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Vorlage - 2020/0859  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 355 "Gewerbegebiet Sehnde-Ost", im Ortsteil Sehnde, Gemarkung Rethmar der Stadt Sehnde
hier: - Entwurfsbeschluss für die erneute Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB und Beteiligung nach § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Ortsrat Rethmar Vorberatung
07.12.2020 
Sitzung des Ortsrates Rethmar ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
08.12.2020 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_355_Planteil 2-Entwurf in Einzelteilen
Anlage 2_355_Begründung inkl. Umweltbericht zum 2-Entwurf
Anlage 2.1_355_Anlagen zur Begründung

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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

Dem 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde-Ost“ und der Begründung mit Umweltbericht zum 2. Entwurf wird zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. m. § 4a (3) BauGB und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB wird beschlossen.

 

 

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Sachverhalt:

Da es für den südlichen Teil des Geltungsbereiches einen neuen Investor gibt, der die gesamte Fläche zwischen der Erschließungsstraße (Anbindung an die KES) und der B 65 erwerben möchte, wird der Entwurf noch einmal geändert. Die öffentliche Stichstraße nach Süden kann entfallen und wird Gewerbegebiet. Außerdem werden einige Festsetzungen und Bezeichnungen angepasst (z. B. die maximale Höhe, Lärmpegelbereiche, Aufteilung GE1 und GE2, u. ä.), wobei die wesentlichen Festsetzungen bestehen bleiben (z. B. die Regelungen zur Bebaubarkeit, Begrünung, u. ä.). Im Südosten wird ein Teil der Kommunalen Entlastungsstraße (KES) in den Geltungsbereich einbezogen, da hier eine zusätzliche Zu- und Abfahrt für Pkws entstehen soll. Am Westrand entfällt für einen 800 m² großen Streifen die Festsetzungen als Maßnahmenfläche. Die Fläche soll dem im Osten angrenzenden Gelände zugeschlagen werden. Die Festsetzung als Gewerbegebiet ändert sich nicht.

Aufgrund dieser Änderungen sind eine erneute Auslegung und Beteiligung erforderlich. Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde-Ost“ ist daher ein Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 4a (3) BauGB und zur erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB zu fassen.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde-Ost“ hat sich zuletzt der Verwaltungsausschuss der Stadt Sehnde in seiner Sitzung am 10.02.2020 befasst. Er hat damals dem Entwurf zugestimmt und die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde-Ost“ und der Begründung mit dem Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen haben vom 20.02.2020 bis einschließlich 23.03.2020 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Die Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit dem Schreiben vom 18.02 2020 mit Frist bis einschließlich 23.03.3030.

Aufgrund einer möglicherweise beschränkten Zugänglichkeit der Planungsunterlagen im Rathaus in der letzten Woche der Öffentlichen Auslegung wurde eine erneute Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchführt um hier Rechtssicherheit zu schaffen. Außerdem sind aufgrund der Eingaben Änderungen in Bezug auf die textliche Festsetzung Nr. 1.2. zum Einzelhandel erfolgt, was lediglich einer Klarstellung dient und der Hinweis Nr. 15 wurde gestrichen. Dafür wurde die Begründung zum Einzelhandel entsprechend angepasst. Außerdem wurde zum Schutz der Bodenbrüter unter der textlichen Festsetzung Nr. 7.2 das Datum 15. April auf den 1. April vorgezogen.

Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde-Ost und der Begründung mit dem Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, lagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB von Montag, den 27.04.2020 bis einschließlich Donnerstag, den 28.05.2020 erneut öffentlich aus.

Da die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von einer möglichen Einschränkung des Beteiligungszeitraumes nicht betroffen waren, wurde gemäß § 4a (3) BauGB bestimmt, dass sie Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgeben konnten.

Die erneute Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB erfolgte mit Schreiben vom 23.04 2020 mit Frist bis einschließlich 28.05.2020 mit der Bitte, die beabsichtigten geänderten Festsetzungen hinsichtlich der von Ihnen zu wahrenden Belange zu prüfen.

Über die Stellungnahmen aus den öffentlichen Auslegungen nach § 3 (2) BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB sowie den Beteiligungen nach § 4 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB wird im Zuge des Satzungsbeschlusses beschlossen.

Der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde-Ost“ ist eine erneute Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB und eine erneute Beteiligung nach § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB.

Gegenstand des erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses ist der als Anlage 1 beigefügte 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde-Ost“ und die als Anlage 2 beigefügte Begründung mit Umweltbericht zum 2. Entwurf sowie als Anlage 2.1 die Anlagen zur Begründung.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Beschlussvorlage ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

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Anlage/n:

Anlage 1:    355_Planteil 2-Entwurf in Einzelteilen

Anlage 2:    355_Begründung inkl. Umweltbericht zum 2-Entwurf

Anlage 2.1: 355_Anlagen zur Begründung

 

Anmerkung:

Die Fachbeiträge zum Bebauungsplan Nr. 355 sind auf der Homepage der Stadt Sehnde unter

folgendem Link einsehbar:

https://www.sehnde.de/wirtschaft-bauen/stadtentwicklung/bauleitplanung/

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_355_Planteil 2-Entwurf in Einzelteilen (1274 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_355_Begründung inkl. Umweltbericht zum 2-Entwurf (4505 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 2.1_355_Anlagen zur Begründung (5803 KB)