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Vorlage - 2023/0311  

Betreff: Zustimmung über die Annahme von angebotenen Spenden im Haushaltsjahr 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
28.09.2023 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) 1. Der Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der nachfolgend aufgeführten

        Spenden:

 

-          173,89 € Sachspende von den Eltern der Mäusegruppe der Kindertagestätte Ladeholzstraße in Sehnde in Form einer Stehlampe, einer Sportmatte, einem Memory-Spiel und einem CD-Player.

-          1.000,00 € Sachspende von der Limagrain Field Seels Marketingkoordinatorin, Grievenkamp 2, 31234 Edemissen, in Form einer Unterstützung an dem Projekt
„Ta Wing Tsu Selbstverteidigung“ für die Kindertagesstätte Wehmingen.

-          930,00 € Sachspende (Verlosungsgewinn) von der Volksbank eG Hildesheim-Lehrte-Pattensen in Form eines Bienenkoffers mit Bienenschauröhre für die Kindertagesstätte Wehmingen.

-          Verschiedene Geldspenden anlässlich der Trauerfeier für Herrn Werther anstatt Kranz- und Blumengaben in Form von Geldspenden zugunsten der Jugendfeuerwehr Sehnde von verschiedenen Spender*innen in einer Höhe von 120,00 € bis zu 250,00 € und einer Gesamthöhe von 1.150,00 €.

 

2.  Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu b) zu fassen.

 

b) Der Rat beschließt die Annahme folgender Spende:

 

- 2.514,06 Sachspende vom Förderverein der Kindertagesstätte Berliner Straße in Form  

  von 2 Sätzen Bewegungssteinen und einer Kindersitzgruppe für die Kindertagesstätte

  Berliner Straße in Ilten.

 

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Sachverhalt:

Gemäß § 111 Abs. 8 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) entscheidet die Vertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Die Einwerbung und Entgegennahme des Angebotes obliegt dem Hauptverwaltungsbeamten.

 

Nach § 26 der Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung (KomHKVO) hat der Rat beschlossen, dass die Zuständigkeit über die Annahme und Vermittlung von Zuwendungen von einem Wert mehr als 100,00 € bis zu 2.000,00 € auf den Verwaltungsausschuss übertragen wird. Bis zu einem Wert von 100,00 € entscheidet der Bürgermeister.

 

Der Stadt Sehnde werden in 2023 folgende weiteren Spenden angeboten:

 

-          173,89 € Sachspende von den Eltern der Mäusegruppe der Kindertagestätte Ladeholzstraße in Sehnde in Form einer Stehlampe, einer Sportmatte, einem Memory-Spiel und einem CD-Player.

-          1.000,00 € Sachspende von der Limagrain Field Seels Marketingkoordinatorin, Grievenkamp 2, 31234 Edemissen, in Form einer Unterstützung an dem Projekt
„Ta Wing Tsu Selbstverteidigung“ für die Kindertagesstätte Wehmingen.

-          930,00 € Sachspende (Verlosungsgewinn) von der Volksbank eG Hildesheim-Lehrte-Pattensen in Form eines Bienenkoffers mit Bienenschauröhre für die Kindertagesstätte Wehmingen.

-          Verschiedene Geldspenden anlässlich der Trauerfeier für Herrn Werther anstatt Kranz- und Blumengaben in Form von Geldspenden zugunsten der Jugendfeuerwehr Sehnde von verschiedenen Spender*innen in einer Höhe von 120,00 € bis zu 250,00 € und einer Gesamthöhe von 1.150,00 €.

 

Die Annahme dieser Spenden ist auf Grund der Höhe vom Verwaltungsausschuss zu beschließen.

 

Darüber hinaus wird die folgende Spende angeboten ist, deren Annahme vom Rat zu beschließen ist:

 

- 2.514,06 Sachspende vom Förderverein der Kindertagesstätte Berliner Straße in Form  

  von 2 Sätzen Bewegungssteinen und einer Kindersitzgruppe für die Kindertagesstätte

  Berliner Straße in Ilten.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

5.767,95

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

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