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Alters- und Ehejubiläen

Allgemeine Informationen

Ehrungen aus Anlass von Ehe- und Altersjubiläen haben in Niedersachsen eine lange Tradition und werden bereits seit 1947 - also noch vor Gründung der Bundesrepublik Deutschland - durchgeführt.

Die Landesregierung spricht Ehepaaren zur Goldenen Hochzeit (50-jähriges Ehejubiläum), zur Diamantenen Hochzeit (60-jähriges Ehejubiläum), zur Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum), zur Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum), und zur Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum) sowie Altersjubilaren zur Vollendung des 100. Lebensjahres und jedes weiteren Lebensjahres mit einer Urkunde ihre Glückwünsche aus.

Die Urkunden zur Goldenen und Diamantenen Hochzeit werden vom Niedersächsischen Minister für Inneres und Sport unterzeichnet.

Alle anderen Urkunden tragen die Unterschrift des Niedersächsischen Ministerpräsidenten.

Die Glückwunschurkunden werden der Region Hannover zur Verfügung gestellt. Sie werden dann den Jubilaren mit den Glückwünschen der Stadt Sehnde übergeben.

Alle Besuche finden nur auf Wunsch der Jubilarinnen und Jubilare statt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Sehnde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz - BMG:

  • 50 Abs. 2 und Abs. 5 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen

Niedersächsische Meldedatenverordnung (NMeldVO)

Bundesdatenschutzgesetz - BDSG:

  • § 86 Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke staatlicher Auszeichnungen und Ehrungen
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