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Vorlage - 2024/0423  

Betreff: Verzicht bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse auf den Anhang und Teilrechnungen der Jahre 2020 bis 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
10.04.2024 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
18.04.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung und Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

 

b)   Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen:

 

c)   Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 NBKAG wird bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse von der Erstellung des Anhanges nach § 128 Abs. 2 Nr. 4 NKomVG für die Haushaltsjahre 2020 bis einschließlich 2022 abgesehen.

 

  1. Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 NBKAG wird bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse auf die Erstellung der Teilergebnisrechnungen nach § 52 Abs. 3 KomHKVO und der Finanzrechnungen für Teilfinanzhaushalte nach § 53 Abs. 3 KomHKVO für die Haushaltsjahre 2020 bis einschließlich 2022 verzichtet.

 

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Sachverhalt:

 

Mit dem Niedersächsischen Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG) vom 08.02.2024 erhalten die Kommunen die Möglichkeit, bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2020 bis einschließlich 2022 auf den Anhang nach § 128 Abs. 2 Nr. 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) sowie die Teilergebnisrechnungen nach § 52 Abs. 3 der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) und die Finanzrechnungen für Teilfinanzhaushalte nach § 53 Abs. 3 KomHKVO zu verzichten.

 

Der letzte Jahresabschluss der Stadt Sehnde wurde für das Haushaltsjahr 2018 am 12.06.2023 aufgestellt und vom Rat am 28.09.2023 beschlossen. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 liegt dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vor.

 

Durch die Erleichterungen wird der Zeitaufwand bei der Erstellung der Jahresabschlüsse erheblich verringert, da hier neben dem Verzicht auf die Teilrechnungen der Rechenschaftsbericht und die Übersichten, wie die Anlagen-, Schulden-, Rückstellungs-, Forderungsübersicht und die Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen entfällt.

 

Von daher wird vorgeschlagen, dass die Stadt Sehnde bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse auf die Erstellung des Anhanges sowie die Teilergebnisrechnungen und die Finanzrechnungen für Teilfinanzhaushalte für die Haushaltsjahre 2020 bis einschließlich 2022 verzichtet.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n: