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Vorlage - 2021/0039  

Betreff: Unterrichtung des Rates der Stadt Sehnde über die Entwicklung der Haushaltssituation im Haushaltsjahr 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Kenntnisnahme
08.12.2021 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt Sehnde Information ohne Beratung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Prognose Ergebnishaushalt 11_2021

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Zur Kenntnisnahme.

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Sachverhalt:

Gemäß Ratsbeschluss ist der Rat über die Entwicklung der Haushaltssituation der Stadt Sehnde regelmäßig zu unterrichten:

 

I. Von daher wurde mit Stand vom 30.11.2021 die als Anlage beigefügte Übersicht zur voraussichtlichen Entwicklung des Ergebnishaushalts erstellt. Bekanntlich hat die Corona-Pandemie ganz erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Lage der Städte und Gemeinden. Grundlage der Berechnungen der Veränderungen im Ergebnishaushalt ist daher in großen Teilen die veröffentlichte Steuerschätzung aus dem Monat November dieses Jahres sowie dem Orientierungsdatenerlass des Landes vom August 2021. Aber auch diese Steuerschätzung einschließlich der regionalitisierten Ergebnisse für das Land Niedersachsen beinhalten erhebliche Unsicherheiten. Somit ist diese Haushaltsprognose eine Momentaufnahme, die sich bis zum Jahresende noch verändern kann.

 

Die Höhe der Gewerbesteuererträge betragen bei einem Ansatz von 5,5 Mio. € derzeit rd. 5,18 Mio. €. Inwieweit hier noch mit weiteren Anpassungen der Gewerbesteuervorausleistungen und coronabedingten Stundungsmöglichkeiten zu rechnen ist, kann derzeit noch nicht abgesehen werden. In dieser Prognose wird somit zunächst mit einem Minderertrag in Höhe von 320.000 € zum Jahresende ausgegangen. Sollte im Laufe der nächsten Wochen eine andere Entwicklung absehbar sein, wird dies selbstverständlich in der nächsten Haushaltsprognose berücksichtigt.

 

Die Festsetzungen der Finanzausgleichszahlungen sind zwischenzeitlich erfolgt. Die Schlüsselzuweisungen weisen danach Mehrerträgen von ca. 146.700 € aus. Gleichzeitig erhöht sich auch die zu zahlenden Regionsumlage, da die Zahlungen aus dem Corona-Hilfsfond im Jahr 2020 nicht in die Berechnung der Regionsumlage eingeflossen sind. Dies bedeutet im Saldo für Sehnde einen Mehraufwand in Höhe von ca. 200.000 €.

 

 

 

 

 

Bei den Gemeindeanteilen aus der Einkommen- und Umsatzsteuer ist eine Einschätzung schwierig. Hier wurde neben den Orientierungsdaten auf die genannte Steuerschätzung mit den regionalisierten Ergebnissen zurückgegriffen, was zu Mindereinnahmen bei diesen beiden Steuerarten von rd. 50.000 € führt. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, werden diese für Sehnde berechnet und entsprechend mitgeteilt.

 

Mit Veränderungen ist auch bei den Personalaufwendungen zu rechnen. Durch Nichtbesetzung bzw. späteren Besetzungen von Stellen sowie durch Einsparungen bei Wegfall von Lohnfortzahlungen in verschiedenen Fachdiensten wird auf Grund von Hochrechnungen von Minderaufwendungen in einer Größenordnung von ca. 1.000.000 € ausgegangen.

 

Weitere erhebliche Mindererträge ergeben sich aus der Schließung der Kinderkrippen, Kindertagesstätten und Horte in der Zeit von Januar bis Mitte Mai. Die Höhe der Gebührenausfälle einschließlich der Kompensation der freien Träger summiert sich auf ca. 390.000 €.

 

Die geplante Gewinnausschüttung der Stadtwerke Sehnde GmbH wird voraussichtlich nicht erfolgen. Begründet wird dies durch die Übertragung des Waldbades Sehnde an die SWS, was zu erheblichem Investitionsbedarf geführt hat und deshalb eine Ausschüttung nicht möglich sein wird. Dagegen stehen die Minderaufwendungen für das Waldbad, die in entsprechender Höhe geplant sind, aber durch die Übertragung nicht zum Tragen kommen werden.

 

Auch im Bereich der Gebäudeunterhaltung, der Mieten und Pachten sowie der Bewirtschaftungskosten wird es zu Minderaufwendungen kommen. Allerdings werden die Maßnahmen der Gebäudeunterhaltung in die Folgejahre verschoben, so dass hier Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen zu bilden sind.

 

Weitere Veränderungen bei den Erträgen und Aufwendungen sind in der anliegenden Übersicht im Einzelnen aufgeführt und erläutert.

 

Insgesamt ergibt sich nach derzeitigem Stand eine Verbesserung des ordentlichen Ergebnishaushaltes um etwa 685.000 €.

 

Auch im außerordentlichen Haushalt sind erhebliche Mehrerträge zu verzeichnen. Insbesondere der Verkauf der Baugrundstücke im Baugebiet Rethmar West hat sich aus unterschiedlichen Gründen verzögert und ist bis heute nicht abgeschlossen. Dies führt zu außerordentlichen Mehrerträgen in Höhe von rd. 1.650.000 €, was den Gesamthaushalt entsprechend verbessert.

 

Mit diesem Gesamtergebnis würde sich der planmäßige Haushaltsfehlbetrag 2021 in Höhe von rd. 5,8 Mio. € um etwa 2,3 Mio. € auf ca. 3,5 Mio. € verringern.

 

Bei den Investitionen im Finanzhaushalt sind erhebliche Veränderungen absehbar. Verschiedene Hoch- und Tiefbaumaßnahmen haben sich erheblich verteuert und es sind verschiedene zusätzliche coronabedingte Beschaffungen erforderlich. Außerdem werden einige Tiefbaumaßnahmen nicht wie geplant durchgeführt werden können, da die entsprechenden Ausschreibungsergebnisse derart überteuert sind, dass die Maßnahmendurchführung nicht finanzierbar ist.

 

Insgesamt wird für den Finanzhaushalt auf das Investitionscontrolling verwiesen.

 

 

Wie bereits erläutert, können sich die geschätzten Ergebnisse des Ergebnishaushaltes noch verändern. Von daher ist diese Prognose nur eine Momentaufnahme, die sich bis zum Jahresabschluss 2021 noch in positiver, wie auch in negativer Hinsicht entwickeln kann. Über erhebliche Veränderungen wird dann auch außerhalb der regulären Haushaltsprognosen kurzfristig unterrichtet.

 

II. Haushaltswirtschaftliche Sperren zur Inanspruchnahme veranschlagter Haushaltsansätze wurden in 2021 bisher nicht verfügt.

 

III. Auch sind derzeit noch keine Investitionsmaßnahmen, die im Haushalt 2021 veranschlagt sind, gesperrt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

Haushaltsprognose 11/2021

Haushaltsprognose 11/2021

Aufwendungen

Haushaltsprognose 11/2021

Haushaltsprognose 11/2021

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

Haushaltsprognose 11/2021

Haushaltsprognose 112021

Auszahlungen

Haushaltsprognose 11/2021

Haushaltsprognose 11/2021

 

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Anlage/n:

- Prognose Ergebnishaushalt 11-2021

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Prognose Ergebnishaushalt 11_2021 (72 KB)