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Vorlage - 2019/0476  

Betreff: Schaffung weiterer Hortplätze im Hort Ilten durch Doppelnutzung von Klassenräumen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Kindertagesstätten und Jugend   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend Vorberatung
18.02.2019 
Sitzung des Fachausschusses Kindertagesstätten und Jugend ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
28.02.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.

 

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.

 

c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Erweiterung des Hortes Regenbogen in Ilten um eine Gruppe mit 12 Betreuungsplätzen durch Doppelnutzung eines Klassenraumes zum 01.08.2019.

 

 


Sachverhalt:

Aktuell bietet die Stadt Sehnde am Grundschulstandort Ilten insgesamt 60 Betreuungsplätze im Hort Regenbogen an. Diese 60 Hortplätze sind in einer mobilen Raumeinheit auf dem Schulhof der Wilhelm-Raabe-Schule untergebracht. Seit Einrichtung der mobilen Raumeinheit im Sommer 2014 wurde der Hort kontinuierlich erweitert.

Zum kommenden Kitajahr 2019/2020 sind insgesamt 24 Anträge auf einen Hortplatz für den Hort Regenbogen in Ilten in der Stadtverwaltung eingegangen, zur Verfügung stehen jedoch lediglich 11 Plätze. Diese wurden bereits Anfang Januar vergeben. Derzeit stehen noch 10 Kinder auf der Warteliste für den Hort Regenbogen.

Einen Rechtsanspruch auf einen Hortplatz gibt es aktuell nicht. Eine weitere Vergrößerung der mobilen Raumeinheit zur Schaffung zusätzlicher Gruppen-/Betreuungsräume ist nicht möglich.

 

Im vergangenen August hat das Land Niedersachsen verschiedene Maßnahmen zur Sicherstellung des Rechtsanspruches in der Kindertagesbetreuung auf den Weg gebracht. Damit einhergehend wurde die gemeinsame Nutzung von Schulräumen durch Schule und Hort ermöglicht. Eine derartige Doppelnutzung wurde bisher vom Kultusministerium nicht genehmigt, so dass für jede Hortgruppe ein separater Gruppenraum mit einer Mindestgröße von zwei Quadratmetern je betreutem Kind zur Verfügung stehen musste.

 

Die mobile Raumeinheit, in der der Hort Regenbogen untergebracht ist, wurde im Sommer 2018 um einen vierten Raum erweitert, insgesamt besteht die Einheit somit aus vier Gruppen-/Klassenräumen plus Sanitärbereiche, Leitungsbüro und Mitarbeiterraum. Der zuletzt geschaffene Raum wird aktuell ausschließlich aufgrund gestiegener Schülerzahlen von der Grundschule als Klassenraum genutzt und auch im kommenden Schuljahr 2019/2020 zwingend als Klassenraum benötigt.

Um den weiteren Bedarf an Hortplätzen im Ortsteil Ilten zu decken, wird somit die Einrichtung einer vierten Hortgruppe mit 12 Betreuungsplätzen durch Doppelnutzung des in der mobilen Raumeinheit bereits vorhandenen Klassenraumes vorgeschlagen.

 

Für eine solche Doppelnutzung ist eine gemeinsame Nutzungsvereinbarung zwischen Schule und Hort notwendig. In dieser soll insbesondere die konzeptionelle Ausgestaltung und Einrichtung des Klassenraumes so geregelt werden, dass der Hort seinen Bildungs- und Erziehungsauftrag angemessen erfüllen kann. Diese Nutzungsvereinbarung ist Grundlage für den Erhalt einer Betriebserlaubnis für die Hortgruppe.

Alle weiteren Voraussetzungen für die Doppelnutzung entsprechen den Vorgaben der 1. DVO-KiTaG, wie zum Beispiel zwei Quadratmeter Bodenfläche je Kind, Mehrzweck-/Bewegungsraum ab der dritten Gruppe in einer Einrichtung, Trennung von Büro und Mitarbeiterraum ab der dritten Gruppe einer Einrichtung, ein zusätzlicher Hausaufgabenraum je Hortgruppe etc., und sind erfüllt. 

 

Durch den Betrieb einer vierten Hortgruppe entstehen zusätzliche Personalaufwendungen. Diese belaufen sich jährlich auf ca. 42.000,00 Euro, anteilig für 2019 entspricht dies ca. 17.000,00 Euro.

Weiterhin sind höhere Erträge durch Finanzhilfe und Hortgebühren zu erwarten. Die Finanzhilfe beläuft sich hierbei auf ca. 7.300,00 Euro und die Hortgebühren auf 25.000,00 Euro (Bei 100% Auslastung und Vollzahler). Anteilig für 2019 entspricht dies ca. 3.000,00 Euro Finanzhilfe und ca. 10.500,00 Euro Hortgebühren.

Es ist davon auszugehen, dass die entstehenden Mehraufwendungen bzw. das Defizit in Höhe von ca. 3.500,00 Euro im laufenden Haushalt gedeckt werden kann. 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n: