Inhaltsbereich

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2020/0731  

Betreff: Anpassung von Betreuungszeiten an Bedarf und Personalressourcen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Kindertagesstätten und Jugend   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
07.05.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Auswertung Erhebung 17:00 Uhr Betreuung

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu b) zu fassen

 

b) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt:

 

  1. In der Kindertagesstätte Sehnde-West erfolgt eine Reduzierung der Kernbetreuungszeit sowohl in der Kindergarten- als auch in der Krippengruppe von 17:00 Uhr auf 16:00 Uhr. Es wird ein gruppenübergreifender Spätdienst von 16:00 - 17:00 Uhr für maximal 25 Kinder eingerichtet.

 

  1. In der Kindertagesstätte Ladeholz wird eine der beiden 17:00 Uhr-Kindergartengruppe auf eine Kernbetreuungszeit bis 16:00 Uhr reduziert. Eine 17:00 Uhr-Kindergartengruppe bleibt bestehen. Parallel wird der Frühdienst ab 7:30 Uhr mit einer weiteren Fachkraft aufgestockt, so dass zusätzlich 10 Kinder betreut werden können.

 

  1. In der Kindertagesstätte Berliner Straße wird eine der beiden 17:00 Uhr-Kindergartengruppen auf eine Kernbetreuungszeit bis 16:00 Uhr reduziert. Eine 17:00 Uhr-Kindergartengruppe bleibt bestehen.

Weiterhin wird die Kernbetreuungszeit der Krippe von 17:00 Uhr auf 16:00 Uhr reduziert, parallel erfolgt die Einführung eines Spätdienstes mit einer Fachkraft für bis zu fünf Kindern bis 17:00 Uhr.

Der Frühdienst ab 7:00 Uhr wird um eine Fachkraft aufgestockt, so dass eine zusätzliche Betreuung für bis zu 10 Kinder und ab 7:30 Uhr für bis zu noch mal zusätzlich 5 Kinder möglich ist.

 

  1. Die Umsetzung aller genannten Maßnahmen soll zum 1.8.20 erfolgen. Sollten die Regelungen für den Kindergartenbereich aufgrund der Elternbedarfe nicht realisierbar sein, wird die Umsetzung zum 01.08.2021 - und damit mit über einem Jahr Vorlauf für die Eltern - erfolgen. Die Maßnahmen im Krippenbereich werden unabhängig davon zum 01.08.20 umgesetzt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Im Bereich der Kindertagesstätten gilt es kontinuierlich das Betreuungsangebot an die Bedarfe der in Sehnde lebenden Familien anzupassen. Hierbei spielt der Ausbau der Betreuungszeiten, insbesondere in den Nachmittagsstunden eine entscheidende Rolle.

 

Zum 01.08.2018 wurde die Beitragsfreiheit für bis zu acht Stunden Betreuung täglich für die Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren eingeführt. Eine achtstündige Betreuung entspricht in der Regel einer Betreuungszeit von 8:00 bis 16:00 Uhr. Betreuungszeiten, die darüber hinausgehen, werden derzeit gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Sehnde mit einem Stundensatz von 32,50 € verrechnet.

 

Seit Einführung der Beitragsfreiheit für eine achtsündige Betreuung lässt sich auch in der Stadt Sehnde eine Tendenz bzw. Bedarf der Eltern nach einer 16:00 Uhr Betreuung feststellen. Dieser kann jedoch in vielen Kindertagesstätten derzeit nicht erfüllt werden, da überwiegend als Ganztagsangebot eine Betreuung bis täglich 17:00 Uhr vorgehalten wird, die dann auch entsprechend von den Eltern mangels Alternativen beantragt wird und (trotz Beitragsfreiheit) dementsprechend zu bezahlen ist – auch wenn eine kürzere Betreuung bis 16:00 Uhr den Familien ausreichen würde.

Daher setzt die Stadt Sehnde verstärkt auf den Ausbau einer 16:00 Uhr Betreuung. Diese wird bereits in drei Kindertagesstätten, ab Sommer 2020 in vier Kindertagesstätten angeboten.

