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Vorlage - 2019/0522  

Betreff: Investitionskostenzuschuss für die Sanierung des Ballfangzaunes und der Bewässerungsanlage auf dem Tennisgelände des TV Eintracht Sehnde;
Antrag vom 15.03.2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:FD Schule, Sport und Kultur   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales Information ohne Beratung
13.06.2019 
Sitzung des Fachausschusses Schule, Sport, Kultur, Soziales (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag TV Eintracht Sehnde vom 15.03.2019

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 15.03.2019, eingegangen am 20.03.2019, hat der TVE Sehnde einen Zuschuss nach der Richtlinie zur Förderung der Sportvereine im Gebiet der Stadt Sehnde beantragt.

 

Geplant ist die Erneuerung der Ballfangzäune rund um die Tennisanlage im Bereich der Chausseestraße und der Bewässerungsanlage. Die Maßnahme soll rund 52.473,41 € kosten. Daneben will der Verein rund 120 Stunden Eigenleistungen erbringen (120 h x 7,5 € = 900,00 €).

Die zuwendungsfähigen Kosten würden sich somit auf 53.373,41 € belaufen. Nach der eingangs benannten Förderrichtlinie ist die Maßnahme grundsätzlich förderfähig, da es sich um eine Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahme nach § 4 Abs. 1 der Richtlinie handelt. Gemäß § 5 Abs. 2 Buchstabe a kann die Bezuschussung bis zu 20 %, maximal 5.000 € betragen.

 

Der Verein hat auch einen Antrag beim Regionssportbund auf Bezuschussung gestellt, über den noch nicht entschieden ist. Die Maßnahme würde von dort mit maximal 30 % und somit rund 16.000 € bezuschusst werden. Leistungen Dritter (Regionssportbund) wären zunächst abzusetzen.

 

Es bliebe demnach ein ungedeckter Teil von rund 37.373,41 €. Auf diesen Diffenenzbetrag gewährt die Stadt Sehnde 20 % Zuschuss, maximal jedoch 5.000 €. Die restlichen nicht gedeckten Mittel (rund 32.373,41 €) würde der Hauptverein finanzieren.

 

Anträge für Investitionen über 25.000 € sind bis zum 30.06 eines Jahres einzureichen, da über die Maßnahme im Rahmen der städtischen Haushaltsplanberatungen gesondert entschieden wird

 

Der Erbbauvertrag für das Grundstück wurde erst kürzlich bis zum 04.12.2077 verlängert (Vorlage 2019/0521).

 

Der Verein wird durch die Verwaltung darüber informiert einen Stundennachweis für die Eigenleistungen zu führen und die Unternehmerrechnungen zeitnah einzureichen. Über die genaue Höhe des Zuschusses ist im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2020 zu entscheiden.

 

 


Anlage/n:

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antrag TV Eintracht Sehnde vom 15.03.2019 (2186 KB)