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Vorlage - 2018/0301  

Betreff: 41. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Höver Südwiese" im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen aus der
Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB
- Feststellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Höver Vorberatung
29.05.2018 
Sitzung des Ortsrates Höver ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
05.06.2018 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
28.06.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_F41 Südwiese_Beteiligungsliste_Feststellungsbeschluss
Anlage 2_F41 Südwiese_Abwägung_Feststellungsbeschluss
Anlage 3_F41 Südwiese_Plan-Begründung_Feststellungsbeschluss
Anlage 4_F41_815_Faunistische Erfassung_G
Anlage 5_F41_815_Rohstoffsicherungskarte
Anlage 6_F41_815_Schallgutachten_Südwiese_Sehnde-Höver_180110neu

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Höver empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2017/0301 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2017/0301 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Feststellungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit  § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 41. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Südwiese“ im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.

 

 


Sachverhalt:

Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung der 41. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Südwiese“, Ortsteil Höver der Stadt Sehnde ist ein erneuter Feststellungsbeschluss zu fassen.

 

Begründung:

Mit der 41. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Südwiese“, Ortsteil Höver der Stadt Sehnde hat sich zuletzt der Rat in seiner Sitzung am 15.02.2018 befasst. Der Rat der Stadt Sehnde hat den Feststellungsbeschluss zur 41. Änderung des Flächennutzungsplans aufgehoben und die erneute Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB beschlossen. der Stadt Sehnde für den Bereich „Südwiese“, Ortsteil Höver gefasst.

In der Sitzung wurde gleichzeitig über die Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und § 4 Abs. 1 und 2 BauGB beschlossen.

 

Die erneute Öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 4. April.2018 bis einschließlich 4. Mai 2018. Aufgrund eines Formfehlers, unterschiedliche Fassungen der 41. Änderung des Flächennutzungsplans bei der Öffentlichen Auslegung (Entwurfsfassung vom 22.01.2018) und der Internet-Beteiligung (Entwurfsfassung vom 20.12.2017), erfolgt eine erneute Öffentliche Auslegung bzw. Verlängerung der Öffentlichen Auslegung vom 30. April bis zum 16. Mai 2018, um Rechtssicherheit zu schaffen. Nach § 4a (3) BauGB ist diese erneute Öffentliche Auslegung auf 17 Tage begrenzt worden. Die Träger öffentlicher Belange wurden von der jeweiligen erneuten Öffentlichen Auslegung benachrichtigt und um Stellungnahme gebeten.

Die Eingaben aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB sind mit einer Stellungnahme und einem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung in der Anlage 2 aufgeführt.

 

Rechtliche Auswirkungen:

Über die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken aus der erneuten Beteiligung muss der Rat der Stadt Sehnde beschließen. Die Ergebnisse der gesamten Abwägung, die Stellungnahme der Stadt Sehnde zu allen Eingaben und die Beschlüsse dazu, sind den jeweiligen Anregungen, Hinweise und Bedenken Gebenden mitzuteilen. 

Mit der 41. Änderung des Flächennutzungsplans werden die Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 815 „Südwiese“ geschaffen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:x

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

1.000,00 €

500,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

1.000,00 €

500,00 €

 

 


Anlage/n:

- Anlage 1: Gesamtliste der beteiligten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden

- Anlage 2: Abwägungsvorschläge und Anregungen von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit, die im Rahmen der Beteiligung eingegangen sind

- Anlage 3: Entwurf zum Feststellungsbeschluss der 41. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht

- Anlage 4: Faunistische Erfassung

- Anlage 5: Rohstoffsicherungskarte

- Anlage 6: Schalltechnisches Gutachten

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_F41 Südwiese_Beteiligungsliste_Feststellungsbeschluss (19 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_F41 Südwiese_Abwägung_Feststellungsbeschluss (250 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3_F41 Südwiese_Plan-Begründung_Feststellungsbeschluss (3562 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4_F41_815_Faunistische Erfassung_G (556 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 5_F41_815_Rohstoffsicherungskarte (666 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Anlage 6_F41_815_Schallgutachten_Südwiese_Sehnde-Höver_180110neu (1504 KB)