 

Um hier das Angebot weiter zu optimieren und auch die Aufwendungen im Aufgabengebiet Kindertagesbetreuung und damit im Bereich der freiwilligen Leistungen auf den tatsächlichen Bedarf abzustimmen, hat von Mitte Januar, 20.01.20 bis Mitte März, 13.03.20 über acht Wochen eine Erhebung der Auslastung der 17:00 Uhr-Gruppen durch die Mitarbeiter*innen stattgefunden.

Im Viertelstundentakt wurde ab 15:00 Uhr dokumentiert, wie viele Kinder jeweils täglich anwesend waren.

 

Die Erhebung fand in allen 17:00 Uhr-Kindergarten- und Krippengruppen statt. Hierzu zählen zwei 17:00 Uhr-Kindergartengruppe in der Kita Ladeholz, eine 17:00 Uhr-Kindergarten- und eine Krippengruppe in der Kita Sehnde-West und zwei 17:00-Uhr Kindergarten- sowie eine Krippengruppe in der Kita Berliner Straße.

 

Von besonderem Interesse bei dieser Erhebung ist der Zeitraum ab 16:00 Uhr, also ab der Uhrzeit, ab der die Betreuung für die drei- bis sechsjährigen kostenpflichtig wird (sofern sie keinen Frühdienst besuchen).

Die Ergebnisse der Auslastungsdokumentation zu den Erhebungszeitpunkten 16:00 Uhr und 16:15 Uhr sind der Anlage zu entnehmen.

 

Insgesamt lag in allen sieben 17:00 Uhr-Gruppen die Auslastung ab 16:00 Uhr in dem oben genannten Erhebungszeitraum bei durchschnittlich 31,2 %, so dass resümiert werden kann, dass ab 16:00 Uhr weniger als ein Drittel der insgesamt betreuten Kinder in der jeweiligen Gruppe anwesend sind.

Im Kindergarten fällt die Auslastung dabei noch mal geringer als im Krippenbereich aus. So liegt diese in den Kindergartengruppen insgesamt bei durchschnittlich 25,7 % und in den Krippen bei durchschnittlich 36,7 %.

In der Zeit von 16:00 bis 16:15 Uhr sinkt die Gesamtauslastung in den Kindergartengruppen auf durchschnittlich 17,1 % und in den Krippengruppen auf durchschnittlich 25,4 % und liegt damit insgesamt bei durchschnittlich 21,3 % Auslastung.

 

Anhand dieser Zahlen wird die oben aufgestellt These, dass Eltern häufig aus Alternativlosigkeit die 17:00 Uhr-Bereuung anwählen, obwohl eine kürzere Betreuungszeit bis 16:00 Uhr ausreichend wäre, bestätigt.

Die Auslastung ist bereits mit durchschnittlich weniger als einem Drittel um 16:00 Uhr als relativ gering zu bewerten und sinkt in der folgenden Viertelstunde bis 16:15 Uhr auf durchschnittlich 21,3 % und stellt damit eine Auslastung von weniger als ein Viertel der Gesamtplätze dar.

Dennoch werden regelmäßig bis 17:00 Uhr die pädagogischen Fachkräfte für die volle Kinderanzahl (mind. ein*e Erzieher*in und ein*e Sozialassistent*in) vorgehalten und es fließen selbstverständlich auch diese Fachkraftstunden in die jährliche Springkraftberechnung ein.

Hier sieht die Verwaltung daher Handlungsbedarf zur Optimierung bzw. Abstimmung des Bedarfs der Eltern und des vorgehaltenen Angebots im Bereich der freiwilligen Leistung der Stadt Sehnde. 

 

Insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass gemäß des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes zum 01.08.2020 in allen Krippengruppen für die volle Betreuungszeit (bei 17:00 Uhr-Gruppen bedeutet dies 45 Stunden in der Woche plus 3 Stunden Vorbereitungszeit) drei Fachkräfte regelmäßig anwesend sein müssen. Eine Voraussetzung, die so derzeit nicht erfüllt ist. In der Krippe Sehnde-West fehlen derzeit 16,5 Stunden und in der Krippe Berliner Straße sind es 11,5 Stunden, die bis zum 01.08.20 noch besetzt werden müssten, um für die komplette Betreuungszeit bis 17:00 Uhr regelmäßig drei Kräfte vorzuhalten. Auch diese Stunden fließen dann wiederrum in die Springkraftberechnung ein und müssen entsprechend berücksichtigt und vorgehalten werden.

