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Vorlage - 2018/0378  

Betreff: Aufhebung der "Förderrichtlinien der Stadt Sehnde zur erweiterten Gebührenfreistellung für die Betreuung in Kindertagesstätten, Tageseinrichtungen und in Tagespflege"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Kindertagesstätten und Jugend   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend Vorberatung
20.08.2018 
Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
30.08.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde zurückgestellt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen

 

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen

 

c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Aufhebung der „Förderrichtlinien der Stadt Sehnde zur erweiterten Gebührenfreistellung für die Betreuung in Kindertagesstätten, Tageseinrichtungen und in Tagespflege“ rückwirkend zum 01.08.2018.

 

 


Sachverhalt:

Im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe wird die Betreuung in Kindertagesstätten, Tageseinrichtungen und in Tagespflege durch gänzliche oder teilweise Übernahme von Teilnahmebeiträgen oder Gebühren nach § 90 SGB VIII durch die Region Hannover als örtlichen Jugendhilfeträger gefördert. Durch Vereinbarung mit dem Jugendhilfeträger hat die Stadt Sehnde die Durchführung dieser Aufgaben übernommen.

Von dem Personenkreis, dessen Einkommen über der maßgeblichen Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII liegt, wird von dem überschreitenden Betrag 50% als Eigenleistung gefordert, die restliche Gebühr wird ganz oder teilweise vom zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen.

 

Die "Förderrichtlinien der Stadt Sehnde zur erweiterten Gebührenfreistellung für die Betreuung in Kindertagesstätten, Tageseinrichtungen und in Tagespflege“ beinhalten eine Erhöhung der gesetzlichen festgelegten Einkommensgrenze um 250,00 Euro. Damit soll eine finanzielle Entlastung für die Familien sichergestellt werden, deren Einkommen geringfügig über den festgelegten Einkommensgrenzen nach § 85 SGB XII liegt.

 

Durch die gesetzlich neu verankerte Beitragsfreiheit für bis zu acht Stunden Betreuung täglich für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zu ihrem Eintritt in die Schule, erfolgt eine umfassende Entlastung aller Familien.

Die Förderrichtlinien der Stadt Sehnde sind zu 100% eine freiwillige Leistung und wurden zur finanziellen Entlastung der Sehnder Familien eingeführt, insbesondere der Familien, die nur knapp über der jeweiligen gesetzlichen Einkommensgrenze liegen. Da die Beitragsfreiheit nun ebenfalls genau diese Zielsetzung bewirkt und eine deutliche Entlastung für Familien darstellt, die zudem mit erheblichen Minderaufwendungen für die Stadt Sehnde verbunden ist, da die erhöhte Finanzhilfe vom Land Niedersachsen die Gebührenausfälle nicht kompensiert und somit eine weiteres finanzielle Defizit für die Stadt Sehnde bedeutet, stellt die Aufhebung der Förderrichtlinien eine logische Konsequenz dar.

 

Die Aufhebung soll analog zur Kitabeitragsfreiheit rückwirkend zum 01.08.2018 umgesetzt werden. Eine Darstellung der zu erwartenden Minderaufwendungen durch die Aufhebung ist an dieser Stelle nur bedingt möglich, da bisher vollkommen unklar ist, wie viele Familien mit Kitakinder auch nach Einführung der Beitragsfreiheit überhaupt noch Leistungen nach § 90 SGB VII beantragen werden und in wie weit in diesen Fällen die Förderrichtlinien dann überhaupt noch zum Tragen kommen würde. Zudem variiert der monatliche Freistellungs- bzw. Zuschussbetrag von Fall zu Fall und auch die Gewährungszeiträume sind sehr unterschiedlich.

 

In 2016 gab es insgesamt 219 Fälle Wirtschaftliche Jugendhilfe verteilt über alle städtischen Kindertagesstätten und alle Kindertagesstätten in freier Trägerschaft. In 174 dieser Fälle wäre auch ohne Förderrichtlinien eine teilweise bzw. komplette Befreiung von den Gebühren gemäß § 90 SGB VIII erfolgt.

In den zukünftig für die Berechnung der wirtschaftlichen Jugendhilfe relevanten Betreuungsformen Krippe und Hort haben in der Krippe lediglich 8 Fälle und im Hort 3 Fälle nur aufgrund der Förderrichtlinien überhaupt eine teilweise Befreiung von den Kitagebühren erhalten. Bei allen übrigen Fällen hat sich der Zuschussbetrag durch die Förderrichtlinien im Vergleich zum gesetzlichen Zuschuss zu den Kitagebühren nur erhöht.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n: