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Vorlage - 2023/0247  

Betreff: Neufassung der Richtlinie zur Erhebung von Entgelten für die außerschulische Überlassung und Benutzung von Schulanlagen der Stadt Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Schule, Sport und Kultur   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales Vorberatung
02.02.2023 
Sitzung des Fachausschusses Schule, Sport, Kultur, Soziales (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
28.09.2023 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde (offen)     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Richtlinie zur Erhebung von Entgelten für die außerschulische Überlassung
Entgelttabelle neu
Entgelttabelle alt .pdf

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a.) Der Fachauschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales empfiehlt den Beschluss zu c.) zu fassen.

b.) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor den Beschluss zu c.) zu fassen.

c.) Der Rat beschließt die Änderung der Richtlinie zur Erhebung von Entgelten für die außerschulische Überlassung und Benutzung von Schulanlagen der Stadt Sehnde in der beigefügten Fassung.

 

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Sachverhalt:

Die Richtlinie zur Erhebung von Entgelten für die außerschulische Überlassung und Benutzung von Schulanlagen der Stadt Sehnde aus dem Jahr 1998 muss überarbeitet werden.
 

Es fehlt u.a. eine Regelung bezüglich der ab dem 01.01.2023 zu erhebenden Umsatzsteuer (§ 7). Der alte § 7 ist jetzt zum § 8 geworden.

 

Die Entgelttabelle zu § 4 Absatz 6 der Richtlinie wurde neu strukturiert. Die eigentlichen Schulanlagen (z.B. Forum, Mensa, Klassenraum) wurden als I. Schulanlagen aufgeführt. Die Schulanlagen, die gleichzeitig Sportanlagen sind, wurden unter II. Sporthallen aufgeführt.

Die Schulanlagen (I.) sind um das Bonhoeferhaus und die Sporthallen (II.) um das Sportzentrum Sehnde ergänzt worden. Außerdem wurden jetzt alle Hallen aufgeführt. In der alten Anlage waren diese nicht namentlich sondern nur nach Größe geordnet.

 

Die Entgelte wurden bei I. Schulanlagen um 10 % erhöht und anschließend mit 19 % Umsatzsteuer belegt. Die Strom- und Heizkosten in diesem Bereich wurden um 20 % erhöht.
 

Die Entgelte bei II. Sporthallen, sowie die dort genannten Strom- und Heizkosten wurden lediglich um die 19 % Umsatzsteuer erhöht.

 

Alle Beträge wurden auf den nächsten 5 ct – Schritt angehoben.
 

Die alten Beträge sind in der Aufstellung in Klammern gesetzt. Die alte Anlage ist noch einmal beigefügt

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

ca. 2.000 €

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Richtlinie zur Erhebung von Entgelten für die außerschulische Überlassung (55 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Entgelttabelle neu (59 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Entgelttabelle alt .pdf (46 KB)    
Stammbaum:
2023/0247   Neufassung der Richtlinie zur Erhebung von Entgelten für die außerschulische Überlassung und Benutzung von Schulanlagen der Stadt Sehnde   FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage
2023/0247-1   Neufassung der Richtlinie zur Erhebung von Entgelten für die außerschulische Überlassung und Benutzung von Schulanlagen der Stadt Sehnde   FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage
2023/0247-2   Neufassung der Richtlinie zur Erhebung von Entgelten für die außerschulische Überlassung und Benutzung von Schulanlagen der Stadt Sehnde   FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage
2023/0247-3   Neufassung der Richtlinie zur Erhebung von Entgelten für die außerschulische Überlassung und Benutzung von Schulanlagen der Stadt Sehnde   FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage