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Vorlage - 2021/0937  

Betreff: Beitritt zur "Interkommunalen Vereinbarung zum Kostenausgleich bei Besuch einer Kindertageseinrichtung außerhalb der Wohnsitzkommunen zwischen den Städten und Gemeinden in der Region Hannover und der Region Hannover" rückwirkend zum 01.01.2021.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Kindertagesbetreuung und Jugendarbeit   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend Vorberatung
03.05.2021 
Sitzung des Fachausschusses Kindertagesstätten und Jugend ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
20.05.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Interkommunale Vereinbarung Entwurf 2021

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen

 

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen

 

c) Der Rat beschließt

 

den Beitritt zur "Interkommunalen Vereinbarung zum Kostenausgleich bei Besuch einer Kindertageseinrichtung außerhalb der Wohnsitzkommune zwischen den Städten und Gemeinden in der Region Hannover und der Region Hannover" rückwirkend zum 01.01.2021.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Mit Wirkung vom 01.01.2007 hatten die Landeshauptstadt Hannover, die Region Hannover und die anderen 20 regionsangehörigen Gemeinden eine Vereinbarung geschlossen und damit ihre Bereitschaft erklärt, eine gemeindeübergreifende Nutzung von Kita-Plätzen unter bestimmten Voraussetzungen zuzulassen und eine einheitliche und vereinfachende finanzielle Verfahrensweise zu regeln.

 

Wenn z. B. Eltern mit Hauptwohnsitz außerhalb der Landeshauptstadt Hannover einen Platz im Stadtgebiet nutzen wollten, dann konnten sie dies, wenn von Seiten der abgebenden Kommune ein Kostenanerkenntnis gegeben wurde. Die aufnehmende Kommune erhielt in diesem Fall (von der abgebenden) einen an der jeweiligen Betreuungsform/-zeit orientierten Pauschalbetrag pro Kind und Monat. Die aufnehmende Kommune finanzierte im Gegenzug den Platz auf der Grundlage ihrer einschlägigen Fördersystematiken. 

 

Von Seiten der Landeshauptstadt Hannover wurde die o.g. Vereinbarung im Wesentlichen aus den folgenden Gründen mit Wirksamkeit zum 31.12.2020 gekündigt:

 

1. Mit Beschluss 3 B 3832/19 vom 23.09.2019 hat das Verwaltungsgericht Hannover festgestellt, dass die Vereinbarung in Teilen im Widerspruch zum Bundesrecht steht, weil damit insbesondere das Wunsch- und Wahlrecht gemäß § 5 SGB VIII eingeschränkt werde.

 

Im Kern geht es darum, dass für Eltern, die für ihr Kind einen Platz bei einem freien Träger außerhalb ihrer Wohnsitzkommune suchen, für die Inanspruchnahme dieses Platzes kein Zustimmungserfordernis von Seiten der Kommune bestehen kann/darf, in der sich die Kita befindet. In der bisher gültigen Vereinbarung ist dies noch so geregelt. Die Neufassung ist diesbezüglich rechtskonform aktualisiert worden und beschränkt sich auf die Regelung des Kostenausgleichs.   

 

2. Die gemäß der bisher gültigen Vereinbarung im Jahr 2006 für den wechselseitigen Austausch festgelegten und seither nicht dynamisierten Pauschalen bilden trotz Hinzurechnung der Finanzhilfe des Landes sowie der Einnahmen aus Elternentgelten bei weitem nicht mehr die tatsächlich anfallenden Betriebskosten pro Platz ab.

 

Im Rahmen einer von der Region Hannover organisierten, interkommunal besetzten Arbeitsgruppe wurde eine Neufassung der Vereinbarung gem. der Anlage 1 ausgehandelt. Darin sind u.a. aktualisierte Pauschalen abgebildet, die nach Inkrafttreten der neuen Vereinbarung rückwirkend ab Januar 2021 abrechnungsfähig sind:

 

Betreuungsform              Pauschale neu                   alt

Kindergarten ganztags  499,00 €      200,00 €

Kindergarten ¾   429,00 €     150,00 €

Kindergarten halbtags m. Essen 367,00 €      112,50 €

Kindergarten halbtags o. Essen 333,00 €      100,00 €

Krippe ganztags   587,00 €     336,00 €

Krippe ¾    513,00 €     252,00 €

Krippe ½    294,00 €     168,00 €

Hort 4 Std.    447,00 €      124,00 €

Hort 5 Std.    476,00 €     155,00 €

Hort 6 Std.    476,00 €      186,00 €

 

 

Die Berechnung der Pauschalen folgt einheitlichen Standards für die zu berücksichtigenden Aufwendungen und Erträge (Personal- und Sachkosten; Finanzhilfe des Landes, Elternentgelt und Essengeld). Kommunalen Spezifika wurde mit der Berechnung von Durchschnittswerten Rechnung getragen. Die Pauschalen werden regelmäßig dynamisiert.

 

Da die Pauschalen mehr als verdoppelt wurden, ist ein erheblicher Mehraufwand zu erwarten, der sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau beziffern lässt. Da sich diese erhebliche Erhöhung der Pauschalen im letzten Jahr bereits abgezeichnet hat, wurde der Ansatz für den Interkommunalen Kostenausgleich bereits von 79.000,00 € in 2020 auf 130.000,00 € in 2021 und 2022 erhöht. Da ein Kita-Platz außerhalb der Wohnsitzkommune oft von Eltern in Anspruch genommen wird, die neu nach Sehnde ziehen und wir einige Neubaugebiete haben, ist die tatsächliche Inanspruchnahme zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abzusehen.

 

Trotzdem ist es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, der Vereinbarung zum Interkommunalen Kostenausgleich über Pauschalen zuzustimmen. Sollte die Stadt Sehnde der Vereinbarung nicht beitreten, könnten die ortsfremden Träger der Einrichtungen die tatsächlichen Betriebskosten in Anrechnung bringen, die deutlich höher sind.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Interkommunale Vereinbarung Entwurf 2021 (109 KB)