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Vorlage - 2019/0632  

Betreff: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Lehrke
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Verwaltungsvorstand   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
07.11.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlagen zur BV 2019-0632 Dienstaufsichtsbeschwerde

Beschlussvorschlag:

Die Dienstaufsichtsbeschwerde des Herrn Hartmut Völksen vom 01.10.2019 gegen Herrn Bürgermeister Carl Jürgen Lehrke wird zurückgewiesen.

 

 

 


Sachverhalt:

Herr Völksen hat sich mit einer gegen den Bürgermeister gerichteten Dienstaufsichtsbeschwerde vom 01.10.2019 an die Ratsvorsitzende gewandt.

Bezüglich der Dienstaufsichtsbeschwerde, die als formloser Rechtsbehelf eine besondere Form der Petition gem. Art. 17 GG darstellt, gegen Herrn Bürgermeister Lehrke ist der Rat als Dienstvorgesetzter, vertreten durch die Ratsvorsitzende gemäß § 107 Abs. 5 Satz 1 NKomVG   zuständig. Da der Rat insoweit als eigenständige Behörde und nicht nur als Kommunalorgan entscheidet, muss diese Entscheidung nicht durch den Verwaltungsausschuss vorbereitet werden.

 

Mit seiner Dienstaufsichtsbeschwerde vom 01.10.2019 sowie den Ergänzungen vom 10.10.2019 bemängelt Herr Völksen das Verhalten des Bürgermeisters Carl Jürgen Lehrke wie folgt:

 

Im Rahmen eines gegen Herrn Völksen laufenden Parteiausschlussverfahrens seien durch den bis 31.10.2019 amtierenden Bürgermeister Lehrke Unterlagen aus der Stadtverwaltung (Gründungsprotokoll der UfS) dem Vorsitzenden des Kreisparteigerichts, einem Bürgermeisterkollegen aus der Region, „kollegialerweise“ zur Verfügung gestellt worden und Herrn Völksen (und seinem Anwalt) in der mündlichen Verhandlung des Kreisparteigerichts entgegengehalten worden.

Herr Bürgermeister Lehrke hätte hierdurch die notwendige Rollentrennung als Hauptverwaltungsbeamter und Parteimitglied verlassen. Daneben handele es sich um einen krassen Verstoß gegen Datenschutzgrundsätze.

Herr Völksen bittet daher um die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens.

Auf die Eingangsbestätigung vom 04. Okt. 2019 ergänzte Herr Völksen seine Beschwerde dahingehend, dass zwischenzeitlich das schriftliche Urteil des Kreisparteigerichts vorliege und der CDU-Stadtverbandsvorsitzende seinen Ausschluss aus der Partei mit dem Ausschluss aus der CDU-Ratsfraktion begründet habe. Dieser Fraktionsausschluss sei jedoch rechtswidrig. Unabhängig davon habe Bürgermeister Lehrke dem Vorsitzenden des Kreisparteigerichts die Gründungsniederschrift der UfS vom 26. März 2019 mit Schreiben vom 01. April 2019 zugeleitet. Dies sei erfolgt, obwohl er in der Ratssitzung vom O4. April 2019 noch keine Stellung bezogen habe (laut Herrn Völksen „noch in der Prüfung!“). Wenn überhaupt, wären Anträge und Informationen im Parteigerichtsverfahren durch den Stadtverbandsvorsitzenden als Antragsteller zu übermitteln. Dem Bürgermeister sei das Gründungsprotokoll in seiner Funktion als Hauptverwaltungsbeamter und Verwaltungsvorstand zugegangen, nicht als Parteimitglied. Die Weiterleitung an den Bürgermeisterkollegen, der zufällig auch Vorsitzender des Kreisparteigerichts ist, sei aus den dargelegten Gründen sehr bedenklich. Die Beschwerde bezieht sich auf die Weitergabe von dienstlichen Unterlagen in den politischen/parteilichen Bereich.

 

Herr Lehrke wurde mit Schreiben vom 04.10.2019 und 10.10.2019 um Stellungnahme zu den von Herrn Völksen erhobenen Vorwürfen gebeten. Die in der Beschwerde des Herrn Völksen vorgetragenen Vorwürfe weißt der Bürgermeister in seinen Stellungnahmen zurück.

