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Vorlage - 2018/0393  

Betreff: Schaffung einer Stelle als Berufspraktikant/in im Anerkennungsjahr Soziale Arbeit im Kinder- und Jugendtreff
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Kindertagesstätten und Jugend   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend Vorberatung
17.09.2018 
Sitzung des Fachausschusses Kindertagesstätten und Jugend ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
27.09.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.

 

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.

 

c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Schaffung einer Stelle als Berufspraktikant/in im Anerkennungsjahr Soziale Arbeit im Kinder- und Jugendtreff zum 01.01.2019.

 

 


Sachverhalt:

Im Kinder- und Jugendtreff sind derzeit drei Stellen Sozialpädagoge/in im Umfang von zwei Vollzeitstellen und einer Teilzeitstelle mit 20 Stunden vorhanden. Ergänzt werden diese durch rund 23 Stunden des Streetworkers (60% einer Vollzeitstelle).

Eine der beiden Vollzeitstellen ist mit einem KW Vermerk im Stellenplan versehen. Diese Stelle wird daher Ende 2018 entfallen. Ab 01.01.2019 stehen daher neben den 23 Stunden Streetworker noch zwei Vollzeitstellen zur Verfügung. Davon wird eine Vollzeitstelle nach Beendigung der Elternzeit im Oktober 2018 mit 20 Stunden ausgefüllt sein.

Demzufolge sind ab 1.1.19 insgesamt 19 Stunden unbesetzt. Bedingt durch den Fachkräftemangel und der Entwicklung des Arbeitsmarktes vom Anbieter- zum Nachfragemarkt wird die Besetzung dieser 19 Stunden Stelle mit qualifiziertem Personal in einem Arbeitsgebiet, das durch Arbeitszeiten ausschließlich im Nachmittags- und Abendbereich eher unattraktiv ist, nahezu unmöglich.

Dies hätte zur Folge, dass für die in 2014 ausgeweitete Verlässliche Ferienbetreuung und die Aufrechterhaltung der Angebote, insbesondere in den Abendstunden (Freitagabend) nicht ausreichend Personal zur Verfügung stände. Insbesondere auch, weil familienfreundliche Arbeitszeiten nach Rückkehr aus der Elternzeit erforderlich sind.

In diesem Zusammenhang stellt sich weiterhin die Frage, in wie weit eine Person täglich in den Abendstunden allein die Aufsicht während der Offenen Tür bis 20:00 Uhr im Kinder- und Jugendtreff anbieten kann. Mit der aktuellen personellen Ausstattung ist es möglich, nahezu täglich zwei Mitarbeiter bis zum Ende der Öffnungszeit vor Ort zu haben. Die Folge wäre somit ein Qualitätsverlust und Unzufriedenheit bei den MitarbeiterInnen.

Zudem könnte zukünftig bei Aktionen, Ausflügen und Angeboten, die über das der Offenen Tür hinausgehen, an diesen Tagen keine Offene Tür mehr angeboten werden bzw. ist eine Reduzierung solcher Angebote notwendig, da das vorhandene Personal die zeitliche Verfügbarkeit hierfür aufgrund von Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht vorhalten kann.

 

Um die aktuellen Angebots- und Qualitätsstandard in der Sehnder Jugendarbeit auch ab dem 01.01.2019 zu wahren, den MitarbeiterInnen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen zu können und die Mitarbeiterzufriedenheit, -motivation und -bindung zu gewährleisten, wird die Schaffung einer Stelle als Berufspraktikant/in im Anerkennungsjahr Soziale Arbeit im Kinder- und Jugendtreff vorgeschlagen.

 

Mit dem Abschluss eines Bachelor- oder Diplom-Studiums in Soziale Arbeit oder vergleichbaren Studiengängen  wird ein berufsqualifizierender Abschluss erworben. Die AbsolventenInnen erhalten jedoch noch nicht den Berufsschutz und die damit verbundenen Sonderstellungen, Rechte und höheren Vergütungsansprüche nach dem Tarifrecht. Dazu müssen sie nach dem Studium noch die staatliche Anerkennung erwerben, was über das in der Regel einjährige Berufspraktikum, das sich postgradual an das Studium anschließt ermöglicht wird.

Die Ziele des Berufspraktikums sind die exemplarisch Anwendung und Überprüfung der im Studium erworbenen Kenntnisse in einem Arbeitsfeld. Das Berufspraktikum ermöglicht eine sachgerechte Einarbeitung in die praktische Sozialarbeit/Sozialpädagogik und in die damit verbundenen Verwaltungstätigkeiten. Außerdem können die BerufspraktikantenInnen die eigenen Fachkenntnisse vertiefen und sich eine eigene berufliche Identität aneignen. Das Berufspraktikum besitzt zudem die Funktion einer Berufseinmündungsphase und kann als Sprungbett in ein späteres Beschäftigungsverhältnis dienen.

 

Die Stadt Sehnde schließt mit dem/der Berufspraktikanten/in einen Ausbildungsvertrag ab. Die Vergütung ist im TVöD geregelt. Die Mehraufwendungen im Bereich der Personalkosten würden derzeit ca. 3.000,00 € betragen. Da zum 01.01.2019 insgesamt 19 Stunden Sozialarbeiter/in unbesetzt sind, fallen hier Minderaufwendungen in Höhe von ca. 27.000,00 € an. Eine Vollzeitstelle Berufspraktikant/in entspricht Personalaufwendungen in Höhe von ca. 30.000,00 €. Der Differenzbetrag kann mit den vorhandenen Haushaltsmitteln gedeckt werden.

 

Die Schaffung einer Berufspraktikantenstelle würde die Personalsituation und damit die Angebotsstruktur im Kinder- und Jugendtreff deutlich verbessen. Das Berufspraktikum dauert in der Regel ein Jahr, so dass die Option besteht, die Stelle jährlich auf den Prüfstand zu stellen. So kann nach dem ersten Jahr eine Evaluation erfolgen und über die Fortführung entschieden werden.

Auch besteht so die Möglichkeit, sollten die MitarbeiterInnen eine Aufstockung der Stunden wünschen, diese spätestens nach Beendigung des jeweils laufenden Berufspraktikums (längstens ein Jahr) gewähren zu können.

 

Darüber hinaus wird mit der Einrichtung einer Berufspraktikantenstelle ein weiterer Beitrag zur Personalbindung und -haltung geleistet. Mit einem derartigen Angebot stellt die Stadt Sehnde sich zudem als attraktive Arbeitergeberin dar.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n: