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Vorlage - 2022/0081  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 733 "Schnedebruch Nord", OT Ilten, Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Ortsrat Ilten Vorberatung
30.08.2022 
Sitzung des Ortsrates Ilten ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
05.09.2022 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
15.09.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
733_GB+AK5
733_GB+FNP5000
733_GB+DOP2019

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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 733 „Schnedebruch Nord“ wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen, Norden und Osten durch landwirtschaftliche Flächen und im Süden durch gewerbliche Bauflächen bzw. die Kalihalde begrenzt. Im Osten grenzt der Lehrter Bach an den Geltungsbereich. Östlich des Lehrter Baches beginnt das Stadtgebiet von Lehrte. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 733 „Schnedebruch Nord“ ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

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Sachverhalt:

Der wirksame Bebauungsplan Nr. 715 „Gewerbe- und Industriegebiet Schnedebruch“ besteht aus drei Teilbereichen. Zuletzt wurde der Bebauungsplan Nr. 715 „Gewerbe- und Industriegebiet Schnedebruch“ mit der 4. Änderung in Teilbereich 1 geändert. Mit einer geplanten 5. Änderung sollte mittelfristig der Teilbereich 1 mittels Anpassung der Planziele sowie unter Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzungen vollständig überarbeitet werden. Der vorhandene Betriebsparkplatz liegt nördlich außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 715 „Gewerbe- und Industriegebiet Schnedebruch“. Darüber hinaus ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht die Errichtung einer Sedimentationsanlage für den vorhandenen Betrieb erforderlich. Diese Anlage soll auf einer an das Betriebsgelände angrenzenden Fläche errichtet werden.

 

Um das notwendige Planungsrecht zu schaffen und Anpassungen des bestehenden Planungsrechts vorzunehmen, soll der Bebauungsplan Nr. 733 „Schnedebruch Nord“ aufgestellt werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 733 „Schnedebruch Nord“ umfasst den Teilbereich 1 des Bebauungsplans Nr. 715 „Gewerbe- und Industriegebiet Schnedebruch“ erweitert um zwei nördlich angrenzende Flächen (vgl. Anlage) und weist eine Größe von ca. 25,08 ha auf. Um die Stellplatzflächen planungsrechtlich abzusichern und Planungsrecht für die Sedimentationsanlage zu schaffen, sind die Flächen in den Geltungsbereich einzubeziehen.

 

Rechtliche Auswirkungen:

Gemäß Nr. 38.1.2 der Verwaltungsvorschriften zum BauGB handelt es sich bei dem beabsichtigten Vorgehen um eine Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 715. Die Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans kann nicht als Ergänzung oder Änderung angesehen werden. Vielmehr handelt es sich hier formal um die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans mit der Nr. 733 „Schnedebruch Nord“.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 733 „Schnedebruch Nord “ werden die Nutzungen im Geltungsbereich neu geordnet und bedarfsorientiert erweitert. Zur Einleitung des Verfahrens ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 733 „Schnedebruch Nord“ überlagert mit folgenden Darstellungen:

1. Auszug aus der AK5

2. Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan

3. Auszug Digitales Orthophoto 2019

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 733_GB+AK5 (1137 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 733_GB+FNP5000 (197 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 733_GB+DOP2019 (1196 KB)