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Vorlage - 2023/0372  

Betreff: Änderung der Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Sehnde (Benutzungssatzung)

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Kindertagesbetreuung und Jugendarbeit   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend Vorberatung
11.12.2023 
Sitzung des Fachausschusses Kindertagesstätten und Jugend (offen)   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
21.12.2023 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Geänderte "Satzug über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Sehnde"

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu

fassen.

 

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.

 

c) Der Rat beschließt die Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kindern der Stadt Sehnde in vorliegenden Fassung zum 1.1.2024:

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Bisher müssen die Eltern am Aufnahmetag ihres Kindes in eine Kindertagesstätte der Stadt Sehnde ein Attest vorlegen, dass bestätigt, dass das Kind frei von ansteckenden Krankheiten ist. Dieses Attest darf nicht älter als sieben Tage sein. Liegt es am Aufnahmetag nicht vor, kann keine Betreuung bzw. die Aufnahme des Kindes an diesem Tag nicht erfolgen.

Die Satzungsänderung sieht vor, diesen Abschnitt, der sich unter § 6 Absatz 1 findet, ersatzlos zu streichen. Hintergrund ist, dass eine belastbare Aussagekraft eines derartigen Attestes, das unter Umständen bereits sieben Tage alt ist, nicht gegeben ist. Selbst wenn das Attest erst am Vortag erstellt wurde, kann es keine verlässlichen Aussagen über den tagesaktuellen Gesundheitszustand geben und erfüllt somit nur sehr bedingt den ursprünglichen Sinn, Mitarbeitenden und andere Kindern vor ansteckenden (Infektions-)Krankheiten zu schützen, sodass zukünftig darauf verzichtet werden soll.

 

In § 5 Absatz 5 wird im letzten Satz die Ergänzung „sowie des Einverständnisses“ ergänzt. Grundsätzlich haben die Mitarbeitende die Option, eine Medikamentengabe an ein zu betreuendes Kind abzulehnen, sodass in solchen Fällen immer das Einverständnis der entsprechenden Betreuungsperson einzuholen ist bzw. die Medikamentengabe durch das Kitapersonal grundsätzlich verweigert werden kann.

 

Weiterhin wird in § 7 Absatz 4 die Ergänzung vorgenommen, dass ein Kind auch dann von den Erziehungsberechtigten aus der Kindertagesstätte abzuholen ist, wenn die Fachkräfte feststellen, dass das Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, am Kitalltag teilzunehmen.

 

Die oben aufgeführten Änderungen sind in der angefügten Satzung gelb markiert bzw. gestrichen. 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

Geänderte „Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Sehnde (Benutzungssatzung)  

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Geänderte "Satzug über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Sehnde" (113 KB)