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Vorlage - 2018/0295-1
Beschlussvorschlag:Der Rat beschließt die Stellungnahme zur 14.Ergänzung zum Abschlussbetriebsplan für das Bergwerk Friedrichshall I / Bergmannssegen-Hugo in der ergänzten Fassung der Beschlussvorlage 2018/0295-1
Sachverhalt:Nach Beratung im Verwaltungsausschuss wird die Stellungnahme wie folgt ergänzt (die Ergänzungen sind unterstrichen):
Die Stadt Sehnde bedankt sich für die eingeräumte Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme in dem in Rede stehenden Genehmigungsverfahren.
Die Stadt Sehnde hat erhebliche Bedenken gegen die angestrebte Einleitung der Sickerwässer aus der Schachtanlage Asse II in das Bergwerk Friedrichshall I / Bergmannsegen Hugo und stellt die Sinnhaftigkeit des Vorhabens in Frage.
Die Stadt Sehnde hält an ihrer Forderung fest, dass die Firma K+S den mit der BGE bereits geschlossenen „Entsorgungs-Vertrag“ auflöst und sämtliche Planungen zur Entsorgung von Sickerwasser aus der Asse beendet. Es gibt kein Verständnis in der Bevölkerung dafür, Zutrittswasser aus der Asse nach Sehnde zu bringen und in die Schachtanlage einzuleiten.
Ziel der Stadt Sehnde ist unverändert die Verhinderung der Einleitung von ASSE-Wasser in Sehnde.
Die Stadt Sehnde stellt im Interesse des Schutzes der Bevölkerung für das Genehmigungsverfahren nachstehende Forderungen auf:
Mit der beabsichtigten Schaffung einer zusätzlichen Entsorgungsoption für die Zutrittswässer der Asse könnte lediglich für den Zeitraum der noch nicht abgeschlossenen Flutung des hiesigen Bergwerks eine alternative Möglichkeit zur Entsorgung für wenige Jahre geschaffen werden. Eine solche Lösung ist nicht nur volkswirtschaftlich fragwürdig sondern bewirkt trotz geringen Nutzens erhebliche Imageverluste für die Stadt Sehnde was völlig unverhältnismäßig ist.
Die Stadt Sehnde fordert daher sicher zu stellen, dass Herkunft und Auffangstelle (Teufe im Berg) der Wässer ausschließlich aus der benannten südlichen Flanke des Bebengebirges kommen und diese auch nur ausschließlich oberhalb von den in der ASSE II rückzuholenden und eingelagerten Stoffen/Materialien aufgefangen werden sowie keinen Kontakt mit kontaminierten Lösungen hatten.
Die den Antragsunterlagen beigefügte Analytik der betrachteten Probe stellt lediglich eine Momentaufnahme dar, Veränderungen der Verhältnisse in der Schachtanlage Asse II oder gar Störfälle sind hierbei völlig außer Acht gelassen worden. Insofern sind bereits die Ausgangswerte in Frage zu stellen.
Die Stadt Sehnde fordert, dass die Einhaltung der von der BGE angebotenen niedrigeren Grenzwerte für Tritium und Cäsium 137 und weiterer Bestandteile in der Genehmigung als verbindlich erklärt werden. Eine nachträgliche Erhöhung der in der Genehmigung festgestellten Grenzwerte, auch bei einer gesetzlichen Anpassung der Grenzwerte, darf nicht zugelassen werden. Es muss sichergestellt sein, dass die angelieferten Sickerwässer frei von Radionukliden aus Kernbrennstoffen und deren Brutprodukten sind. Da in der Asse auch medizinische und radioaktive Abfälle gelagert sind, wird insbesondere die zusätzliche Untersuchung auf z.B. die Beta-Strahler Strontium 90 und Radium und weiterer gesundheitsrelevanter Nuklide und deren Grenzwerte gefordert.
