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Vorlage - 2018/0421
Beschlussvorschlag:
a) Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen.
c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse:
Der Rat nimmt die Ergebnisse der Betriebsabrechnung 2017 zur Kenntnis und beschließt die Zwischenkalkulation 2018 sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2019.
Die zurzeit gültigen Gebührensätze im Bereich der zentralen Abwasserbeseitigung werden beibehalten.
Die zurzeit gültigen Gebührensätze im Bereich der dezentralen Abwasserbeseitigung werden beibehalten.
Sachverhalt:Die Stadt Sehnde unterhält die öffentliche Einrichtung - Stadtentwässerung - als Eigenbetrieb. Die Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme dieser öffentlichen Einrichtung sollen nach §5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermittelnden Kosten decken.
Das betriebswirtschaftliche Ergebnis der zentralen und der dezentralen Abwasserbeseitigung des Jahres 2017 sind dieser Beschlussvorlage mit den entsprechenden Betriebsabrechnungsbögen in der Anlage beigefügt.
Die zentrale Abwasserbeseitigung 2017 (BAB Anlage 2) schließt mit einem Fehlbetrag von 36.823,90 € ab, was einem Kostendeckungsgrad von 99,28 % entspricht. Das Ergebnis setzt sich zusammen aus einem Überschuss von 139.498,65 € bei der Schmutzwasserbeseitigung und einem Fehlbetrag von 119.982,61 € bei der Niederschlagswasserbeseitigung, sowie einem Fehlbetrag in Höhe von 56.339,94 € bei den Nebenkostenstellen.
Nach der als Anlage 4 beigefügten Übersicht ergibt sich für die Schmutzwasserbeseitigung in 2016 ein Überschuss von 820.839,90 €, bei der Niederschlagswasserbeseitigung ein Überschuss von 149.325,62 €.
Auf der Grundlage unveränderter Gebühren entwickelte sich nach dieser Übersicht entsprechend dem Ergebnis der Betriebsabrechnung für 2017 der Überschuss im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung auf 954.380,31 €. Im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung hat sich der vorhandene Überschuss auf 27.495,35 € verringert.
Auf der Basis nahezu gleichbleibender Gebührenerträge im Abwasserwasserbereich, bei einer Gebührenhöhe von 3,55 € /cbm bzw. 0,25 €/qm, wird nach dem Haushaltsplan 2018 im Ergebnishaushalt ein Fehlbetrag von 537.600 € ausgewiesen.
Nach der Zwischenkalkulation 2018 (Anlage 1) wird im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung noch ein Fehlbetrag von insgesamt 51.605,90 € (enthalten sind darin 7.805,90 € Verzinsung des Basisreinvermögens) erwartet, der sich auf den Schmutzwasserbereich mit insgesamt 45.209,91 und auf den Niederschlagswasserbereich mit 6.395,99 € Fehlbetrag auswirkt.
Im Verhältnis der festgestellten Überschüsse und Fehlbeträge des Vorjahres wird sich damit die Gesamtsumme der Überschüsse im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung auf voraussichtlich 909.170,40 €, bei der Niederschlagswasserbeseitigung auf 21.099,36 € verringern.
Im Ausblick auf das Jahr 2019 weist der Haushaltsplan im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag in Höhe von 849.800 € aus. Durch eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage werden 600.600 € ausgeglichen, 249.200 € werden als Fehlbetrag im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis nachgewiesen. Zusätzlich sind, wie in den Vorjahren weitere 7.805,90 € als Verzinsung des Basisreinvermögens dem Fehlbetrag hinzuzurechnen.
Die Aufteilung des Gesamtbetrages in Höhe von 857.605,90 € erfolgt nach dem gleichen Modus wie im Jahr 2018. Danach ist in der Schmutzwasserbeseitigung mit einem kumulierten Überschuss von 141.658,12 € und in der Niederschlagswasserbeseitigung mit einem kumulierten Fehlbetrag von 68.994,26 € zu rechnen (Anlage 4).
Die zurzeit gültigen Gebührensätze sollen, wie in der Beschlussvorlage Nr. 2018/0420 zum Haushaltsplan 2019 für den Eigenbetrieb der Stadtentwässerung beschrieben, beibehalten werden um die Überschüsse der vergangenen Jahre abzubauen. Damit ist den Kalkulationsgrundsätzen Rechnung getragen worden.
Die Planzahlen werden den betriebswirtschaftlichen Ergebnissen angepasst, damit werden die Abschlüsse zukünftig geringere Diskrepanzen zur Planung aufweisen.
Im Bereich der dezentralen Abwasserbeseitigung (Anlage 3) schließt die Wirtschaftsrechnung 2017 mit einem Fehlbetrag von 989,75 € ab.
Trotz des in der Anlage 5 ausgewiesenen Fehlbetrages, wird eine Änderung der Gebührensatzung zunächst nicht vorgeschlagen, da ein Ausgleich über entsprechende Veranlagungen in den Jahren 2018 und 2019 erfolgen soll.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1 Gebührenbedarfsberechnung 2019 Anlage 2 Betriebsabrechnungsbogen 2017 zentrale Abwasserbeseitigung Anlage 3 Betriebsabrechnungsbogen 2017 dezentrale Abwasserbeseitigung Anlage 4 Übersicht der Fehlbeträge und Überschüsse in der zentralen Abwasserbeseitigung Anlage 5 Übersicht der Fehlbeträge und Überschüsse in der dezentralen Abwasserbeseitigung
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