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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2024/0404
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 156 „Südlich Ost-West-Straße“ im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst die Gebäude an der Ost-West-Straße „Turnhalle“ (Schützenhaus) und „Kindergarten“ mit Feuerwehr sowie den Sportplatz mit Spielplatz. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus den anliegenden Kartenauszügen zu entnehmen.
Sachverhalt:Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 156 "Südlich Ost-West-Straße" soll im Zusammenhang mit dem Neubau der Sporthalle die Siedlungsentwicklung südlich der Gemeinbedarfseinrichtungen im Ortsteil Dolgen weitergeführt werden. Ziel der Planung ist, auf der innerörtlichen Fläche die Voraussetzung für ein energieautarkes Baugebiet zu schaffen. Die Planung ist das erste Projekt („Leuchtturmprojekt“) der Stadt Sehnde bei dem, unteranderem zur Wärmegewinnung, Geothermie genutzt werden soll. Die Entwicklung erfolgt im engen Austausch mit den Stadtwerken Sehnde. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 156 „Südlich Ost-West-Straße“ umfasst, in der beigefügten Fassung, eine Fläche von ca. 1,3 ha. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 156 „Südlich Ost-West-Straße“ erfolgt im Parallelverfahren mit der 48. Änderung des Flächennutzungsplans. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 156 im Norden Flächen für Gemeinbedarf mit „Schießstand“ und „Feuerwehr“ sowie „Gebäude für sportliche Zwecke“ und „Gebäuede für soziale Zwecke“ sowie im Süden eine Grünfläche mit den Zweckbestimmungen „Sportplatz“ und „Bolzplatz“ dar. Mit der 48. Änderung des Flächennutzungsplans ändern sich die Darstellung im Norden nicht. Im Süden werden „Bauflächen“ dargestellt. Zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen. Finanzierung: Die Stadt wird mit der Sehnder-Immobilien-Entwicklungsgesellschaft mbH (SIG) einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten für die Erarbeitung des Bebauungsplans sowie die erforderlichen Fachplanungen bzw. -gutachten abschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 156 „Südlich Ost-West-Straße“ –Entwurf- überlagert mit folgenden Darstellungen:
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