Auch führt dies dazu, dass neben den schon in der Regel vier vorhandenen Fachkräfte jeweils noch eine fünfte oder ggf. sechste Kraft in der Gruppe tätig sein müsste, denn die fehlenden Stunden sind zu gering und liegen dementsprechend ausschließlich in den (späten) Nachmittagsstunden, als dass eine neue Stelle erfolgreich ausgeschrieben werden könnte.

Es bliebe daher nur die Option, die restlichen Stunden auf das vorhandenen Personal der gesamten Kita aufzuteilen – sofern dies stundenmäßig möglich wäre und sich Mitarbeiter*innen finden, die bereit sind, weitere Stunden am Nachmittag bis 17:00Uhr zu übernehmen. Auch diese Möglichkeit, so hat die Vergangenheit bei Ausweitung von Betreuungszeiten in anderen Kindertagesstätten gezeigt, ist häufig ein schwieriges Unterfangen und sorgt für große Unzufriedenheit unter den Mitarbeiter*innen, die häufig keine Stunden aufstocken wollen und wenn doch, dann selten bis 17:00 Uhr arbeiten möchten/können. Somit ist derzeit nicht absehbar, ob die gesetzlichen Anforderungen zum 01.08.20 in den beiden betroffenen Krippengruppen gewährleistet werden können. Noch dazu stellt sich mit Blick auf die oben dargestellten Auslastungszahlen die Frage, ob sich die Stadt Sehnde eine Ausstattung mit drei Fachkräften bis 17:00 Uhr bei gerade mal zwei bis fünf anwesenden Kindern leisten möchte/kann. Denn bei einer derartigen Kinderanzahl von ist gesetzlich lediglich eine Fachkraft vorgeschrieben.

Da Sonderöffnungszeiten zu den Randbetreuungszeiten zählen und damit außerhalb der regulären Kernbetreuungszeit gemäß Betriebserlaubnis vom Kultusministerium liegen, gilt hierfür der neue Fachkraftschlüssel in den Krippengruppen ab 01.08.20 nicht.

 

Auch im Kindergartenbereich bieten die erhobenen Auslastungszahlen einen Spielraum für Optimierungen, die sowohl im Sinne der Eltern sind, da sie eine (im Prinzip unnötige) Betreuungsstunde nicht mehr belegen und damit bezahlen müssen und als auch im Sinne der Stadt Sehnde, da Fachkräftestunden eingespart oder anderweitig eingesetzt werden können, zum Beispiel als dringend notwendige Vertretungskapazitäten (derzeit sind zum 01.08.20 rund 53 Stunden Springkraft vakant).

 

Auch würde sich die Fachkräftegewinnung für die Ganztagsgruppen mit einer maximalen Betreuungszeit bis 16:00 Uhr deutlich verbessern. Aufgrund des Fachkräftemangels ist es mittlerweile sehr schwierig bis nahezu unmöglich, Stellen mit einer Arbeitszeit bis 17:00 Uhr zu besetzen, da diese Stellen auf dem Arbeitsmarkt äußerst unattraktiv und damit fast gar nicht nachgefragt sind.

 

Folgende Maßnahmen zur Optimierung des Betreuungsangebotes werden daher vorgeschlagen:

 

  1. Kita Sehnde-West
  • Reduzierung der Kernbetreuungszeit sowohl in der Kindergarten- als auch in der Krippengruppe auf 16:00 Uhr zum 01.08.20.
  • Um den Eltern gerecht zu werden, die eine Betreuung über 16:00 Uhr hinaus benötigen, wird ein gruppenübergreifender Spätdienst von 16:00 – 17:00 Uhr eingerichtet. Für diesen sind zwei Fachkräfte anstatt wie bei der aktuellen Betreuungszeit fünf Fachkräfte erforderlich.
  • Sollte wider Erwarten und entgegen der oben dargestellten Zahlen der Bedarf mit einem gruppenübergreifenden Spätdienst mit maximal 25 Plätzen bis 17:00 Uhr zum 01.08.20 die Elternbedarfe nicht decken, kann der Spätdienst flexibel mit einer weiteren Fachkraft ausgestattet werden und somit um weitere maximal 10 Plätze ausgeweitet werden.
  • Insgesamt könnten so 15 bis 20 Fachkraftstunden reduziert bzw. umverteilt werden.

