitung bestimmter Abwasserarten, die gefährliche Stoffe enthalten können, besteht nach dem Niedersächsischen Wassergesetz darüber hinaus eine besondere Genehmigungspflicht. Die zuständige Stelle erteilt darüber Auskunft.

Auch die Beseitigung von Niederschlagswasser über die kommunale Kanalisation bedarf der Entwässerungsgenehmigung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer oder die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt die zuständige Untere Wasserbehörde bei den Landkreisen, der Region Hannover, den kreisfreien Städten oder den selbständigen Städten. Gegebenenfalls ist aufgrund der kommunalen Satzung ein Anschluss an die kommunale Kanalisation erforderlich. Auch in diesen Fällen sollte die Stadt oder Gemeindeverwaltung kontaktiert werden.

In der Stadt Sehnde ist die Stadtentwässerung in einem Eigenbetrieb organisiert.

Ein Entwässerungsantrag ist laut Satzung der Stadt Sehnde immer beim Bau oder Umbau eines Gebäudes zu stellen. 

Wichtig

Erstellen Sie den Antrag in zweifacher Ausführung und fügen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei:

a) die Beschreibung der auf dem Grundstück geplanten Anlage mit Angabe der Größe und Befestigungsart der Hoffläche.

b) einen amtlichen Lageplan mit neuestem Gebäudestand des anzuschließenden Grundstücks mit Höfen und Gärten und allen auf ihm stehenden Gebäuden im Maßstab von 1:1000 mit Angabe der Straße und Hausnummer (bzw. der amtlichen Bezeichnung) der Eigentumsgrenzen, der Baufluchtlinie, der Himmelsrichtung, der Straßenleitung, der Schmutz- und Regenwasseranschlussleitungen und etwaiger Grundwasserleitungen des Grundstückes. Schmutzwasserleitungen sind rot, Regenwasserleitungen blau zu kennzeichnen.

c) einen Schnittplan im Maßstab 1:100 durch die Fallrohre des Gebäudes und durch das Grundstück in der Richtung des Hauptabflussrohres, der Anschlussleitung mit Angabe der auf NN bezogenen Höhe der Straßenleitung, der Anschlussleitungen, der Kellersohle des Gebäudes sowie die Leitungen für die Entlüftung.

d) einen Grundriss des Kellers sowie der übrigen Geschosse im Maßstab 1:100 / 1:50.

e) eine Beschreibung der Gewerbebetriebe, deren Abwässer in das Abwassernetz eingeleitet werden sollen, nach Art und Menge der voraussichtlich anfallenden Abwässer.

(Ohne diese Unterlagen kann der Antrag nicht bearbeitet werden)

Richten sie den Antrag bitte an

Stadtwerke Sehnde GmbH
Stadtentwässerung
Nordstr. 19

31319 Sehnde

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Änderungen

  • an der Grundstücksentwässerungsanlage,
  • an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen oder
  • am Anschluss an die Abwasseranlage
     

bedürfen einer Änderungsgenehmigung. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

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