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Vorlage - 2019/0616  

Betreff: Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes (Teil 7) für die Schulen in der Trägerschaft der Stadt Sehnde für die Jahre 2020-2025
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Schule, Sport und Kultur   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales Vorberatung
24.10.2019 
Sitzung des Fachausschusses Schule, Sport, Kultur, Soziales zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
MEP 2020-2025

Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales empfiehlt den Beschluss zu b) zu fassen.

b)      Der Verwaltungsausschuss nimmt den Medienentwicklungsplan (Teil 7) für die Jahre 2020 – 2025 für die Schulen in der Trägerschaft der Stadt Sehnde zustimmend zur Kenntnis.

 

 


Sachverhalt:

Der Medienentwicklungsplan (MEP) Teil 6 für die Schulen in der Trägerschaft der Stadt Sehnde wurde zuletzt mit der Drucksache Nr. 2014/030 fortgeschrieben. Er endet 2019. Ab dem Jahr 2020 ist der MEP daher fortzuschreiben und wird mit dem Teil 7 für die Jahre 2020-2025 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die Sehnder Schulen wurden Anfang des Jahres durch den Schulträger aufgefordert Medienentwicklungskonzepte aufzustellen und fortzuschreiben. Hierbei erfolgte eine fachliche Begleitung durch den Schulträger und auf Schulseite ergänzend durch landeseigene Beratungsstellen. Die Medienentwicklungskonzepte der Schulen sind einerseits wichtig, um die Ausstattung der Schulen mit EDV zu steuern, sie sind aber auch gleichzeitig Voraussetzung um Fördermittel aus dem Digitalpakt in Anspruch nehmen zu können (Vorlage 2019/585). Nach Rd.Erl d.MK vom 08.08.2019 ist ohne ein Medienentwicklungskonzept eine Beantragung von Fördermitteln für die jeweilige Schule nicht möglich

 

Die Fortschreibung des MEP 2020-2025 greift Erfahrungen des auslaufenden Planungszyklus und aktuelle Entwicklungen in der Schullandschaft, die in den Medienentwicklungskonzepten der einzelnen Schulen genannt wurden, auf. Seitens des Schulträgers ist es aber auch wichtig möglichst einheitliche Grundstrukturen zu schaffen um den administrativen Aufwand zu optimieren.

 

Die wesentlichen Änderungen bzw. Inhalte sind folgende:

 

  1. Strukturierte Vernetzung in allen Sehnder Schulen (S. 12 ff)
    Um künftig digitales Lernen in Schulen zu ermöglichen ist es Voraussetzung leistungsfähige Vernetzungen zu schaffen. Teilweise sind diese Vernetzungen veraltet (KGS), bzw. noch gar nicht vorhanden (Astrid-Lindgren-Schule, Wilhelm-Raabe-Schule). Dies ist ein Förderthema im Rahmen des Digitalpaktes.
  2. Standardisierte Ausstattung (S. 14 f)
    Der Medieneinsatz ist nicht in allen Klassenräumen möglich, da hier nur punktuell ausgestattet wurde. Hier ist künftig nachzubessern, aber auch auf eine einheitliche Ausstattung Wert zu legen. Dies reduziert den Administrationsaufwand, erhöht die Einsatzmöglichkeiten und gibt Planungshilfe für künftige Erweiterungen.
  3. WLAN Erweiterung in allen Schulen (S. 15 f)
    Sowohl die Grundschulen als auch die KGS benötigen eine gute WLAN- Abdeckung. Bei Vernetzungsarbeiten sollten zumindest die Voraussetzungen geschaffen werden um künftig WLAN Verbindungen zu ermöglichen.
  4. Bandbreitenerhöhung in den Schulen (S. 18 f)
    Im Rahmen der bestehenden Verträge mit den Telekommunikationsunternehmen wurden die Bandbreiten vertraglich angepasst. Im Rahmen des Breitbandausbaus übernimmt die Region Hannover die Herstellung eines 1 Gbit/S Anschlusses, sofern private Anbieterhier nicht aktiv werden. Ein Markterkundungsverfahren der Region Hannover hat ergeben, dass an der KGS und der Astrid-Lindgren-Schule entsprechende Bandbreiten nicht zur Verfügung stehen und auch keine Ausbauabsichten privater Anbieter vorliegen. Bei den anderen Schulstandorten wollen private Telekommunikationsunternehmen in naher Zukunft den Ausbau übernehmen.
  5. Office-Lizenzen an Grundschulen (S. 11 f)
    Hier ist künftig die Anschaffung von Office- Lizenzen über den Microsoft Select Plus-Rahmenvertrag vorzunehmen. Die bisherige Praxis Open-Source-Produkte einzusetzen war nicht praktikabel.

 

Bei den finanziellen Auswirkungen (Seite 20 f) handelt es sich zum Großteil um turnusmäßige Ersatzbeschaffungen am Ende der Nutzungsdauer. Basis sind die genannten Standzeiten und die derzeitigen marktüblichen Kalkulationspreise. Ergänzende Beschaffungen sind im MEP beschrieben. Neu ist die Ausstattung der 1. und 2. Klassen an den Grundschulen mit interaktiven Tafeln. Sofern dies über den Digitalpakt förderfähig ist, wird dies vorrangig aus diesen Mitteln erfolgen.

 

Nicht berücksichtigt bei den finanziellen Auswirkungen sind die notwendigen Vernetzungsarbeiten. Hierzu sollen ebenfalls im Wesentlichen Mittel des Digitalpaktes eingesetzt werden (Vorlage 2019/0585), die in den Jahren 2019 – 2023 abrufbar sind stehen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

2020   95.300 €
2021  159.000 €

2022  155.500 €
2023  220.000 €
2024  122.500 €
2025  111.000 €

 

 


Anlage/n:

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich MEP 2020-2025 (1038 KB)