Die diesbezüglichen Stellungnahmen von Herrn Lehrke vom 07.10.2019, 09.10.2019 und 10.10.2019 liegen mit folgendem Inhalt vor:

 

In einem laufenden Parteiausschlussverfahren gegen Herrn Völksen habe der CDU-Stadtverband als weiteren Grund für den Ausschlussantrag nachträglich die Gruppenbildung „Unabhängig für Sehnde (UfS)“ von Herrn Völksen und Herrn Wilke eingebracht. Das Verfahren wurde vor dem Kreisparteigericht der CDU Hannover – Land geführt, Vorsitzender ist Herr Rolf-Axel Eberhardt, Bürgermeister der Stadt Wunstorf.

Herr Eberhardt habe Herrn Lehrke am Rande eines dienstlichen Telefonates befragt, ob die Angabe des CDU-Stadtverbandes, Herr Völksen habe mit einem weiteren Ratsmitglied eine eigene Gruppe gebildet, zutreffend sei und ob es dafür Belege gäbe. Herr Lehrke habe diese Frage mündlich beantwortet und ihm auf sein Bitten hin die Mitteilung der Gruppe „UfS“ über die Gruppengründung zugesandt.

Bei dem Schreiben handele es sich keinesfalls wie von Herrn Völksen behauptet um das Gründungsprotokoll der UfS, dieses lag und liege ihm nicht vor.

 

Herr Lehrke habe Herrn Eberhardt dasjenige Schreiben zur Verfügung gestellt, das von Herrn Wilke per E-Mail am 28.03.2019 an ihn als Bürgermeister gesandt wurde. In der E-Mail wurde ausdrücklich erwähnt: „Die örtliche Presse wird darüber zeitgleich in Kenntnis gesetzt.“ Das benannte Schreiben hatte als Adressaten den Bürgermeister und die Ratsvorsitzende. Herr Lehrke habe den Rat in der Sitzung am 4. April 2019 öffentlich über die Gruppengründung informiert.

Entsprechende Presseberichte seien bei www.sehnde-news.de am 29.3.2019 und  in der HAZ am 2.4.2019 erschienen .

Herr Lehrke habe daher auf ausdrückliche Anfrage nur die Dinge weitergegeben, die von den Herrn Völksen und Herrn Wilke selbst durch Presseinformation öffentlich gemacht worden waren.

Herr Völksen spricht weiterhin von einem „krassen Verstoß gegen Datenschutzgrundsätze“, ohne benennen zu können, gegen welche Regelungen verstoßen worden sei.

Dieser Vorwurf entbehre jeglicher Grundlage, denn – wie schon erwähnt –Herr Völksen und Herr Wilke selbst hätten den Vorgang öffentlich gemacht.

Er verweist auf die als Anlage beigefügte Mail des Herrn Wilke und das angesprochene Schreiben.

 

Ergänzend nimmt Herr Lehrke am 10.10.2019 zu den ergänzenden Ausführungen des Herrn Völksen wie folgt Stellung:

 

Die Behauptungen zum Parteiausschlussverfahren seien falsch, Fragen dazu könne Herr Lutz Lehmann beantworten. Der Sachverhalt habe aber auch keinen Bezug zu der von Herrn Völksen erhobenen Dienstaufsichtsbeschwerde.

Die Aussage, er hätte in der Ratssitzung am 4. April keine Stellung bezogen, entspräche nicht den Tatsachen. Ausweislich der Protokollauszüge habe er sowohl in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 1. April 2019 als auch in der öffentlichen Ratssitzung am 4. April 2019 die Bildung der Gruppe UfS mitgeteilt. Herr Völksen sei bei beiden Sitzungen anwesend gewesen.

Die Information, dass die Gruppe UfS gegründet wurde, habe das Kreisparteigericht vom Stadtverbandsvorsitzenden erhalten. Herr Eberhardt habe Herr Lehrke zu dem Thema nach Erhalt dieser Information befragt. Und Herr Lehrke  wiederholt seine Aussage der ersten Stellungnahme dahingehend, dass es eine Mitteilung über die Gruppenbildung gewesen sei, die zeitgleich der Presse zugegangen war und schon bei www.sehnde-news.de veröffentlicht wurde. Die Behauptung er hätte das Gründungsprotokoll herausgegeben, sei schlichtweg falsch, da ihm dieses nicht bekannt sei.

