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Vorlage - 2019/0646  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 140 "Im Mühlenfeld" mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar Vorberatung
25.11.2019 
Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
03.12.2019 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
12.12.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
140_Anlage1_Auswahl TÖB_Beteiligung 4-1
140_Anlage2_Abwaegung 3-1_4-1
140_Anlage4_Abwägung 3-2_4-2_Geschwärzt
140_Anlage3_Auswahl TÖB_Beteiligung 4-2
140_Anlage5_Plan Einzelteile
140_Anlage6 Begründung

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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, die folgende Beschlüsse zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgende Beschlüsse zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgende Beschlüsse zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgende Beschlüsse:

 

1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1,2) und § 4 (1,2) BauGB:

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2, sowie der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB wie in der Anlage 4 zur Beschlussvorlage 2019/0646 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlagen 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2019/0646 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Satzungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der §§ 80 und 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 140Im Mühlenfeld mit Örtlichen Bauvorschriften als Satzung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.

 

 


Sachverhalt:

Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 140 Im Mühlenfeldmit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde ist der Satzungsbeschluss zu fassen.

 

Begründung:

Mit dem Bebauungsplan Nr. 140 Im Mühlenfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde hat sich zuletzt der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 26.08.2019 befasst. Der Verwaltungsausschuss hat dem Entwurf zugestimmt und die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB beschlossen.

In der Sitzung wurde gleichzeitig über die Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen, wie sie im Entwurf berücksichtigt werden.

Die Öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 30.09.2019 bis einschließlich 01.11.2019. Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind mit Schreiben vom 25.09.2019 von der Öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB benachrichtigt und nach     § 4 (2) BauGB beteiligt worden.

Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren sind die eingegangenen Stellungnahmen abzuwägen und es ist darüber zu beschließen.

Die Eingaben aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 (1) und (2) BauGB und der Beteiligung nach § 4 (1) und (2) BauGB sind mit einer Stellungnahme und einem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung in den Anlagen 2 und 4 aufgeführt.

Rechtliche Auswirkungen:

Über die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken aus der Beteiligung muss der Rat der Stadt Sehnde beschließen. Die Ergebnisse der gesamten Abwägung, die Stellungnahme der Stadt Sehnde zu allen Eingaben und die Beschlüsse dazu, sind den jeweiligen Anregungen, Hinweise und Bedenken Gebenden mitzuteilen.

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 140 Im Mühlenfeld mit Örtlichen Bauvorschriften werden die Voraussetzungen für eine Bebauung der Fläche geschaffen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

- Anlage 1: Liste der beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB

- Anlage 2: Abwägungstabelle zu den Äußerungen aus dem Verfahren gem. § 3 (1) und

                  § 4 (1) BauGB

- Anlage 3: Liste der beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB

- Anlage 4: Abwägungstabelle zu den Stellungnahmen aus dem Verfahren gem. § 3 (2) und

                   § 4 (2) BauGB

- Anlage 5: Entwurf des Bebauungsplans Nr. 140Im Mühlenfeld mit Örtlichen Bauvorschriften zum Satzungsbeschuss

- Anlage 6: Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 140Im Mühlenfeld mit Örtlichen zum Satzungsbeschluss

 

Anmerkung:

Weitere Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 140 „Im Mühlenfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften, wie Fachgutachten, sind auf der Homepage der Stadt Sehnde unter folgendem Link einsehbar:

https://www.sehnde.de/wirtschaft-bauen/stadtentwicklung/bauleitplanung/

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 140_Anlage1_Auswahl TÖB_Beteiligung 4-1 (127 KB)    
Anlage 4 2 öffentlich 140_Anlage2_Abwaegung 3-1_4-1 (190 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 140_Anlage4_Abwägung 3-2_4-2_Geschwärzt (101 KB)    
Anlage 2 4 öffentlich 140_Anlage3_Auswahl TÖB_Beteiligung 4-2 (108 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich 140_Anlage5_Plan Einzelteile (11936 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich 140_Anlage6 Begründung (1613 KB)