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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2023/0247
Beschlussvorschlag:a.) Der Fachauschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales empfiehlt den Beschluss zu c.) zu fassen. b.) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor den Beschluss zu c.) zu fassen. c.) Der Rat beschließt die Änderung der Richtlinie zur Erhebung von Entgelten für die außerschulische Überlassung und Benutzung von Schulanlagen der Stadt Sehnde in der beigefügten Fassung.
Sachverhalt:Die Richtlinie zur Erhebung von Entgelten für die außerschulische Überlassung und Benutzung von Schulanlagen der Stadt Sehnde aus dem Jahr 1998 muss überarbeitet werden. Es fehlt u.a. eine Regelung bezüglich der ab dem 01.01.2023 zu erhebenden Umsatzsteuer (§ 7). Der alte § 7 ist jetzt zum § 8 geworden.
Die Entgelttabelle zu § 4 Absatz 6 der Richtlinie wurde neu strukturiert. Die eigentlichen Schulanlagen (z.B. Forum, Mensa, Klassenraum) wurden als I. Schulanlagen aufgeführt. Die Schulanlagen, die gleichzeitig Sportanlagen sind, wurden unter II. Sporthallen aufgeführt. Die Schulanlagen (I.) sind um das Bonhoeferhaus und die Sporthallen (II.) um das Sportzentrum Sehnde ergänzt worden. Außerdem wurden jetzt alle Hallen aufgeführt. In der alten Anlage waren diese nicht namentlich sondern nur nach Größe geordnet.
Die Entgelte wurden bei I. Schulanlagen um 10 % erhöht und anschließend mit 19 % Umsatzsteuer belegt. Die Strom- und Heizkosten in diesem Bereich wurden um 20 % erhöht. Die Entgelte bei II. Sporthallen, sowie die dort genannten Strom- und Heizkosten wurden lediglich um die 19 % Umsatzsteuer erhöht.
Alle Beträge wurden auf den nächsten 5 ct – Schritt angehoben. Die alten Beträge sind in der Aufstellung in Klammern gesetzt. Die alte Anlage ist noch einmal beigefügt
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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