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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2020/0744-4  

Betreff: Vorstellung des Feuerwehrbedarfsplans 2020-Ergänzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2020/0744
Federführend:FD Ordnung und Recht   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt Vorberatung
13.10.2021 
Sitzung des Fachausschusses Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt abgelehnt   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
28.10.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Ausbaustand Feuerwehrhäuser
Fahrzeugneubeschaffungen und Nutzungsdauern
Einsätze

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt den von der Firma Lülff & Rinke überarbeiteten Feuerwehrbedarfsplan in der vorgelegten Form mit den Ergänzungen des Feuerwehrbedarfsplanes.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.07.2021 neu zusammengesetzte Arbeitsgruppe „strategische Ausrichtung der Feuerwehr Sehnde“, bestehend aus Teilnehmer*innen der Ratsfraktionen/-gruppen, der Feuerwehr Sehnde und der Verwaltung, hat in ihren Sitzungen die Themenfelder Standorte und Gerätehäuser sowie Fahrzeuge behandelt.

 

Der Feuerwehrbedarfsplan dient als Grundlage für Entscheidungen über Investitionen und Beschaffungen der Stadtfeuerwehr Sehnde. Dabei sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:

 

  • Sicherstellung ausreichenden Personals für die Aufgabenerledigung der Feuerwehr unter Erhalt der Ortsfeuerwehren
  • Förderung der digitalen Ausbildung und der digitalen Unterstützung bei der Abarbeitung von Aufgaben
  • Sicherstellung einer zeitgemäßen Ausrüstung für die Durchführung des Feuerwehrdienstes
    • Einheitlichkeit der PSA und Dienstkleidung, wo immer es möglich ist; Individualität, wo immer es nötig ist
    • Anpassung der Ausstattung an die technische Entwicklung (z.B. Drohne, Brandbekämpfung bei Elektrofahrzeugen, Notstromversorgung der Feuerwehrhäuser, Einsatztablets)
    • Alarmierung/Warnung der Bevölkerung
    • Vorhaltung von Räumen mit Notversorgung
    • Sicherstellung von Betriebsstoffen
    • Notkommunikation (Satellitentelefon)
  • Löschmittelversorgung inkl. Sonderlöschmittel (CO2, Pulver, Schaum)

 

Die Thematik der „Löschmittelversorgung“ im Stadtgebiet Sehnde bedarf einer gesonderten Konzeption und wurde daher in der Ausgestaltung dieses Feuerwehrbedarfsplans nicht näher betrachtet. Die Stadtverwaltung hat diesbezüglich bereits Gespräche mit Vertreter*innen der Stadtwerke Sehnde aufgenommen und wird sich zudem durch ein Fachbüro beraten lassen.

 

Die Betrachtung der Feuerwehrhäuser und die vorhandenen Standorte wurden unter folgenden Fragen geführt:

 

  • Ist ein Anbau / Ausbau nach den geltenden DIN- und FUK-Vorschriften am Standort möglich?
  • Ist die Unterbringung eines neuen Fahrzeuges baulich möglich?
  • Ist ein Neubau mittelfristig wirtschaftlicher als ein Anbau / Ausbau?
  • In welcher Zeitspanne sollen die genannten Maßnahmen durchgeführt werden?
  • Sollen ggf. Standorte bei Baumaßnahmen zusammengelegt werden?

 

Die Abwägungen dieser Fragen ergab für die Arbeitsgruppe folgendes:

 

Eine ergänzende Tabelle ist als Anlage beigefügt.

 

Für den Standort der Ortsfeuerwehr Sehnde inklusive Stadtfeuerwehr Sehnde existiert bereits ein Ratsbeschluss für einen Neubau.

Die Standorte Haimar, Höver, Müllingen-Wirringen und Rethmar sind auf einem aktuellen Stand.

 

Für die Frage, wann welcher Neubau tatsächlich durchgeführt werden kann bzw. soll ist eine Priorisierung in den politischen Gremien vorzunehmen. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe empfehlen, hierzu ein gesondertes Konzept über die in den nächsten Jahren abzuarbeitenden Baumaßnahmen zu erstellen.

 

Die Arbeitsgruppe schlägt folgende Nutzungsdauer für Feuerwehrfahrzeuge in Sehnde vor:

 

  • Löschfahrzeuge   25 Jahre
  • Drehleiter    25 Jahre
  • Rüst- und Gerätewagen  25 Jahre
  • MTW/MZF/ELW (Anhänger[1]*) 20 Jahre
  • Boot     15 Jahre

 

Nutzungsdauern sind von den buchhalterischen und rechtlich vorgegebenen Abschreibungsdauern zu unterscheiden.

 

Mit Blick auf die anstehenden Beschaffungen mehrerer Großfahrzeuge kann bzw. sollte von der zeitlichen Vorgabe abgewichen werden.

 

Die Beschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges beginnt drei Jahre bevor dieses Fahrzeug geliefert werden soll, um seit der Erstellung dieses Feuerwehrbedarfsplanes eingetretene Veränderungen in der Technik, der Fahrgestelle, in den Normen oder ähnliches bei der Beschaffung zu berücksichtigen und die nötigen politischen Beschlüsse herbeiführen zu können.

Hierbei werden auch ggf. veränderte Sonderaufgaben und die damit verbundenen zusätzlichen Ausstattungen berücksichtigt.

 

Die im Feuerwehrbedarfsplan enthaltene Liste der Fahrzeuge (s. Anlage) wird bei Beschaffungen aktualisiert. Durch die AG wurde bereits eine Aktualisierung vorgenommen, die als Anlage beigefügt ist.

 

Nach fünf Jahren sollte eine Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes erfolgen.

 

 

 

 


[1] Solange eine TÜV-Genehmigung vorliegt, können Anhänger auch über die Nutzungsdauer von 25 Jahren hinaus genutzt werden.

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

NN

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

NN

NN

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

NN

NN

 

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Anlage/n:

Ausbaustand Feuerwehrhäuser
Fahrzeugneubeschaffungen und Nutzungsdauern

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Ausbaustand Feuerwehrhäuser (50 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Fahrzeugneubeschaffungen und Nutzungsdauern (53 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Einsätze (37 KB)    
Stammbaum:
2020/0744   Vorstellung des Feuerwehrbedarfsplans 2020   FD Ordnung und Recht   Beschlussvorlage
2020/0744-1   Vorstellung des Feuerwehrbedarfsplans 2020 -Überarbeitete Fassung-   FD Ordnung und Recht   Beschlussvorlage
2020/0744-2   Vorstellung des Feuerwehrbedarfsplans 2020 -2. Überarbeitung-   FD Ordnung und Recht   Beschlussvorlage
2020/0744-3   Vorstellung des Feuerwehrbedarfsplans 2020 -überarbeiteter Beschluss-   FD Ordnung und Recht   Beschlussvorlage
2020/0744-4   Vorstellung des Feuerwehrbedarfsplans 2020-Ergänzung   FD Ordnung und Recht   Beschlussvorlage
    FD Ordnung und Recht   Informationsvorlage
2020/0744-4-1-1   Vorstellung Feuerwehrbedarfsplan-hier: Priorisierung der notwendigen Arbeiten an Feuerwehrhäusern   FD Ordnung und Recht   Beschlussvorlage
    FD Ordnung und Recht   Beschlussvorlage
2020/0744-5   Vorstellung des Feuerwehrbedarfsplans 2020 - hier: Aufnahme zusätzlicher Fahrzeuge in den Feuerwehrbedarfsplan   FD Ordnung und Recht   Beschlussvorlage