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Vorlage - 2019/0659  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 214 "Vorwerks Garten" mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen nach § 3 (2) und § 4 (2) i. V. m. § 4a (3) BauGB
- Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Rethmar Vorberatung
03.02.2020 
Sitzung des Ortsrates Rethmar ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
04.02.2020 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
13.02.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
214_1_4a-3_Auswahl TÖB
214_2_Abwägung 4a-3
214_3_Plan Satzungsbeschluss
214_4_Begründung Satzungsbeschluss

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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) i. V. m. § 4a (3) BauGB:

Der Abwägung der Stadtverwaltung zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) i. V. m. § 4a (3) BauGB, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2019/0659 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2019/0659 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Satzungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der §§ 80 und 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 214 "Vorwerks Garten" mit Örtlichen Bauvorschriften als Satzung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.

 

 

 

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Sachverhalt:

Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 214 „Vorwerks Garten“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde ist der Satzungsbeschluss zu fassen.

 

Begründung:

Mit dem Bebauungsplan Nr. 214 „Vorwerks Garten“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hat sich zuletzt der Rat der Stadt Sehnde in seiner Sitzung am 07.11.2019 befasst. Der Rat hat dem geänderten Entwurf zugestimmt und die erneute Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB i. V. m.        § 4a (3) BauGB beschlossen.

In der Sitzung wurde gleichzeitig über die Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1, 2) BauGB und § 4 (1, 2) BauGB beschlossen, wie sie im überarbeiteten Entwurf berücksichtigt werden.

Die erneute Öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 5.12.2019 bis einschließlich 20.12.2019. Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind mit Schreiben vom 2.12.2019 von der erneuten Öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB benachrichtigt und nach § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB beteiligt worden.

Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren sind die eingegangenen Stellungnahmen abzuwägen und es ist darüber zu beschließen. Über die Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung nach             § 3 (1, 2) und § 4 (1, 2) BauGB wurde bereits im Rahmen der Beschlussfassung zur erneuten Öffentlichen Auslegung beschlossen, so dass nur über die Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung in Verbindung mit § 4a (3) BauGB zu beschließen ist.

Die Stellungnahmen aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 (2) i. V. m. § 4a (3) BauGB und der Beteiligung nach § 4 (2) i. V. m. § 4a (3) BauGB sind mit einem Abwägungs-vorschlag und einem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung in der Anlage 2 aufgeführt.

Rechtliche Auswirkungen:

Über die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken aus der Beteiligung muss der Rat der Stadt Sehnde beschließen. Die Ergebnisse der gesamten Abwägung, die Stellungnahme der Stadt Sehnde zu allen Eingaben und die Beschlüsse dazu, sind den jeweiligen Anregungen, Hinweise und Bedenken Gebenden mitzuteilen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

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Anlage/n:

Anmerkung:

Die Anlagen zur Begründung, Anlage 4.1 Biotoptypenplan und Anlage 4.2 Städtebaulicher Entwurf sowie weitere Fachgutachten sind auf der Homepage der Stadt Sehnde unter folgendem Link einsehbar:

https://www.sehnde.de/wirtschaft-bauen/stadtentwicklung/bauleitplanung/

 

- Anlage 1: Liste der beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB i. V. m.

§ 4a (3) BauGB

- Anlage 2: Abwägungstabelle zu den Eingaben aus dem Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB

- Anlage 3: Entwurf des Bebauungsplans Nr. 214Vorwerks Garten mit Örtlichen Bauvor-schriften zum Satzungsbeschuss

- Anlage 4: Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 214Vorwerks Garten mit Örtlichen Bauvorschriften zum Satzungsbeschuss

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 214_1_4a-3_Auswahl TÖB (104 KB)    
Anlage 4 2 öffentlich 214_2_Abwägung 4a-3 (266 KB)    
Anlage 2 3 öffentlich 214_3_Plan Satzungsbeschluss (3323 KB)    
Anlage 3 4 öffentlich 214_4_Begründung Satzungsbeschluss (4351 KB)