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Vorlage - 2021/0970  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 706 "Kleewiese", 4. Änderung und 18. Berichtigung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde
hier: Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Ortsrat Ilten Vorberatung
12.08.2021 
Sitzung des Ortsrates Ilten geändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
17.08.2021 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
706-4_Entwurf
706-4_Begründung_Entwurf

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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss.

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

Dem Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 706 „Kleewiese“ im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde und der Begründung dazu sowie der 18. Berichtigung des Flächennutzungsplans dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB wird beschlossen.

 

 

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Sachverhalt:

Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 706 „Kleewiese“ ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

 

Begründung:

Mit der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 706 „Kleewiese“ hat sich der Rat der Stadt Sehnde in seiner Sitzung am 03.03.2016 befasst. Er hat damals den Aufstellungsbeschluss gefasst.

 

Ziel und Zweck der 4. Änderung ist es, eine zeitgemäße Nachverdichtung als Maßnahme der Innenentwicklung zu ermöglichen. Auf dem ehemaligen Kinderspielplatz „An der Kleewiese“ soll eine an die Umgebung angepasste Wohnbebauung ermöglicht werden. Der Standort verfügt durch seine Lage über umfassende Infrastruktureinrichtungen, deren Ausnutzung durch eine Ergänzung des Siedlungsbereiches an dieser Stelle optimiert wird. Zweck der Planung ist es, die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung zu decken.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 08.04.2016 bis einschließlich 29.04.2016. Aus der Öffentlichkeit sind keine Äußerungen eingegangen.

 

Da der Bebauungsplan nach § 13a BauGB aufgestellt wird, wurde auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet. Der Flächennutzungsplan wird über die 18. Berichtigung angepasst.

 

Der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 706 „Kleewiese“ ist die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung. Dafür ist ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vom Verwaltungsausschuss zu fassen.

 

Gegenstand des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses ist der als Anlage beigefügte Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 706 „Kleewiese“ und die Begründung sowie die 18. Berichtigung des Flächennutzungsplans dazu.

 

Rechtliche Auswirkungen:

Die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 706 „Kleewiese“ wird nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB), Bebauungsplänen der Innenentwicklung, aufgestellt. Bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung kann das beschleunigte Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB angewandt werden. Die Anpassung des Flächennutzungsplans, Herausnahme des Spielplatzsymbols, erfolgt über eine Berichtigung.

 

Begründung für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a BauGB

Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 706 „Kleewiese“ kann im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden, da die in § 13a BauGB definierten Voraussetzungen erfüllt sind:

- Der Geltungsbereich umfasst eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung von rd. 150 m² und damit deutlich weniger als 20.000 Quadratmetern 13a Abs. 1 BauGB);

- die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglich­keitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, wird nicht vorbereitet oder begründet (§ 13a Abs. 1 BauGB);

- es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Erhaltungsziele und Schutzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des BNatSchG) (§ 13 Abs. 1 BauGB).

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

54.000,00 €

2.000,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

54.000,00 €

2.000,00 €

 

 

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Anlage/n:

Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 706 und die Begründung dazu sowie die 18. Änderung des Flächennutzungsplans 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 706-4_Entwurf (1947 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 706-4_Begründung_Entwurf (1207 KB)    
Stammbaum:
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2021/0970-1   Bebauungsplan Nr. 706 "Kleewiese", 4. Änderung und 18. Berichtigung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde hier: Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB   FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   Beschlussvorlage