 

 

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein formloser Rechtsbehelf, der sich gegen das persönlich-dienstliche Verhalten eines Angehörigen der öffentlichen Verwaltung richtet. Ziel der Dienstaufsichtsbeschwerde ist es, dienstaufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen diese Person zu veranlassen. Als formloser Rechtsbehelf kann die Dienstaufsichtsbeschwerde keine förmlichen Rechtsbehelfe (Rechtsmittel) hinsichtlich einer Sachentscheidung ersetzen. Der Beschwerdeführer ist Ratsherr im Rat der Stadt Sehnde. Als Beschwerdeführer hat Herr Völksen grundsätzlich einen Anspruch auf Bescheidung seiner Dienstaufsichtsbeschwerde, aber keinen Anspruch auf eine Begründung.

 

 

Unter Berücksichtigung der in der Beschwerde geäußerten Vorwürfe, der Stellungnahmen des Bürgermeisters vom sowie Aktenlage stellt sich die Gesamtsituation wie folgt dar:

 

Unstreitig hat Herr Lehrke das Schreiben der UfS vom 26.03.2019 am 01.04.2019 an den Vorsitzenden des Kreisparteigerichts der CDU Hannover-Land übersandt. Dieser hatte die Information über die Gründung der UfS über den Stadtverband der CDU erhalten und sich bei Herrn Bürgermeister Lehrke in dessen Funktion als Hauptverwaltungsbeamten erkundigt, ob dieses der Stadt bekannt sein und ob es ein offizielles Dokument gebe. Das vom UfS-Mitglied Fritz Wilke zeitgleich der Stadt Sehnde und der Presse mit Email vom 28.03.2019 bekannt gegebene Schreiben vom 26.03.2019 wurde von Bürgermeister Lehrke weitergegeben, nicht aber ein Gründungprotokoll der UfS welches ihm zu keiner Zeit vorgelegen hat. Die weitergegeben Informationen waren insoweit bereits mit der Email von Herrn Wilke vom 28.03.2019 an die Presse geleitet, waren somit öffentlich und wurden am 29.03.2019 und 04.04.2019 (Sehnde –News) und 02.04.2019 (HAZ) veröffentlicht.

Der Verwaltungsausschuss wurde am 01.04.2019 und der Rat am 04.04.2019 über die Gruppengründung UfS ausweislich der Sitzungsprotokolle informiert.

Eine Amtsverschwiegenheit endet spätestens dann, wenn die Angelegenheit jedermann, z.B. durch die Presse zugänglich geworden ist; dies ist mit der Übersendung des Schreibens vom 26.03.2019 an die Presse und spätestens mit der Veröffentlichung durch die Presse am 29.03.2019 erfolgt. Die Informationsweitergabe an den Vorsitzenden des CDU-Kreisgerichts erfolgte am 01.04.19, somit nach der Veröffentlichung durch die UfS selbst.

Der von Herrn Völksen gerügte schwere Datenschutzverstoß ist aufgrund der vorgenannten Gründe nicht ersichtlich.

 

Da der Vorsitzende des CDU-Kreisgerichts Herrn Lehrke in seiner Funktion als Sehnder Bürgermeister um die benannte Auskunft gebeten hat, liegt diesbezüglich auch keine unzulässige Vermischung von Bürgermeisteramt und Parteimitgliedschaft des Bürgermeisters vor.

 

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde verfolgt das Ziel, ein persönlich-dienstliches Fehlverhalten von Amtsträgern zu ahnden und dienstaufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen diese Person zu veranlassen. Zum Zeitpunkt der frühestmöglichen Ratsentscheidung am 07.11.2019 ist der bisherige Bürgermeister nicht mehr im Amt, so dass die Verhängung von dienstaufsichtsrechtlichen Maßnahmen ins Leere liefe. Eine Wiederholungsgefahr besteht aufgrund der beendeten Amtszeit ebenfalls nicht.

Vor dem Hintergrund, dass weder der Vorwurf des Datenschutzverstoßes noch der Vermischung von Parteimitgliedschaft und Amt bestätigt werden konnten, kann ein persönlich-dienstliches Fehlverhalten nicht festgestellt werden.

 

Die Sachverhaltsermittlung hat zusammenfassend ergeben, dass die vom Beschwerdeführer geäußerten Vorwürfe gegen das Verhalten des Bürgermeisters Lehrke nicht zutreffend sind. Das persönlich-dienstliche Verhalten des Bürgermeisters ist daher nicht zu beanstanden.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

Dienstaufsichtsbeschwerde des Herrn Hartmut Völksen

Stellungnahmen des Bürgermeisters Lehrke

Email vom 28.03.2019 und Schreiben der UfS vom 26.03.2019

Email an den Vorsitzenden des CDU-Kreisgerichts

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlagen zur BV 2019-0632 Dienstaufsichtsbeschwerde (6044 KB)