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Vorlage - 2018/0300Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2017/0300 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2017/0300 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Feststellungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Rethmar West“ im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.
Sachverhalt:Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Rethmar West“, Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde ist der Feststellungsbeschluss zu fassen.
Begründung: Mit der 42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Rethmar West“, Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hat sich zuletzt der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 12.02.2018 befasst. Der Verwaltungsausschuss dem Entwurf zugestimmt hat die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB beschlossen. In der Sitzung wurde gleichzeitig über die Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen, wie sie im Entwurf berücksichtigt werden.
Die Öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 5. März 2018 bis einschließlich 6. April 2018. Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und und die Nachbargemeinden sind mit Schreiben vom 26.02.2018 von der Öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB benachrichtigt und nach § 4 (2) BauGB beteiligt worden. Aufgrund einer Eingabe aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange war eine Beteiligung der Betroffenen nach § 13 BauGB erforderlich. Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren sind die eingegangenen Äußerungen abzuwägen und darüber zu beschließen. Die Eingaben aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 (1) und (2) BauGB und der Beteiligung nach § 4 (1) und (2) BauGB sowie aus der Beteiligung nach § 13 BauGB sind mit einer Stellungnahme und einem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung in der Anlage 2 aufgeführt.
Rechtliche Auswirkungen: Über die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken aus der erneuten Beteiligung muss der Rat der Stadt Sehnde beschließen. Die Ergebnisse der gesamten Abwägung, die Stellungnahme der Stadt Sehnde zu allen Eingaben und die Beschlüsse dazu, sind den jeweiligen Anregungen, Hinweise und Bedenken Gebenden mitzuteilen.
Mit der 42. Änderung des Flächennutzungsplans werden die Voraussetzungen für die Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 214 „Vorwerks Garten“, Nr. 215 „Kleines Backhausfeld“ und Nr. 216 „Großes Backhausfeld“ geschaffen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Anlage 1A: 42. Änderung FNP Rethmar West – Liste der Beteiligung nach § 4 (1) BauGB - Anlage 1B: 42. Änderung FNP Rethmar West – Liste der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB - Anlage 2: 42. Änderung FNP Rethmar West – Abwägung der Eingaben nach §§ 3 (1+2) und 4 (1+2) BauGB - Anlage 2A: 42. Änderung FNP Rethmar West – Stellungnahme 1 - Anlage 2B: 42. Änderung FNP Rethmar West – Stellungnahme 3 - Anlage 2C: 42. Änderung FNP Rethmar West – Stellungnahme 11 - Anlage 3: 42. Änderung FNP Rethmar West – Liste der Beteiligung nach § 4a (3) BauGB - Anlage 4: 42. Änderung FNP Rethmar West – Abwägung der Eingaben nach § 4a (3) BauGB - Anlage 5: 42. Änderung FNP Rethmar West –Plan_Satzungsbeschluss - Anlage 6: 42. Änderung FNP Rethmar West –Begründung_Satzungsbeschluss - Anlage 7: 42. Änderung FNP Rethmar West –Faunistischer Fachbeitrag Mai 2018
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