 

  1. Kita Ladeholz
    • Zum 01.08.20 wird eine der beiden 17:00 Uhr-Gruppe auf eine Kernbetreuungszeit bis 16:00 Uhr reduziert. Eine 17:00 Uhr-Kindergartengruppe bleibt bestehen.
    • Die Betreuung der 17:00 Uhr Kinder aus beiden Gruppen findet ab 01.08.20 vorerst gruppenübergreifend statt, damit kein Kind die Gruppe wechseln muss, später nach Ausscheiden der betroffenen Kinder in die Schule getrennt nach 17:00 Uhr- und 16:00 Uhr-Gruppe.
    • Parallel wird der Frühdienst ab 7:30 Uhr mit einer weiteren Fachkraft aufgestockt, so dass zusätzlich 10 Kinder ab 7:30 Uhr betreut werden können (aktuell werden ab 7:00 Uhr 25 und ab 7:30 Uhr 50 Kinder betreut)
    • Insgesamt werden durch diese Umstrukturierung 7,5 Fachkraftstunden eingespart bzw. können anderweitig eingesetzt werden.
    • Sollte zum 01.08.20 diese Regelung aufgrund der Elternbedarfe (die im Laufe des Monats Mai mit vorliegendem politischem Beschluss bei den Eltern ermittelt werden) nicht realisierbar sein, wird die Umsetzung zum 01.08.2021 – und damit mit über einem Jahr Vorlauf für Eltern - erfolgen.

 

 

  1. Kita Berliner Straße
    • Zum 01.08.20 wird eine der beiden 17:00 Uhr-Kinderartengruppen auf eine Kernbetreuungszeit bis 16:00 Uhr reduziert. Eine 17:00 Uhr-Kindergartengruppe bleibt bestehen.
    • Die Betreuung der 17:00 Uhr Kinder aus beiden Gruppen findet ab 01.08.20 vorerst gruppenübergreifend statt, damit kein Kind die Gruppe wechseln muss, später nach Ausscheiden der betroffenen Kinder in die Schule getrennt nach 17:00 Uhr- und 16:00 Uhr-Gruppe.
    • Zum 01.08.20 Reduzierung der Kernbetreuungszeit der Krippe von 17:00 Uhr auf 16:00 Uhr parallel Einführung eines Spätdienstes mit einer Fachkraft für bis zu fünf Kindern bis 17:00 Uhr.
    • Ausweitung des Frühdienstes ab 7:00 Uhr mit einer Fachkraft für bis zu 10 Kinder und ab 7:30 Uhr für bis noch mal zusätzlich 5 Kinder. Derzeit werden im Frühdienst ab 7:00 Uhr bis zu 25 Kinder und ab 7:30 bis zu 35 Kinder betreut. Ab 01.08.20 wären es dann ab 7:00 Uhr bis zu 35 Kinder und ab 7:30 bis zu 50 Kinder. (Hinweis: Der Frühdienst findet gruppenübergreifend statt und je nach Belegung durch Kindergarten- oder Krippenkinder kann die maximale Kinderzahl variieren, da Krippenkinder doppelt gezählt werden müssen, das heißt zwei Plätze belegen. Das bedeutet je mehr Krippenkinder in den Sonderöffnungszeiten anwesend desto weniger Kinder können insgesamt in den Sonderöffnungszeiten aufgenommen werden.)
    • Insgesamt werden damit im Kindergarten 10 Fachkraftstunden und im Krippenbereich 5 Fachkraftstunden, insgesamt 15 Stunden eingespart bzw. können anderweitig eingesetzt werden.

