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Vorlage - 2018/0310  

Betreff: Wahl von Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Ordnung und Recht   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt Vorberatung
10.04.2018 
Sitzung des Fachausschusses Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
26.04.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz

Beschlussvorschlag:

Herr Gustav Heineke und Herr Sepehr Sardar Amiri werden als Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss gewählt

 

 


Sachverhalt:

Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sind für die Dauer von fünf Geschäftsjahren aus den Vorschlagslisten der Gemeinden die Schöffen und die Hilfsschöffen für die Schöffengerichte bei den Amtsgerichten sowie für die Landgerichte zu wählen.

 

Dazu tritt beim Amtsgericht jedes fünfte Jahr ein Ausschuss (Schöffenwahlausschuss) zusammen, der aus dem Richter am Amtsgericht als Vorsitzender, einem Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer besteht.

 

Die Vertrauenspersonen sind aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks zu wählen. Für den Bezirk des Amtsgerichts Lehrte, der mehrere Teile des unteren Verwaltungsbezirks Region Hannover (die Städte Lehrte und Sehnde) umfasst, ist die Verteilung der zu wählenden Vertrauenspersonen auf diese von der zuständigen obersten Landesbehörde (Nds. Ministerium für Inneres und Sport) mit Erlass vom 25. September 2017 bestimmt worden.

Danach sind vom Rat der Stadt Sehnde zwei Vertrauenspersonen zu wählen. Für die Wahl ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitglieder erforderlich.

 

Dem Amtsgericht sind die gewählten Vertrauenspersonen bis zum 1. Juli 2018 zu benennen.

 

Die Fraktionen wurden mit Schreiben vom 27. Februar 2018 um die Benennung von Vorschlägen gebeten.

 

Ein Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz ist beigefügt. Die §§ 32-35 GVG finden auch auf die Vertrauenspersonen Anwendung.

 

Name

Vorname

Anschrift

Geburtsdatum

Beruf

Heineke

Gustav

Von-Wemighe-Str.7

27.08.1953

Lehrer

Sardar Amiri

Sepehr

Am Neuen Garten 12

28.08.1991

Student

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

Auszug GVG

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz (12 KB)