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Vorlage - 2023/0257  

Betreff: Beschlussfassung über technische Prüfung im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 bei der Stadt Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Entscheidung
11.04.2023 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt (offen)   
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste
31.05.2023 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Prüfbericht

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt fasst folgenden Beschluss:

 

Der Abschlussbericht der Region Hannover über die technische Prüfung im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 bei der Stadt Sehnde sowie die Stellungnahme des Bürgermeisters zu diesem Bericht wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt:

Die Verwaltung übergibt den o. g. Bericht einschließlich der von ihr verfassten Stellungnahme zur Kenntnisnahme.

 

Die technische Prüfung ist abgeschlossen.

 

Der Bericht gem. § 155 ff. NKomVG liegt vor und ist dieser Drucksache beigefügt.

 

Die Verwaltung gibt gemäß der Aufforderung der Region zu den mit Prüfbemerkungen (PB) versehenen Textziffern (TZ) folgende Stellungnahme ab:

 

Tief- und Straßenbau:

PB zu TZ 17: Der Ortsrat hat in seiner Sitzung vom 07.12.2020 die Kreiselgestaltung in Rethmar beschlossen. Die in der letztlich gewählten Variante zu pflanzende Linde kostete 870 € netto statt 630 € netto, da diese bereits eine gewisse Größe aufwies, sowie mehrstämmig und schirmförmig war. Dies wurde vom Ortsrat entsprechend gewünscht.

Da die ausführende SBin mittlerweile nicht mehr im Hause beschäftigt ist, kann das Verfahren nicht näher erläutert werden.

 

PB zu TZ 18: Die Abzeichnung der Stundenlohnnachweise wurde von hier tatsächlich versäumt. Da die ausführende SBin nicht mehr im Hause beschäftigt ist, kann das Verfahren nicht weiter nachvollzogen werden. In Zukunft wird eine korrekte Abzeichnung von Stundennachweisen beachtet werden.

 

PB zu TZ 21: Eine Abzeichnung der Stundenlohnnachweise, die damit die Richtigkeit der Stunden anerkennen, hat von hier nicht stattgefunden, da die Stunden eben nicht anerkannt wurden. Die in der Schlussrechnung ausgewiesenen Stundenlöhne wurden gestrichen und nicht gezahlt.

 

Hochbau:

PB zu TZ 22 + 23: kein Handlungsbedarf

 

PB zu TZ 24: kein Handlungsbedarf

 

PB zu TZ 25: Die Rechnungen wurden im elektronischen Rechnungsworkflow (RWF) geprüft. Dem RPA war dieser Umstand nicht bewusst und hatte die Schlussrechnung in Papierform vorlegen lassen. Folglich sind auf der Papierrechnung keine Prüfspuren zu erkennen. Das RPA hatte keinen Zugang zum RWF. Dieser soll bei der nächsten Prüfung zur Verfügung gestellt werden.

 

PB zu TZ 26: Das Problem war bekannt und wurde bereits bei neueren Verträgen entsprechend den Empfehlungen des RPA vor der stattgefundenen Prüfung umgesetzt.

 

PB zu TZ 27: Hier wird die Lösung des Problems das mobile Arbeiten mit entsprechenden mobilen Endgeräten sein. Dort werden sämtliche Formulare verfügbar und vor Ort nutzbar sein. Die Geräte sind bereits beschafft und werden nach der Einrichtung entsprechend genutzt werden können.

 

PB zu TZ 28: Diese Option wurde bereits in Erwägung gezogen. Es hat sich allerdings gezeigt, dass eine Bereitschaft sich auf vier Jahre mit seinen Preisen festzulegen kaum vorhanden ist. FD 1.3 präferiert hier eine Ausschreibung der durch die Vergabeordnung der Stadt gedeckten maximalen Laufzeit von drei Jahren mit jährlicher Verlängerungsoption. Dies bietet zudem den Vorteil, sich nicht längere Zeit an z. B. unzuverlässige Partner binden zu müssen.

 

PB zu TZ 29: Hier gelten ebenso die Ausführungen zu PB 25. Zusätzlich wird der Unternehmer in Zukunft die im Vertrag benannten Bezeichnungen verwenden.

 

PB zu TZ 30: Der Empfehlung wird in der nächsten Ausschreibung nachgekommen werden.

 

PB zu TZ 31: Hier gelten die Ausführungen zu PB 27.

 

PB zu TZ 32: Die Wartung von den beschriebenen, sicherheitsrelevanten Bauteilen beinhaltet den Austausch von Komponenten, die ihre technische Nutzungsdauer laut Herstellervorgaben erreicht haben und dementsprechend ausgetauscht werden müssen. Der Unternehmer wird in Zukunft die im Vertrag benannten Bezeichnungen verwenden. Die Sachbearbeitung wurde auf die ordnungsgemäße Prüfung hingewiesen. Auch hier gelten bezüglich der Abnahme die Ausführungen zu PB 27.

 

PB zu TZ 33: Hier gelten die Ausführungen zu PB 27.

 

PB zu TZ 34: Die Sachbearbeitung wurde auf die ordnungsgemäße Prüfung hingewiesen.

 

PB zu TZ 35 + 36: Hier gelten die Ausführungen zu PB 27.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

Prüfbericht

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Prüfbericht (956 KB)