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Vorlage - 2019/0610  

Betreff: Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sehnde
hier: Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 und Investitionsplan für den Zeitraum bis 2023

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
17.10.2019 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
07.11.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Haushaltsplan 2020 Stadtentwässerung einschl. nachr. Haushaltssatzung

Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

 

b)      Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

 

c)      Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020, die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2021 bis 2023 und der Stellenplan 2020 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung in den der Beschlussvorlage 2019/0610 beigefügten Fassungen werden gem. §§ 27 und 28 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) beschlossen. Die Haushaltssatzung 2020 ist nachrichtlich beigefügt.
  2. Dem von der Stadtwerke Sehnde GmbH aufgestellten Investitionsplan 2020 für den Bereich Abwasser in Höhe von 5.336.300 € wird zugestimmt.
  3. Der zurzeit gültige Gebührensatz für die Niederschlagswasserbeseitigung beträgt unverändert 0,25 €/qm.

Der zurzeit gültige Gebührensatz für die Schmutzwasserbeseitigung beträgt unverändert 3,55 €/cbm

  1. Die bisher gültigen Gebührensätze im Bereich der dezentralen Abwasserbeseitigung werden beibehalten.

 

 


Sachverhalt:

Der von der Stadtwerke Sehnde GmbH in Abstimmung mit der Betriebsleitung aufgestellte Haushaltsplan 2020 für den Eigenbetrieb - Stadtentwässerung Sehnde – mit der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Geschäftsjahre 2021 bis 2023 ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Außerdem ist der Investitionsplan 2020 der Stadtwerke Sehnde GmbH für den Bereich Abwasser und die mittelfristige Investitionsplanung für die Geschäftsjahre 2021 bis 2023 beigefügt. Der Investitionsplan ist gemäß § 5 Ziffer 2 des Entsorgungsvertrages zwischen der Stadt und der Stadtwerke GmbH in Abstimmung mit der Stadtentwässerung aufgestellt worden und bedarf der Zustimmung des Rates. Die von der Kommunalaufsichtsbehörde der Region Hannover geforderte Haushaltssatzung für den Haushaltsplan 2020 ist rechtlich nicht erforderlich. Auf Wunsch der Kommunalaufsicht wird die Haushaltssatzung 2020 ausschließlich nachrichtlich beigefügt.

 

Der Frischwasserverbrauch und der damit verbundene Ertrag aus der Abwassermenge wird nach heutiger Schätzung im Vergleich zum Planansatz des Jahres 2019 nur unwesentlich, um 4.203 cbm auf 1.048.974 cbm sinken. Im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung wurde die Prognose der zu veranlagenden versiegelten Flächen um 13.421 qm auf 1.897.720 qm angehoben. Grund sind zusätzliche Flächen durch Neubaugebiete, die in 2020 erstmalig veranlagt werden.

 

Die Schmutzwassergebühr muss nach heutiger Planung in 2020 nicht angepasst werden. Es kann bei der seit 2017 gültigen Gebührenhöhe von 3,55 €/cbm bleiben.

Die Gebühr für die Niederschlagwasserbeseitigung kann ebenfalls beibehalten werden. Nach der Gebührensenkung in 2014 beträgt sie weiterhin 0,25 € je Quadratmeter Veranlagungsfläche.

 

Dazu trägt die Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 714.100 € bei, die damit gleichzeitig den Ergebnishaushalt 2020 ausgleicht. Die Gesamtsumme der Erträge und Aufwendungen beträgt damit 5.683.200 €

 

Nach der vorgelegten mittelfristigen Finanzplanung wird es auf Grund der ausgewiesenen Fehlbeträge in den Folgejahren voraussichtlich zu Gebührenanpassungen kommen.

 

Die Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich resultiert aus der Verpflichtung, die Überschüsse der betriebswirtschaftlichen Ergebnisse der Vorjahre gem. § 5 NKAG abzubauen zu müssen. Der entsprechende Nachweis wird mit der Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung zu einem späteren Zeitpunkt zur Beratung vorgelegt. Dann wird insbesondere auf die vorgetragenen Überschüsse bzw. Fehlbeträge eingegangen. Auch der voraussichtlichen Entwicklung des Ergebnisses des Jahres 2019 wird dabei mit der dort vorgelegten Zwischenkalkulation Rechnung getragen.

 

Die größte Aufwandsposition im Ergebnishaushalt ist das Betreiberentgelt, das nach dem abgeschlossenen Entsorgungsvertrag zu entrichten ist. Das Betreiberentgelt für das Wirtschaftsjahr 2020 verringert sich gegenüber dem Planansatz 2019 um 32.700 € auf 4.343.300 €. Diese Senkung ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass der Erfahrung der vergangenen Jahre Rechnung getragen wird und erhöhte Abschreibung auf das Anlagevermögen sowie erhöhter Kapitaldienst in Folge des hohen Investitionsvolumens nicht in voller Höhe, sondern nur entsprechend des voraussichtlichen Baufortschritts veranschlagt wurden. Die Ermittlung des Betreiberentgeltes ist auf Seite 12 der Anlage zu dieser Beschlussvorlage im Einzelnen aufgeführt.

 

Die weiteren Positionen des Ergebnishaushaltes 2020 sind entsprechend angepasst und fortgeschrieben worden. Sie sind auf Seite 11 erläutert. Dabei ist zu beachten, dass die Planansätze 2019 im Hinblick auf Abweichungen zum voraussichtlichen Ergebnis 2019 nicht überarbeitet wurden. Dieses Ergebnis ist mit der Beschlussvorlage 2019/0609 vorgelegt worden.

Der Investitionsplan 2020 der Stadtwerke – Bereich Abwasser – ist, wie bereits erläutert, zwischen der Stadt und der Stadtentwässerung abgestimmt und enthält auch die Maßnahmen, die im Haushaltsplanentwurf 2020 der Stadt veranschlagt sind. Die Gesamtinvestitionssumme in Höhe von 5.336.300 € beinhaltet die notwendigen Kanalbaumaßnahmen, die auf Seite 8 der Anlage im Einzelnen aufgeführt sind.

Auf Seite 9 ist die Stellenübersicht beigefügt. Die Anzahl der Beschäftigtenstellen in 2020 hat sich gegenüber 2019 um 0,84 Stellen verringert. Grund ist das Ausscheiden eines Mitarbeiters aus Altersgründen. Dies wird sich auch im Finanzplanungszeitraum 2021 fortsetzen. Die neu einzustellenden Mitarbeiter sind in Zukunft nicht mehr bei der Stadtentwässerung, als Mitarbeiter der Stadt Sehnde, sondern bei der Stadtwerke Sehnde GmbH beschäftigt und damit nicht mehr im hier vorgelegten Stellenplan nachzuweisen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

Siehe Anlage

Siehe Anlage

Aufwendungen

Siehe Anlage

Siehe Anlage

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

Siehe Anlage

Siehe Anlage

Auszahlungen

Siehe Anlage

Siehe Anlage

 

 


Anlage/n:

Haushaltsplan 2020 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung sowie nachrichtliche Haushaltssatzung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Haushaltsplan 2020 Stadtentwässerung einschl. nachr. Haushaltssatzung (2275 KB)