 

Eine detaillierte Aufstellung der sich verändernden Erträge und Aufwendungen ist zum aktuellen Zeitpunkt nur bedingt möglich, da abzuwarten bleibt, ob die Fachkraftstunden tatsächlich reduziert oder umverteilt werden. Weiterhin muss in Gesprächen mit den betroffenen Mitarbeiter*innen geklärt werden, ob ggf. wegfallende Stunden im Erstkraft- oder Zweitkraftbereich liegen.

Ebenso ist die Auslastung der geplanten Früh- und Spätdienste schwer vorauszusagen und damit die Erträge schwierig zu planen.

Folgende Angaben beziehen sich daher jeweils auf eine Vollauslastung der Sonderöffnungszeiten sowie auf eine komplette Reduzierung/Wegfall der genannten Fachkraftstunden:

 

Minderaufwendungen Personal bei tatsächlicher Reduzierung aufgeteilt 50 % Erstkraftbereich und 50 % Zweitkraftbereich (trifft nicht zu, wenn Stunden ausschließlich umverteilt werden):

Reduzierung von maximal rund 42 Fachkraftstunden bei einer 50%-Aufteilung auf Erst- und Zweitkraft entspricht Personalaufwendungen in Höhe von jährlich ca. 50.000,00 €.

Nicht berücksichtigt sind die Springkraftkapazitäten, die entsprechend angepasst werden würde. Hier wären zukünftig ebenfalls weniger Springkraftkapazitäten notwendig, wodurch die Vertretungssituation verbessert werden könnte.

 

Veränderung der Erträge durch Kitagebühren (bei 100% Auslastung und 100% Vollzahlern):

Aktuell:

75 Kindergartenplätze bis 17:00 Uhr: ca. 2.437,50 € pro Monat

30 Krippenplätze bis 17:00 Uhr: ca. 10.395,00 € pro Monat

Summe: ca. 12.832,50

 

Geplant ab 01.08.20:

50 Kindergartenplätze bis 17:00 Uhr: ca. 1.625,00 € pro Monat

30 Krippenplätze bis 16:00 Uhr: ca. 9.240,00 € pro Monat

Früh- und Spätdienste: ca. 1.266,50 pro Monat

Summe: ca. 12.131,50 € pro Monat

 

Ergebnis: ca. 701,00 € Mindererträge pro Monat

 

Insgesamt könnten durch die vorgeschlagene Umstrukturierung der 17:00 Uhr Betreuung die Bedarfe der Eltern, laut erhobenen Zahlen, besser bedient werden. Dies führt dazu, dass die Eltern Betreuungskosten sparen, da sie so Angebote vorfinden, die ihren Bedarf passgenau decken und sie nicht mehr Betreuungszeiten beantragen und belegen müssen, die über ihren eigentlichen Bedarf hinausgehen und für die Sie entsprechende Gebühren zahlen müssen.

Weiterhin würden die bei Personalauswahlverfahren wenig attraktiven 17:00 Uhr-Stellen reduziert werden, so dass davon auszugehen ist, dass die Stellenbesetzungsquote verbessert werden könnte.

Sollten Stundereduzierungen bei den Mitarbeiter*innen ermöglicht werden, könnten Personalaufwendungen eingespart werden bzw. könnten bei Stundenumverteilung vakante Stunden/Stellen wie zum Beispiel im Springkraftbereich gedeckt werden.

 

Eine Umsetzung der Maßnahmen soll zum 1.8.20 erfolgen. Sollten wie bereits oben genannt die vorgeschlagenen Regelungen für den Kindergartenbereich aufgrund der Elternbedarfe, die im Laufe des Monats Mai mit vorliegendem politischem Beschluss direkt mit den betroffenen Eltern abgestimmt werden, nicht realisierbar sein, wird die Umsetzung zum 01.08.2021 – und damit mit über einem Jahr Vorlauf für die Eltern - erfolgen.

Die Maßnahmen im Krippenbereich werden unabhängig davon, insbesondere aufgrund der Drittkraftregelung, zum 01.08.20 umgesetzt.                      

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Auswertung Erhebung 17:00 Uhr Betreuung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Auswertung Erhebung 17:00 Uhr Betreuung (34 KB)