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Vorlage - 2021/0036-1  

Betreff: Investitionskostenzuschüsse 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2021/0036
Federführend:FD Schule, Sport und Kultur   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales
25.11.2021 
Sitzung des Fachausschusses Schule, Sport, Kultur, Soziales (offen)   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließ den nachstehenden Vereinen Zuschüsse entsprechend der Maßgabe der „Richtlinie zur Förderung der Sportvereine im Gebiet der Stadt Sehnde“ zu gewähren:
 

 

Antragsteller

Art der Investition

Höhe der Investition

max. Höhe des Zuschusses;

gem. Richtlinie

Sportreibende Vereine

Motorboot-Club Sehnde e. V.

Sanierung Steganlage

47.672,59

2021  3.000,00

(2021 2.000,00)

Ruderverein für das Große Freie e. V. Lehrte/Sehnde

Erneuerung Flügeltore Halle

1.805,87

361,17

Schützenverein Ilten

Digitalisierung/Videoüberwachung

18.255,20

3.651,04

Schützenverein Haimar von 1878 e.V.

Digitalisierung Schießstand

3.059,94

611,99

TUS Wehmingen

Stromkasten Flutlicht

1.965,02

393,00

Schützenverein Haimar von 1878 e.V.

Erneuerung der Heizungsanlage

18.000,00

3.600,00

TuS Wehmingen

Warmwasseraufbereitung

6.532,23

1.306,45

Schützengesellschaft Höver von 1912 e. V.

Anschaffung Luftgewehr

1.249,00

249,80

Schützenverein Evern von 1928 e. V.

Dachsanierung

1.673,75

334,75

SSV Sehnde Süd e. V.

Sportplatzbau

15.000,00

2021      0,00

(2022 3.000,00)

 

 

 

 

Schützenverein Ilten

Luftreinigungsanlagen

6.952,95

1.390,59

 

 

 

 

Gesamt:

 

122.166,55

14.898,79

(2021  5.000,00)

Kulturtreibende Vereine

Norddeutsches Museum für HiFi und Studiotechnik e. V.

Nachrüstung zusätzl. innenliegender Fenster

10.600,52

2.120,10

 

 

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Sachverhalt:

Der Fachausschuss 2 hat in seiner Sitzung am 25.11.2021 einstimmig beschlossen den Antrag des Schützenvereins Ilten auf Bezuschussung der 2 Luftreinigungsgeräte über 6.952,95 € zu bezuschussen (1.390,59 €), auch wenn die Förderrichtlinie dies nicht vorsieht.  Die Verwaltung hatte vorgeschlagen den Antrag abzulehnen, da er nicht den Anforderungen des § 8 Absatz 1 der Förderrichtlinie entspricht.

Die Maßnahme dient nach Auffassung des Ausschusses der Sicherung des Übungsbetriebs und wäre als fest installierte Maßnahme auch als förderfähig anerkannt.

 

Die Verwaltung hatte ferner vorgeschlagen den Antrag des Rudervereins für das Große Freie e.V. Lehrte / Sehnde auf Bezuschussung der Befestigung der Zufahrt und der Parkplätze auf dem Vereinsgelände abzulehnen. Die Maßnahme ist mit 14.936,89 € abgerechnet, so daß ein Zuschuss 2.987,38 € betragen würde. Auch dieser Antrag entspricht nicht den Voraussetzungen des § 8 der Förderrichtlinie. Die Maßnahme wurde mit einem großen Anteil an Eigenleistungen durch die Vereinsmitglieder (551 € Stunden) umgesetzt, was die Kosten noch einmal erheblich gesenkt hat. Eine Bezuschussung würde jedoch einen Präzendenzfall bezüglich vergleichbarer Maßnahmen schaffen. Der Regionssportbund hatte den Antrag ebenfalls abgelehnt.

 

Nach kurzer Diskussion wurde einstimmig empfohlen den Antrag des Rudervereins in die Fraktionen zu verweisen. Dort sollte zur Sitzung des Verwaltungsausschusses ein Votum abgegeben werden. Eine nochmalige Beteiligung des Fachausschusses 2 ist nicht notwendig.
 

Sollte über eine Einzelfallentscheidung hinaus dauerhaft eine Förderung bestimmter Sachverhalte gewünscht werden, ist politisch eine Anpassung der Förderrichtlinie zu diskutieren. In diesem Zusammenhang wird darauf hingeiwesen, dass es sich hierbei um freiuwillige Leistungen handelt und die Stadt Sehnde derzeit ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt hat.

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

4.500,00 €
(Produkt 28100)

2.120,10 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

2021  18.000,00 €

2022  23.000,00 €

(Produkt 42100)

2021  14.898,79 €

2022 5,000,00 €

 

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Anlage/n:

 

Stammbaum:
2021/0036   Investitionskostenzuschüsse 2021   FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage
2021/0036-1   Investitionskostenzuschüsse 2021   FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage