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Vorlage - 2021/0994  

Betreff: Qualifizierter Mietspiegel für die Stadt Sehnde nach § 558d Abs. 2 BGB
hier: Qualifizierter Mietspiegel 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
07.09.2021 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
23.09.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Mietspiegel Sehnde 2021 V4

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

Der als Anlage beigefügte Mietspiegel 2021 für das Gebiet der Stadt Sehnde wird als qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558 d BGB anerkannt. Der qualifizierte Mietspiel 2021 tritt am 01. Oktober 2021 in Kraft.

 

 

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Sachverhalt:

Die Mietpreisübersicht für das Stadtgebiet von Sehnde wurde erstmals im Jahre 2010 nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt. Anfang des Jahres 2011 lag der erste qualifizierte Mietspiegel vor. In seiner Sitzung am 17.02.2011 hat der Rat der Stadt Sehnde den Beschluss zur Anerkennung des qualifizierten Mietspiegels nach § 558 d Abs. 1 BGB gefasst. Damit trat der erste Mietspiegel für das Stadtgebiet von Sehnde in Kraft.

 

Ein qualifizierter Mietspiegel ist im Abstand von zwei Jahren nach § 558 d Abs. 2 BGB der Marktentwicklung anzupassen und fortzuschreiben bzw. neu aufzustellen. Ansonsten verliert der Mietspiegel seine Vorrangstellung und Beweiskraft und entspricht nur noch einfachen Mietspiegeln. Spätestens nach 4 Jahren ist ein neuer qualifizierter Mietspiegel aufzustellen. Hierzu sind neue Erhebungen erforderlich. Die fortgeschrieben bzw. neuaufgestellten qualifizierten Mietspiegel sind jeweils am 1. Januar in Kraft getreten.

Der bisher gültige Mietspiegel von 2019 hat seine Qualifizierung verloren und ist nur noch ein einfacher Mietspiegel.

 

Beim Mietspiegel 2021 handelt es sich um eine Neuerstellung, da sich die Gesetzesgrundlage geändert hat.

 

Nach der bis zum 31.12.2019 gültigen Rechtslage durften zur Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete nur Mieten herangezogen werden, die vom Erhebungsstichtag gerechnet nicht älter als vier Jahre waren. Dies galt für alle früheren Mietspiegel, einschließlich des Mietspiegels 2019. Mit einer am 01.01.2020 eingetretenen Gesetzesänderung wurde dieser Zeitraum auf sechs Jahre ausgeweitet (BGBl. I Nr. 52 S. 2911). Demzufolge sind in den Mietspiegel 2021 Mieten eingeflossen, die vom Erhebungsstichtag gerechnet nicht älter als sechs Jahre waren.

Bei etwaigen Vergleichen mit den Werten früherer Mietspiegel sind die Zahlen des Mietspiegels 2021 daher nur bedingt miteinander vergleichbar.

 

Auch gibt es Unterschiede hinsichtlich der Erhebungsstichtage. Der Abstand zwischen dem Erhebungsstichtag des Mietspiegels 2021 (01.01.2021) und dem des Mietspiegels 2019 (01.04.2018) beträgt zwei Jahre und neun Monate. Bei den früheren Mietspiegeln betrug der Abstand stets zwei Jahre.

 

Von redaktionellen Änderungen abgesehen, wurde die Broschüre zum Mietspiegel 2021 gegenüber vorherigen Broschüren in folgenden Punkten geändert:

  • Seite 5, Ziff. 4.1 Mietbegriff: Der letzte Satz, nach dem sich die ortsübliche Vergleichsmiete erhöht, wenn der Vermieter die Pflicht zur Schönheitsreparatur hat, ist entfallen.
  • Seite 7: Beim Ausstattungsmerkmal Energetik wurde für ab 2015 errichtete Gebäude ein neuer Grenzwert (55 kWh/(m²a) eingeführt.

 

In erster Linie dient der Mietspiegel den Mietvertragsparteien gleichermaßen als Orientierungshilfe und zeigt eine „ortsübliche Vergleichsmiete“ auf. Der vorliegende Mietspiegel gibt Auskunft über die in Sehnde üblicherweise gezahlten Mieten für verschiedene Wohnungstypen vergleichbarer Art, Größe, Beschaffenheit und Ausstattung.

Durch die regelmäßige Aktualisierung bleibt der Mietspiegel aber auch ein wichtiger Bestandteil der örtlichen Wohnungspolitik.

Der Mietspiegel schafft Transparenz zu den Verhältnissen auf dem freien Wohnungsmarkt vor Ort und verfolgt das Ziel, unnötigen rechtlichen Streitigkeiten zwischen den Mietvertragsparteien entgegen zu wirken.

 

Der Mietspiegel 2021 ist nunmehr der sechste Mietspiegel mit aktuellen Daten zur Bestimmung der ortsüblichen Miethöhe in der Stadt Sehnde.

 

Der Mietspiegel 2021 muss, wie bereits die Vorgängerversionen, gemäß § 558 d Abs. 1 BGB durch eine Anerkennung in den zuständigen Gremien in Kraft gesetzt werden. Hierzu ist ein entsprechender Beschluss in den Gremien der Stadt Sehnde herbeizuführen um den qualifizierten Mietspiegel somit in Kraft zu setzen.

 

Die in der Anlage zur Drucksache beigefügte Mietspiegelbroschüre 2021 ist mit einem neuen Grußwort des Bürgermeisters und dem Ansprechpartner der Stadt Sehnde ergänzt worden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

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Anlage/n:

- Mietspiegelbroschüre 2021

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Mietspiegel Sehnde 2021 V4 (298 KB)