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Vorlage - 2019/0634  

Betreff: Beschlussfassung über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses 2013 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
18.11.2019 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
12.12.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Schlussbericht über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses 2013
Konsolidierter Gesamtabschluss 2013

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung und Innere Dienste empfiehlt,
    die Beschlüsse zu c) zu fassen.

 

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

 

c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Schlussbericht über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses 2013 der Stadt Sehnde wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
  2. Der konsolidierte Gesamtabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2013 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
  3. Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.

 

 


Sachverhalt:

Gemäß § 128 Abs. 4 bis 6 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat die Stadt Sehnde ab dem Haushaltsjahr 2012 die Jahresabschlüsse ihrer Kernverwaltung und die Jahresabschlüsse ihrer ausgegliederten Bereiche zu einem konsolidierten Gesamtabschluss zusammenzufassen.

 

Der konsolidierte Gesamtabschluss besteht nach § 128 Abs. 6 NKomVG aus

 

-          einer konsolidierten Ergebnisrechnung

-          einer Gesamtbilanz

-          den konsolidierten Anlagen nach § 128 Abs. 3 Nrn. 2 bis 4 NKomVG:

-          Anlagenübersicht

-          Schuldenübersicht

-          Forderungsübersicht

 

und ist durch einen Konsolidierungsbericht zu erläutern.

 

Mit dieser Vorlage legt die Stadt Sehnde den zweiten konsolidierten Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2013 vor.

 

Der Gesamtabschluss wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. Der Bürgermeister Carl Jürgen Lehrke hat gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG die Vollständigkeit und Richtigkeit des Abschlusses festgestellt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Sehnde hat den konsolidierten Gesamtabschluss 2013 gemäß der §§ 155 und 156 NKomVG geprüft und die Ergebnisse in dem dieser Vorlage beigefügten Schlussbericht zusammengefasst.

 

Das Ergebnis der Prüfung wird wie folgt zusammengefasst:

„Der konsolidierte Gesamtabschluss zum 31.12.2013 und der Konsolidierungsbericht der Stadt Sehnde entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Entwicklung der wirtschaftlichen und finanziellen Gesamtlage gibt zu Feststellungen oder Beanstandungen keinen Anlass. Die Stadt Sehnde wird wirtschaftlich geführt.“

 

Eine Stellungnahme zum Schlussbericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses ist nicht erforderlich.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

- Schlussbericht über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses 2013 der Stadt
  Sehnde

- Konsolidierter Gesamtabschluss 2013 der Stadt Sehnde (Gesamtbilanz zum 31.12.2013,
  Gesamtergebnisrechnung 2013, Konsolidierte Anlagen, Konsolidierungsbericht)

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Schlussbericht über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses 2013 (707 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Konsolidierter Gesamtabschluss 2013 (11517 KB)