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Vorlage - 2024/0422  

Betreff: Sanierung und Teilneubau des Baubetriebshofes Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Baubetriebshof   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
09.04.2024 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
18.04.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde (offen)     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Grundstück BBH
Nutzfläche Baubetriebshof

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Beschluss

zu c) zu fassen

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) zu fassen

c) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Baumaßnahmen auf dem zurzeit bereits vom Baubetriebshof genutzten Gelände unter Berücksichtigung des dargestellten Raumbedarfs zu veranlassen. Mit der Realisierung der Maßnahme ist die Sehnder Immobilien-Entwicklungsgesellschaft (SIG) zu beauftragen.

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Sachverhalt:

Grund für die Maßnahmen sind die in die Jahre gekommenen veralteten Gebäude, die nach heutigen Gesichtspunkten nicht mehr die betrieblichen Standards zur Personalunterbringung sowie die neuesten technischen Voraussetzungen erfüllen. Besonders im Sozialbereich mit der Unterbringung der weiblichen Belegschaft herrscht ein großes Defizit. Zukunftsorientiert ist es zusätzlich notwendig, die Sozial- und Verwaltungsbereiche sowie die Werkstätten mit digitalen Anschlüssen für EDV und WLAN zu versehen.

 

Ein gesteigertes Aufgabenumfeld, verschärfte Auflagen zur Materiallagerung (speziell Gefahrstoffe) und zusätzliches Personal zeigen, dass der Baubetriebshof (BBH) nachhaltig und damit zukunftssicher modernisiert werden muss.

Aus Gründen der Nachhaltigkeit gilt es auch zu prüfen, inwieweit bestehende Gebäude erhalten und ggf. durch Sanierung weiterhin (z. B. zur Nachnutzung als Lager oder Werkstätten) genutzt werden können.

 

Mit Blick auf weitere Ausweisung von durch die Mitarbeitenden des BBH zu unterhaltende Flächen und einer damit zu erwartenden Zunahme an Personal sollte der Sozialbereich für 50 Personen unterschiedlichen Geschlechts ausgelegt sein Dazu gehört auch Platz für einen Aufenthaltsraum ((Zweck: Einteilung, Vorträge, Unterweisungen, Frühstücksmöglichkeit), einer Küche, Umkleiden und Duschen sowie Toilettenanlagen und ein Mehrzweckraum zur Lagerung von Unterlagen der Belegschaft (mögliche Parallelnutzung für Erste Hilfe/Stillraum).

Ebenso sind Putzmittel, eine Waschmaschine sowie ein Trocknungsraum für die persönliche Schutzausstattung (PSA) der Belegschaft vorzuhalten.

 

Der Verwaltungsbereich soll mit sechs Büros (davon eines als Funktionsbüro für verschiedene Mitarbeitende), einem Besprechungs- und Schulungsraum, einer Küche, einem Aktenlager, einem Server-/Technikraum für Drucker und Kopierer, Toiletten, Besprechungstresen ausgebaut werden.

 

Die Werkstattbereiche unterteilen sich in

- Kfz- und Nutzfahrzeugwerkstatt

- Tischlerwerkstatt,

- Malerwerkstatt und

- Funktionswerkstatt für verschiedene Gewerke (Hausmeister, Verkehrsleittechnik,

  Spielplatzinstandhaltung).

 

Die Kfz- und Nutzfahrzeugwerkstatt ist mit einer Grube, einem Deckenkran, einer Bühne, einem Schweißbereich sowie einem Büro auszustatten.

Momentan beträgt die hierfür auf dem BBH vorhandene Fläche ca. 154m². Zukünftig sollten mind. 250 m² vorgesehen werden.

Die Tischlerei hat aktuell eine Fläche von 112m² und sollte zukünftig (einschl. Büro) 120 m² erhalten.

Für die Malerwerkstatt (Belüftung, Licht, Materiallager, Pinselwaschplatz) sollte wie für die Tischlerei eine Fläche von ca. 120 m² eingeplant werden. Zurzeit verfügt der Baubetriebshof nur über einen provisorischen Malerwerkbereich im Ersatzteillager.

