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Vorlage - 2019/0544  

Betreff: Vereinbarung zur Förderung von betrieblichen Betreuungsplätzen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Kindertagesstätten und Jugend   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend Vorberatung
24.06.2019 
Sitzung des Fachausschusses Kindertagesstätten und Jugend ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
03.07.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1: Vereinbarung zur Unterstützung betrieblicher Kindertagesbetreuung
Anlage 2: Eckpunkte zur Förderung der betrieblichen Kinderbetreuung in der Region hannover als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe Stand: 07.05.2019

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen

 

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen

 

c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt rückwirkend zum 01.08.2018 die Eckpunkte der Zusatzvereinbarung zur bestehenden „Vereinbarung zur Unterstützung betrieblicher Kindertagesbetreuung“ und den damit verbundenen höheren monatlichen Förderbetrag von 250,00 € für die Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen in Betriebskitas durch Kinder aus der Stadt Sehnde mit dem Ziel der Beitragsfreiheit.

 

 


Sachverhalt:

In Ergänzung zu der bestehenden interkommunalen „Vereinbarung zwischen den Kommunen in

der Region Hannover und der Region Hannover über die Inanspruchnahme von Plätzen in

Kindertageseinrichtungen außerhalb der Wohnsitzkommune der Personensorgeberechtigten“

hat die Region Hannover in Zusammenarbeit mit den Kommunen in der Region Hannover in 2015 eine „Vereinbarung zur Unterstützung betrieblicher Kindertagesbetreuung“ entwickelt. Dieser hat der Rat der Stadt Sehnde in seiner Sitzung am 17.12.2015 zugestimmt.

Nach dieser werden derzeit die Träger von betrieblichen Kindertagesstätten monatlich mit einem Betrag von 150,00 € je Sehnder Kind, das eine solche Kita besucht, bezuschusst.

 

Seit dem 01.08.2018 haben alle Träger, die vom Land Niedersachsen Leistungen nach §§ 16, 16 a oder 16 b KiTaG (Finanzhilfe) beziehen die Beitragsfreiheit für maximal acht Stunden Betreuung täglich anzuwenden.

Gemäß § 15 Abs. 3 KitaG erhalten Betriebskitas, die keine öffentlichen Plätze zur Verfügung stellen, keine Landesfinanzhilfe. Diese Kitas haben daher die Beitragsfreiheit nicht umgesetzt.

 

Somit haben sich einige Betriebskitas in der Landeshauptstadt Hannover an die Region bzw. an die regionsangehörigen Kommunen gewandt und eine höhere Bezuschussung gefordert, damit auch sie die Eltern beitragsfrei stellen.

Die Landeshauptstadt ist dieser Forderung bereits nachgekommen und hat ihre Zuschussbeträge erhöht:

 

  • Die Stadt Hannover zahlt auf Antrag zusätzlich zu den bisherigen 150,- € bis zu 305,- € (max. bisheriger Elternbeitrag Kiga) bzw. 320,- € (max. bisheriger Krippenbeitrag) pro Ü3-Platz/Monat an die reinen Betriebskitas, die keine Finanzhilfe vom Land erhalten.

 

  • Die Betriebskitas, die öffentliche Plätze vorhalten und somit die Landesfinanzhilfe erhalten, die Kosten in Höhe v. 130,- € pro Platz/Monat deckt, erhalten zusätzlich zu den bisherigen 150,- € bis zu 175,- € (305,- € – 130,- €) bzw. 190,- € bei Krippenbesuch (320,- € -130,- €) pro betrieblichem Ü3-Platz/Monat

 

Ziel der Stadt Hannover ist die Beitragsfreiheit auch in Betriebskitas. Voraussetzung der Förderung ist daher die Gewährung der Beitragsfreiheit durch die Träger.

 

Diesem Ziel möchte sich die Region Hannover gemeinsam mit den regionsangehörigen Kommunen anschließen.

 

In einer Sondersitzung der AG KiTa wurden daher folgende Eckpunkte vereinbart, die

Gegenstand einer Zusatzvereinbarung zur bestehenden „Vereinbarung zur Unterstützung

betrieblicher Kindertagesbetreuung“ werden sollen:

 

  1. Zahlung von 100,00 Euro* pro Kind und Monat bei einem Ganztagsplatz ab dem Monat der Vollendung des 3. Lebensjahres zusätzlich zu den über die (Grund-) Vereinbarung zur Unterstützung betrieblicher Kindertagesbetreuung zu zahlenden 150,00 Euro

Sofern vor dem 01.08.2018 ein geringerer Kostenbeitrag als 100,00 Euro durch die

Eltern zu zahlen war, ist dieser Betrag maßgeblich.

 

  1. Zahlung nur bei Gewährleistung der Beitragsfreiheit durch den Träger.

 

  1. Rückwirkende Zahlung ab 01.08.2018

 

  1. Kündigungsregelung wie bei der (Grund-)“Vereinbarung zur Unterstützung betrieblicher Kindertagesbetreuung“.

 

Der neue Förderbetrag in Höhe von 250,00€ setzt sich zusammen aus der durchschnittlichen Gebühr aller Regionskommunen für acht Stunden Betreuung täglich (230,00 €, Sehnde derzeit 232,00€) plus die bisherige Förderung von 150,00 € gemäß der bestehenden Förderung, abzüglich der durch die Finanzhilfe gedeckten Kosten pro Platz pro Monat in Höhe von 130,00 €.

 

Da kein Anspruch auf Beitragsfreiheit in Tageseinrichtungen, die keine Finanzhilfe nach den §§ 16, 16 a oder 16 b KiTaG erhalten, besteht, wird auf eine separate höhere Förderung, so wie es die Stadt Hannover vorsieht, für diese Kitas verzichtet.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

Anlage 1: Vereinbarung zur Unterstützung betrieblicher Kindertagesbetreuung

Anlage 2: Eckpunktepapier zur Förderung der betrieblichen Kinderbetreuung in der Region Hannover als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe Stand: 07.05.2019

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1: Vereinbarung zur Unterstützung betrieblicher Kindertagesbetreuung (147 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2: Eckpunkte zur Förderung der betrieblichen Kinderbetreuung in der Region hannover als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe Stand: 07.05.2019 (13 KB)