Inhaltsbereich

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2019/0533  

Betreff: Entwurf des Lärmaktionsplans für die Stadt Sehnde
hier: Beschluss über die Öffentliche Auslegung gemäß § 47d Abs. 3 BlmSchG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
22.05.2019 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt (offen)   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
LAP_Sehnde_3._Stufe

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

Dem Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Sehnde wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG für die Dauer eines Monats beschlossen.

 


Sachverhalt:

Für die Stadt Sehnde ist ein Lärmaktionsplan (LAP) nach EU-Umgebungslärmrichtlinie aufzustellen. Betrachtet wird vorliegend in der 3. Stufe das lärmrelevante Straßennetz mit Verkehrsmengen von mehr als 8.000 Kfz/24 h. Für den Straßenverkehr wurden Lärmkarten vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) in Hildesheim gem. VBUS (vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen) erarbeitet und zur Verfügung gestellt. Die Zählstellen der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, die vom GAA für die Ermittlung der Verkehrsmengen auf dem Betrachtungsnetz herangezogen wurden, liegen außerorts und bilden daher die tatsächliche Situation nur ungenau ab.

Im Rahmen des derzeit in Bearbeitung befindlichen Verkehrsentwicklungsplans (VEP) der Stadt Sehnde wurden Verkehrserhebungen durchgeführt, die weitere Konfliktbereiche aufzeigen. Auf Grundlage dieser Erhebungen und dem daraus prognostizierten Erweiterungsnetz wurde der vorliegende Entwurf des LAP erarbeitet. Die Erarbeitung des Erweiterungsnetzes gemäß RLS 90 (Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen) auf Grundlage dieser Erhebungen ist beim GAA beantragt. Sobald diese Karten vorliegen, werden die Daten im Entwurf nachgepflegt.

 

Begründung:

Zur Weiterführung des Verfahrens ist zur Aufstellung des LAP der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

 

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie fordert eine umfassende Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit. Nach § 47d Abs. 3 BImSchG ist die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Aufstellung des LAP vorgeschrieben. In Anlehnung an die etablierte Vorgehensweise im Zuge von Bauleitplanverfahren empfiehlt die Verwaltung, den Entwurf des LAP nach Beschluss durch den Verwaltungsausschuss für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Öffentlichkeit hat in dieser Zeit die Möglichkeit, ihre Anregungen und Bedenken zum Entwurf des LAP abzugeben. Parallel dazu werden relevante Träger öffentlicher Belange beteiligt. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird die Verwaltung den überarbeiteten Entwurf des LAP mit einem Abwägungsvorschlag unter Beteiligung der Ortsräte erneut zum Beschluss vorlegen.

 

Die Maßnahmenvorschläge aus der Lärmaktionsplanung werden mit dem in der Überarbeitung befindlichen VEP abgestimmt. Bestimmte verkehrliche Maßnahmen werden im Prozess des VEP vertiefend betrachtet und diskutiert.

 

Der Entwurf des Lärmaktionsplans wird mit Unterstützung eines externen Fachgutachters erarbeitet.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

- Lärmaktionsplan 3. Stufe, Entwurf

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich LAP_Sehnde_3._Stufe (29428 KB)