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Vorlage - 2018/0403
Sachverhalt:Gemäß § 3 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 11 der Betriebssatzung und § 5 der Dienstanweisung für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sehnde hat die Betriebsleitung den Betriebsausschuss mindestens halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen des Eigenbetriebes schriftlich zu unterrichten.
Von daher wird dem Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste als Betriebsausschuss, ein Zwischenbericht über die wirtschaftliche Lage der Stadtentwässerung für das 2. Halbjahr 2017 als Anlage zu dieser Beschlussvorlage vorgelegt.
Nach dem Haushaltsplan 2017 war zum Haushaltsausgleich eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 352.500 € vorgesehen. Nach dem vorliegenden vorläufigen Zwischenergebnis kann diese Entnahme um 314.180 € auf 38.320 € verringert werden.
Die Hauptgründe für diese Verbesserung sind im Wesentlichen auf die Senkung der Kapitalkosten infolge von Zinsanpassungen sowie geringerer Investitionen und damit verbunden geringerer Abschreibungen zurückzuführen.
Die einzelnen Ansätze und Ergebnisse sind im anliegenden Zwischenbericht, der die Ergebnis- und Finanzrechnung, sowie die Erläuterungen zur Ergebnisrechnung und zum Betreiberentgelt beinhaltet aufgeführt. Detaillierte Ausführungen zu den Einzelpositionen werden im Rahmen der Sitzung des Fachausschusses vorgetragen.
Dieses Ergebnis spiegelt auch das voraussichtliche Jahresergebnis 2017, vorbehaltlich etwaiger Abweichungen, die durch die Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes festgestellt werden, wieder.
Anlage/n:- Zwischenbericht Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sehnde 2. Halbjahr 2017
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