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Vorlage - 2022/0138  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 154 "Am Peiner Wege Nord", OT Dolgen, Stadt Sehnde
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar Vorberatung
20.06.2022 
Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
28.06.2022 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
07.07.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
154 Anlage GB1000+AK5
154 Anlage GB1000+DOP2019
154 Anlage GB5000+FNP

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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 154 „Am Peiner Wege Nord“ im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde beschlossen.

Der Geltungsbereich wird im Norden und Osten durch die freie Landschaft, im Süden durch den Peiner Weg und im Westen durch die vorhandene Wohnbebauung an der Friedenstraße begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 154 „Am Peiner Wege Nord“ ist aus den anliegenden Kartenauszügen zu entnehmen.

 

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Sachverhalt:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 154 "Am Peiner Wege Nord" soll die Siedlungsentwicklung im Südosten des Stadtgebietes Sehnde, Ortsteil Dolgen weitergeführt werden.

 

Ziel der Planung ist, am Rand der Ortslage Dolgen Flächen für die Eigenentwicklung des Ortes anzubieten. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 154 „Am Peiner Wege“ in der beigefügten Fassung umfasst eine Fläche von ca. 1 ha. Gemäß Eigenentwicklungskataster des RROP 2016 weißt der Ortsteil Dolgen eine Siedlungsfläche von 217.555 m² auf. Somit ist bezogen auf den Basiswert von 5% Zuwachs eine Eigenentwicklung der Siedlungsfläche von 10.878 möglich.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 154 „Am Peiner Wege“ erfolgt im Parallelverfahren mit der 48. Änderung des Flächennutzungsplans. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für den Geltungsbereich „Flächen für die Landwirtschaft“ dar, im nördlichen Bereich der Fläche quert eine Richtfunkttrasse. Mit der 48. Änderung des Flächennutzungsplans sollen künftig für den Bereich „Bauflächen“ und „Grünflächen“ dargestellt werden.

 

Zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

118.535,29

24.323,11

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

118.535,29

24.323,11

 

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Anlage/n:

Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 154 „Am Peiner Wege Nord“ –Entwurf- überlagert mit folgenden Darstellungen:

1. Auszug aus der AK5

2. Auszug Digitales Orthophoto 2019

3. Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 154 Anlage GB1000+AK5 (574 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 154 Anlage GB1000+DOP2019 (1569 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 154 Anlage GB5000+FNP (1001 KB)