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Vorlage - 2021/0023  

Betreff: 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 706 "Kleewiese" im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde
hier: - Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Ortsrat Ilten Vorberatung
11.11.2021 
Konstituierende Sitzung des Ortsrates Ilten ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
07.12.2021 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
16.12.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
706-4 Anlage 1_Listen_TÖB_Beteiligung_4-2
706-4_Planteil Vorlage Satzungsbeschluss
706-4_Begründung Vorlage Satzungsbeschluss

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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Iltem empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

Satzungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 706 „Kleewiese“ als Satzung und die Begründung dazu.

 

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Sachverhalt:

Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 706 „Kleewiese“, Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde ist der Satzungsbeschluss zu fassen.

 

Begründung:

Mit der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 706 „Kleewiese“ im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde hat sich zuletzt der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 23.08.2021 befasst. Der Verwaltungsausschuss hat dem Entwurf zugestimmt und die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB beschlossen.

Die Öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 06.09.2021 bis einschließlich 07.10.2021. Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind mit Schreiben vom 03.09.2021 von der Öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB benachrichtigt und nach § 4 (2) BauGB beteiligt worden.

Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden sind keine Anregungen und Hinweise, über die zu beschließen ist, eingegangen.


Rechtliche Auswirkungen:

Mit der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 706 „Kleewiese“ werden die Voraussetzungen für eine Wohnbebauung des ehemaligen Spielplatzes an der Straße „An der Kleewiese“ geschaffen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

33.000,00 €

2.000,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

33.000,00 €

2.000,00 €

 

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Anlage/n:

- Anlage 1: Liste der beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB

- Anlage 2: 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 706 „Kleewiese“ Vorlage zum Satzungsbeschuss

- Anlage 3: Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 706 „Kleewiese“ Vorlage zum Satzungsbeschuss

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 706-4 Anlage 1_Listen_TÖB_Beteiligung_4-2 (109 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 706-4_Planteil Vorlage Satzungsbeschluss (1619 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 706-4_Begründung Vorlage Satzungsbeschluss (1207 KB)