 

Alle entsprechenden Werkstattbereiche sind mit einer Absauganlage auszustatten.

 

Für die Hausmeister, Verkehrsleittechniker und die Mitarbeitenden der Spielplatz-instandhaltung sollte eine separate Funktionswerkstatt mit einer Fläche von ca. 35 m² vorgehalten werden.

 

Zur Auftragsabarbeitung ist es notwendig, dass diverse Gegenstände und Maschinen gelagert werden müssen. Neben einem Maschinenmagazin für Kleingeräte in Verbindung mit einem Akkuladeraum werden noch weitere Magazine für Schmier- und Kraftstoffe, sonstiges Material, Handwerkzeug sowie für Ersatzteile notwendig sein. Hier gilt es zu prüfen, welche vorhandenen Anlagen erweitert oder umgenutzt werden können.

 

Lagerflächen wie Freilagerflächen, Schüttgutboxen aus Betonbausteinen (ca. 8) und fünf Containerstellplätze sind in der Grundstücksüberplanung zu berücksichtigen.

 

Die bestehende Grüngut- und Kehrgutfläche sowie damit verbundene technische Anlagen im Untergrund (Ölabscheider) sind zu überprüfen und zu modernisieren. Nach jetzigem Sachstand ist die bisherige Größe ausreichend.

 

Ein Schleppdach für ca. 14 Anhänger, Verkehrsleittechnik, Absperrmaterialien und Bauholz ist mit zu planen.

 

Die jetzige Salzhalle hat eine Grundfläche von ca. 374 m² und dient schon lange nicht mehr als reines Salzlager. Durch einen erweiterten Fuhrpark werden dort auch Großgeräte und ein LKW abgestellt. Da die alten Garagen viel zu klein für moderne Fahrzeuge sind, ist es notwendig, Stellplatz für diese Fahrzeuge zu schaffen. Aus Sicht der BBH-leitung sollte hierfür eine neue Halle mit ca. 800 m² Grundfläche einschließlich Schwerlastregalbereich hinter den Fahrzeugstellplätzen errichtet werden.

 

Zukünftig sollte auch kein Salz mehr in Big Packs eingelagert werden, sondern stattdessen ein videoüberwachtes Salz-Silo mit einem Volumen von ca. 75 m³ entstehen. Dieses Silo würde zu erheblich zur Arbeitssicherheit beitragen und die riskante Sackbeladung der Großfahrzeuge ablösen.

 

Momentan verfügt der Baubetriebshof über eine Waschhalle für Fahrzeuge. Dieser könnte durch einen Waschplatz im Freien (ca. 100 m²) ersetzt werden.

Ein elektrisches Tor mit Gegensprech- und Videoanlage sowie eine Einbruch- und Brandschutzmeldeanlage für alle Gebäude würden signifikant zur Sicherheit auf dem Gelände beitragen. Wünschenswert wären auch der Bau einer Zisterne (Nutzwasser, Bewässerung) sowie von Solaranlagen und einer Sitzecke zur Nutzung während der Pausen.

 

Angesichts der neuen Flächenanforderungen sollte geprüft werden, inwieweit angrenzende städtische Flächen in die Nutzung durch den BBH direkt einbezogen oder Abstände zu Nachbargrundstücken reduziert werden können.

 

Aufgrund des Umfangs dieser Maßnahme sollte auch eine Realisierung in Bauabschnitten geprüft werden, wobei der Herrichtung der für das Personal erforderlichen Räume (Sozialräume, Verwaltung) der Vorzug eingeräumt werden sollte.

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

Grundstück BBH

Nutzfläche Baubetriebshof

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich Grundstück BBH (65 KB)    
Anlage 1 2 öffentlich Nutzfläche Baubetriebshof (9 KB)    
Stammbaum:
2024/0422   Sanierung und Teilneubau des Baubetriebshofes Sehnde   FD Baubetriebshof   Beschlussvorlage
2024/0422-1   Sanierung und Teilneubau des Baubetriebshofes Sehnde   FD Baubetriebshof   Beschlussvorlage