Inhaltsbereich

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2024/0404  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 156 "Südlich Ost-West-Straße" im Ortsteil Dolgen, Stadt Sehnde
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar Vorberatung
05.02.2024 
Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
06.02.2024 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
15.02.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
156 AK5+GB5000
156 DOP2020+GB5000
156 FNP+GB5000

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 156 „Südlich Ost-West-Straße“ im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst die Gebäude an der Ost-West-Straße „Turnhalle“ (Schützenhaus) und „Kindergarten“ mit Feuerwehr sowie den Sportplatz mit Spielplatz. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus den anliegenden Kartenauszügen zu entnehmen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 156 "Südlich Ost-West-Straße" soll im Zusammenhang mit dem Neubau der Sporthalle die Siedlungsentwicklung südlich der Gemeinbedarfseinrichtungen im Ortsteil Dolgen weitergeführt werden.

Ziel der Planung ist, auf der innerörtlichen Fläche die Voraussetzung für ein energieautarkes Baugebiet zu schaffen. Die Planung ist das erste Projekt („Leuchtturmprojekt“) der Stadt Sehnde bei dem, unteranderem zur Wärmegewinnung, Geothermie genutzt werden soll. Die Entwicklung erfolgt im engen Austausch mit den Stadtwerken Sehnde. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 156 „Südlich Ost-West-Straße“ umfasst, in der beigefügten Fassung, eine Fläche von ca. 1,3 ha.

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 156 „Südlich Ost-West-Straße“ erfolgt im Parallelverfahren mit der 48. Änderung des Flächennutzungsplans. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 156 im Norden Flächen für Gemeinbedarf mit „Schießstand“ und „Feuerwehr“ sowie „Gebäude für sportliche Zwecke“ und „Gebäuede für soziale Zwecke“ sowie im Süden eine Grünfläche mit den Zweckbestimmungen „Sportplatz“ und „Bolzplatz“ dar. Mit der 48. Änderung des Flächennutzungsplans ändern sich die Darstellung im Norden nicht. Im Süden werden „Bauflächen“ dargestellt.

Zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.

Finanzierung:

Die Stadt wird mit der Sehnder-Immobilien-Entwicklungsgesellschaft mbH (SIG) einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten für die Erarbeitung des Bebauungsplans sowie die erforderlichen Fachplanungen bzw. -gutachten abschließen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 156 „Südlich Ost-West-Straße“ –Entwurf- überlagert mit folgenden Darstellungen:

  1. Auszug aus der AK5
  2. Auszug Digitales Orthophoto 2022
  3. Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 156 AK5+GB5000 (3073 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 156 DOP2020+GB5000 (5796 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 156 FNP+GB5000 (2679 KB)