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Vorlage - 2019/0465  

Betreff: Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung und Verwendung der KIP 2-Mittel für die Schulinfrastruktur
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
20.02.2019 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
28.02.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt die Beschlüsse zu c) zu

    fassen.

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Im Produkt 36500 – Tageseinrichtungen für Kinder in städtischer Trägerschaft – bei der Investitionsnummer INV19.038 – Weiterleitung von Fördermitteln – wird die Einzahlung aus Fördermitteln aus dem Nds. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz für Schulinfrastrukur in Höhe von 432.772,33 € in das Produkt 11107 – Gebäude- und Liegenschaftsmanagement – zur Investitionsnummer INV19.039 – Ganztagsgrundschule Höver – verschoben.

 

  1. Im Produkt 36500 – Tageseinrichtungen für Kinder in städtischer Trägerschaft – wird bei der Investitionsnummer INV19.038 – Kinderhort Astrid-Lindgren-Grundschule - ein Investitionskostenzuschuss an die Infrastruktur Sehnde GmbH in Höhe 432.772,33 € zum Bau des Kinderhortes veranschlagt. Deckungsmittel stehen als Mehreinzahlungen im Produkt 11107 – Gebäude- und Liegenschaftsmanagement – bei der Investitionsnummer INV19.039 – Ganztagsgrundschule Höver – in gleicher Höhe zur Verfügung.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste hat in seiner Sitzung am 20.06.2018 die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob es möglich ist, die Fördermittel aus dem Nds. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz für Schulinfrastrukur (KIP 2-Mittel) in Höhe von 432.772,33 € an die Infrastruktur Sehnde GmbH (ISS) zum Bau des Kinderhortes Astrid-Lindgren-Grundschule weiterzuleiten und eine entsprechende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung anzustellen.

 

In den daraufhin geführten Abstimmungsgesprächen mit dem Nds. Ministerium für Inneres und Sport (MI) wurde die geplante Weiterleitung der Fördermittel sowie die vorgesehene Baußmaßnahme ausführlich erläutert. Nach Prüfung wurde durch das MI die eindeutige Aussage getroffen, dass das geplante Bauvorhaben förderfähig und die Weiterleitung der Fördermittel an eine Tochtergesellschaft der Stadt möglich ist.

 

Die durchgeführte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung hat ergeben, dass die Weiterleitung der Mittel wirtschaftlicher ist und hiermit das Eigenkapital der ISS gestärkt wird, was letztendlich auch die Mietaufwendungen der Stadt für die Einrichtung verringert.

 

Daraufhin hat der Rat in seiner Sitzung am 27.09.2018 unter Bezugnahme auf die BV Nr. 2018/0412 beschlossen, die Fördermittel aus dem Nds. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in Höhe von 432.772,33 € an die Infrastruktur Sehnde GmbH zur Teilfinanzierung des Kinderhortes an der Astrid-Lindgren-Grundschule weiterzuleiten.

Eine entsprechende Veranschlagung der Weiterleitung der Fördermittel wurde ebenfalls im Haushaltsplan 2019 beschlossen.

 

Diese Maßnahme wurde zum Ende des letzen Jahres in dieser Form in der vorgesehenen Datenbank des MI regististriert. Am 14.01.2019 hat das MI nun per Mail mitgeteilt, dass eine Förderung in der beschriebenen Form nach der Verwaltungsvereinbarung zum NkomInvFöG nun doch nicht möglich ist.

 

Um den Erhalt der Fördermittel in der genannten Höhe nicht zu gefährden, wird nunmehr vorgeschlagen, die Fördermittel für die Umgestaltung der Grundschule Höver zu einer Ganztagsgrundschule zu verwenden.

 

Da die ISS in der Finanzierung ihrer Baumaßnahme zum Bau des Kinderhortes den Zuschuss bereits fest berücksichtigt hat, wird weiterhin vorgeschlagen, der ISS einen Investitionszuschuss in Höhe der Fördermittel, also 432.772,33 €, zur Verfügung zu stellen.

 

Finanzielle Auswirkungen hat dies nur in der Hinsicht, dass die Mehrauszahlungen für den Investitionskostenzuschuss durch die Mehreinzahlungen für die Baumaßnahme „Ganztagsgrundschule Höver“ in gleicher Höhe gedeckt werden, wofür jedoch nach haushaltsrechtlichen Vorschriften eine außerplanmäßige Auszahlung vom Rat zu beschließen ist.

 

Somit wird vorgeschlagen, dass im Produkt 36500 – Tageseinrichtungen für Kinder in städtischer Trägerschaft – bei der Investitionsnummer INV19.038 – Weiterleitung von Fördermitteln - die Einzahlung aus Fördermitteln aus dem Nds. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz für Schulinfrastrukur in Höhe von 432.772,33 € in das Produkt 11107 – Gebäude- und Liegenschaftsmanagement – zur Investitionsnummer INV19.039 – Ganztagsgrundschule Höver – verschoben wird.

 

Im Produkt 36500 – Tageseinrichtungen für Kinder in städtischer Trägerschaft – wird bei der Investitionsnummer INV19.038 – Kinderhort Astrid-Lindgren-Grundschule - ein Investitionskostenzuschuss an die ISS in Höhe 432.772,33 € zum Bau des Kinderhortes veranschlagt. Deckungsmittel stehen als Mehreinzahlungen im Produkt 11107 – Gebäude- und Liegenschaftsmanagement – bei der Investitionsnummer INV19.039 – Ganztagsgrundschule Höver – in gleicher Höhe zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

432.772,33 €

432.772,33 €

Auszahlungen

432.772,33 €

432.772,33 €

 

 


Anlage/n:

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