Entgegen der bisherigen Informationen soll zudem eine Überprüfung dieser Analyseergebnisse nunmehr lediglich einmal jährlich erfolgen! Dies ist völlig unzureichend, da nicht ohne weiteres von konstanten Bedingungen am Entstehungsort ausgegangen werden kann! Sofern das Projekt weiter verfolgt werden sollte, ist eine engmaschige Kontrolle der einzuleitenden Wässer vor deren Einbringung unter Tage unbedingt sicherzustellen! Die vorgesehenen Rückstellproben stellen kein geeignetes Überwachungsinstrument dar, da bei der Feststellung von Auffälligkeiten im Nachhinein der Schaden nicht mehr behoben werden könnte und gegebenenfalls in das Bergwerk Friedrichshall I / Bergmannsegen Hugo gelangtes radioaktiv belastetes Wasser dort verbleiben müsste.
Die Stadt Sehnde fordert ein lückenloses Monitoring sicher zu stellen, das mindestens folgende Voraussetzungen erfüllen muss:
a. Die Beprobung muss als Einzelprobe von jedem angelieferten Gebinde genommen werden, d. h. von jeder gelieferten Charge jedes einzelnen Tanklastwagens.
b. Freigabe der angelieferten Charge für die weiteren anstehenden Arbeitsschritte erst, wenn durch zertifiziertes Prüfpersonal die Plombe auf Unversehrtheit und Korrektheit der mitgelieferten Unterlagen bestätigt wurde.
c. Der Stadt Sehnde oder einer von ihr benannten Organisation wird das Recht eingeräumt, jederzeit Proben nehmen und in einem von ihr benannten Labor untersuchen zu lassen. Kostenträger ist die BGE. Zur Sicherstellung dieser Maßnahme sind der Stadt Sehnde die Transporte rechtzeitig vorher anzukündigen.
d. Erst nach vorliegender Analyse, die die Anforderungen aus Punkt c) in allen Punkten erfüllt, darf ASSE-Wasser in das Sehnder Bergwerk eingeleitet werden. Bis dahin müssen die entsprechenden Wässer zwischengelagert werden.
e. Die Dokumentation der Annahme und Einleitung der Wässer hat nach höchstmöglichen Standards zu erfolgen und muss mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden.
f. Alle Mengen und Analyseergebnisse jeder einzelnen Probe sowie die jeweils benannten Probennehmer und Labore müssen im Internet veröffentlicht werden und für jeden Bürger einsehbar sein. Den Bürgern ist ein Informationszugangsrecht zu gewährleisten.
g. Die durch Einleitung und Bewetterung entweichende Grubenluft muss ebenfalls entsprechend lückenlos untersucht, die Untersuchungsergebnisse müssen wie unter Buchstaben f) sowie g) beschrieben dokumentiert und veröffentlicht werden. Dies gilt, solange Gase das Grubengebäude verlassen, auch dann noch, wenn die Flutung des Grubengebäudes bereits abgeschlossen ist.
h. Es ist sicher zu stellen, dass der Vorgang der Annahme, Beprobung und der Zwischenlagerung bis zum Vorliegen der Analyseergebnisse, d. h. das Monitoring für alle Situationen (Regelbetrieb und Notfallbetrieb) vorbereitet und ausgelegt sein muss.
Auch die Risiken bei der Anlieferung sind nicht ausreichend bedacht. Da eine Probenentnahme und Analyse vor Frachtbeginn nach den vorgelegten Unterlagen nicht vorgesehen ist, wird möglicherweise bereits belastet Material über öffentliche Straßen mit allen gegebenen Risiken von der Asse zur Einleitstelle in Sehnde transportiert.
Darüber hinaus besteht die Befürchtung, dass durch die Schaffung der vorgesehenen logistischen Einrichtungen eine Ausweitung der Liefermengen im Raum steht und je nach wirtschaftlicher Lage auch genutzt werden könnte. Eine dazu notwendige weitere Anpassung des Betriebsplans durch dürfte nach bereits getroffener grundsätzlicher Entscheidung nur noch ein rein formaler Akt sein.
Insbesondere aber der inhaltliche Umgang mit den im Antrag als bergbauspezifischer Abfall bezeichneten Wässern birgt ein hohes Maß an Unsicherheiten, die erhebliche negative Auswirkungen in der öffentlichen Wahrnehmung bedeuten, was im Ergebnis zu Wertverlusten der im Einflussbereich liegenden Immobilien führen wird.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass es unkalkulierbare Risiken gibt und die Stadt Sehnde durch den Imageverlust in ihrer weiteren positiven Entwicklung empfindlich gestört wird. Deshalb wird das Vorhaben von der Stadt Sehnde abgelehnt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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