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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2023/0347  

Betreff: Unterrichtung des Rates der Stadt Sehnde über die Entwicklung der Haushaltssituation im Haushaltsjahr 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Kenntnisnahme
08.11.2023 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt Sehnde Information ohne Beratung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Prognose Ergebnishaushalt 09-2023

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Zur Kenntnisnahme.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Gemäß Ratsbeschluss ist der Rat über die Entwicklung der Haushaltssituation der Stadt Sehnde regelmäßig zu unterrichten:

 

I. Von daher wurde mit Stand vom 20.09.2023 die als Anlage beigefügte Übersicht zur voraussichtlichen Entwicklung des Ergebnishaushalts erstellt. Grundlage der Berechnungen der Veränderungen im Ergebnishaushalt ist daher in großen Teilen die veröffentlichte Steuerschätzung aus dem Monat Oktober dieses Jahres sowie dem Orientierungsdatenerlass des Landes vom Juli 2023. Aber auch diese Steuerschätzung einschließlich der regionalisierten Ergebnisse für das Land Niedersachsen beinhalten erhebliche Unsicherheiten. Somit ist diese Haushaltsprognose eine Momentaufnahme, die sich bis zum Jahresende noch verändern kann.

 

Die Höhe der Gewerbesteuererträge hat sich nach heutigem Stand bei einem Ansatz von 7,75 Mio. € um rd. 3,55 Mio. € auf etwa 11,3 Mio. € erhöht. Diese Entwicklung war zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung im Herbst 2022 nicht absehbar. Diese Erhöhung des Ergebnisses ist nach den vorliegenden Erkenntnissen auf die Möglichkeit der Verringerung der Vorausleistungen für die Jahre 2020 und 2021 auf Grund der Corona-Pandemie zurückzuführen. Die entsprechenden Nachzahlungen sind somit im Jahr 2022 und 2023 erfolgt, was zu dem nun voraussichtlichen Ergebnis führt. Allerdings handelt es sich hierbei überwiegend um Einmal- und Sondereffekte, die sich in den Folgejahren nicht wiederholen werden. 

 

Die Festsetzungen der Finanzausgleichszahlungen sind erfolgt. Die Schlüsselzuweisungen weisen danach Mindererträgen von ca. 71.400 € aus. Gleichzeitig erhöht sich auch die zu zahlende Regionsumlage, da die hohen Erträge aus der Gewerbesteuer in 2022 die Steuerkraft der Stadt Sehnde als Berechnungsgrundlage der Schlüsselzuweisungen und Regionsumlage entsprechend verändert hat. Dies bedeutet im Saldo für Sehnde einen Minderertrag bzw. Mehraufwand in Höhe von ca. 750.000 €.

 

Bei den Gemeindeanteilen aus der Einkommen- und Umsatzsteuer ist eine Einschätzung schwierig. Hier wurde neben den Orientierungsdaten auf die genannte Steuerschätzung mit den regionalisierten Ergebnissen zurückgegriffen, was zu Mindereinnahmen bei diesen beiden Steuerarten von rd. 700.000 € führt. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, werden diese für Sehnde berechnet und entsprechend mitgeteilt.

 

Die Hochrechnung der Personalaufwendungen ergibt derzeit trotz der erheblichen linearen Tarifsteigerung ein Ergebnis in etwa der Höhe des Gesamtansatzes. Ob sich diese Prognose zum Jahresende so bewahrheitet, bleibt abzuwarten. Sobald erhebliche Veränderungen erkennbar sind, wird dies entsprechend mitgeteilt.

 

Im Bereich der Gebäudeunterhaltung, der Mieten und Pachten sowie der Bewirtschaftungskosten wird es zu erheblichen Minderaufwendungen kommen. Dies ist in großen Teilen auf die wesentlich zu hoch veranschlagten Energiekosten zurückzuführen, die im Rahmen der Haushaltsplanung noch nicht absehbar waren. Allerdings werden die Maßnahmen der Gebäudeunterhaltung in die Folgejahre verschoben, sodass hier Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen zu bilden sind.

 

Weitere Veränderungen bei den Erträgen und Aufwendungen sind in der anliegenden Übersicht im Einzelnen aufgeführt und erläutert.

 

Insgesamt ergibt sich nach derzeitigem Stand eine Verbesserung des ordentlichen Ergebnishaushaltes um etwa 5,6 Mio. €.

 

Im außerordentlichen Haushalt sind noch nicht alle geplanten Verkäufe erfolgt. Bei einem Ansatz von 383.900 € beträgt das derzeitige Ergebnis rd. 124.900 €. Dies verschlechtert das Gesamtergebnis um etwa 260.000 €.

 

Mit diesem Gesamtergebnis würde sich der planmäßige Haushaltsfehlbetrag 2023 in Höhe von rd. 10,7 Mio. € um etwa 5,30 Mio. € auf ca. 5,4 Mio. € verringern. Dieser Betrag kann durch die Überschussrücklagen aus Vorjahren gedeckt werden.

 

Bei den Investitionen im Finanzhaushalt wird auf das Investitionscontrolling entsprechend der Beschlussvorlage Nr. 2023/0325 verwiesen, die im Rahmen der Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste am 08.11.2023 ebenfalls vorgestellt wird.

 

Wie bereits erläutert, können sich die geschätzten Ergebnisse des Ergebnishaushaltes noch verändern. Von daher ist diese Prognose nur eine Momentaufnahme, die sich bis zum Jahresabschluss 2023 noch in positiver wie auch in negativer Hinsicht entwickeln kann. Über erhebliche Veränderungen wird dann auch außerhalb der regulären Haushaltsprognosen kurzfristig unterrichtet.

 

II. Haushaltswirtschaftliche Sperren zur Inanspruchnahme veranschlagter Haushaltsansätze wurden in 2023 bisher nicht verfügt.

 

III. Auch sind derzeit noch keine Investitionsmaßnahmen, die im Haushalt 2023 veranschlagt sind, gesperrt.

 

 

 

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

Haushaltsprognose 09/2023

Haushaltsprognose 09/2023

Aufwendungen

Haushaltsprognose 09/2023

Haushaltsprognose 09/2023

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

Haushaltsprognose 09/2023

Haushaltsprognose 09/2023

Auszahlungen

Haushaltsprognose 09/2023

Haushaltsprognose 09/2023

 

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Anlage/n:

- Prognose Ergebnishaushalt 09-2023

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Prognose Ergebnishaushalt 09-2023 (169 KB)